3798/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2006
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BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0052-I/A/4/2006                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3815/J der Abgeordneten Mag. Lapp und GenossInnen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 3:

 

Zum Zeitpunkt der Anfrage waren dem Büro des Behindertenanwalts vier Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter zugeteilt.

 

 

Frage 2:

 

Da dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für diese neu geschaffene Einrichtung zu Gunsten behinderter Menschen keine zusätzlichen Planstellen zur Verfügung gestellt wurden, waren zur entsprechenden personellen Ausstattung des Büros des Behindertenanwalts Aufgabenumschichtungen im Fachbereich der Sektion für Behindertenangelegenheiten erforderlich.

 

Frage 4:

 

Das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, da vorerst abzuwarten ist, in welchem Umfang diese neue Einrichtung von der Bevölkerung in Anspruch ge­nommen wird.

 

Frage 5:

 

Je nach zugewiesenem Aufgabenbereich müssen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Büros des Behindertenanwalts folgende Kriterien erfüllt werden:

 

-            Umfassende Kenntnisse des Behindertenrechts, des Arbeits- und Sozialrechts, der Verwaltungsverfahrensgesetze sowie grundlegende Kenntnisse im Bereich Konsumentenschutz

-            Hohes Maß an Koordinations- und Konfliktlösungsfähigkeit sowie Einfühlungsvermögen

-            Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Eigen-verantwortlichkeit, Verlässlichkeit und Genauigkeit

-            Fähigkeit, unter Zeitdruck arbeiten zu können

-            Fähigkeit zum konfliktfreien Umgang mit Menschen.

 

 

Frage 6:

 

Nein, aber drei der vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Büro des Behindertenanwalts sind bereits seit geraumer Zeit im Fachbereich der Sektion für Behindertenangelegenheiten tätig.

 

 

Frage 7:

 

Ein/e Mitarbeiter/in hat einen freien Dienstvertrag, ein/e Mitarbeiter/in hat einen unbefristeten Dienstvertrag in der Entlohnungsgruppe v2 und zwei Mitarbeiter/innen haben befristete Verträge als Ersatz für Mitarbeiter/innen, die auf Karenzurlaub sind (je eine/r in der Entlohnungsgruppe v1 und v2).

 

 

Mit freundlichen Grüßen