3799/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte
die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3822/J
der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk, Mag.a Andrea Kuntzl
und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Definitionen bzw. Kriterien sind
sowohl in einschlägigen Lexika bzw. in den jeweils zugrunde liegenden gesetzlichen
Regelungen – je nach dem, um welche Pension es sich handelt - festgehalten. Bei
anderen Pensionen wie zB Administrativpensionen finden sich entsprechende
Regelungen in den Sozialplänen.
Frage 6:
Die Kärntner Mütterpension ist eine
Leistung für jene Frauen, die zwar Kinder erzogen haben, aber trotzdem über
keine oder nur eine geringe eigene Pension verfügen.
Fragen 7 bis 18:
Ich sehe in der Kärntner
Mütterpension einen wertvollen Beitrag, um Frauen, die Kinder erzogen haben,
dafür auch im Alter eine Leistung zu gewähren. Es ist als Ausgleich für die
unterlassenen Regelungen in der Vergangenheit zu bewerten. Jede zukünftige
Verbesserung für die durch die Versäumnisse der Vergangenheit verursachte
Situation von derzeit rund 150.000 Frauen über 60 Jahren ohne eigene Pension
wird von mir grundsätzlich positiv gesehen und begrüßt.
Auskünfte zur Kärntner Mütterpension
erteilt das Bürgerbüro des Kärntner Landeshauptmannes unter der Hotline
0800-201210.
Als Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz habe ich wichtige frauenpolitische
Verbesserungen, besonders im Bereich der eigenständigen Alterssicherung von
Frauen gesetzt. In meinem Verantwortungsbereich kann ich darauf verweisen, dass
im Vergleich zu 2001 durch die Verbesserungen für Frauen im Pensionsrecht ein
wesentlich höherer Anstieg der Frauenpensionen im Vergleich zu den
Männerpensionen zu verzeichnen:
Im Vergleich der Pensionshöhe von
2001 zu 2004 zeigt sich, dass die Direktpensionen der Frauen um 15 % gestiegen
sind.
Auch die Kindererziehungszeiten
werden seit 1.1.2005 für die Frauenpension neu bewertet. Pro Kind werden bis zu
4 Jahre pensionsbegründende Zeiten auf Basis von 1.350 € angerechnet. Für einen
Eigenpensionsanspruch reichen schon 7 Erwerbsjahre, wenn die restlichen Jahre
auf die notwendigen 15 Versicherungsjahre zB durch Kindererziehungszeiten
aufgefüllt werden.
Zu diesen 7 Jahren„Erwerbstätigkeit“
zählen darüber hinaus auch Zeiten der günstigen Selbstversicherung bei Pflege
eines behinderten Kindes (diese Pensionszeiten werden zur Gänze vom Bund
getragen), Zeiten der begünstigten Weiterversicherung bei Pflege naher
Angehöriger ab der Pflegestufe 3 (der Dienstgeberanteil von 12,55% wird vom
Bund getragen) und Zeiten der Familienhospizkarenz.
Neu ist, dass auch Zeiten der
begünstigten Selbstversicherung bei der Pflege naher Angehöriger ab der
Pflegestufe 3 (der Dienstgeberanteil von 12,55% wird ebenfalls vom Bund
getragen) als Erwerbsjahre gewertet werden. Dies trifft auf jene Frauen zu, die
noch nie erwerbstätig waren, die ihre Berufstätigkeit zugunsten der Pflege in
der Familie einschränken oder weiter voll berufstätig bleiben.
Die Höhe des
Ausgleichzulagenrichtsatzes für Alleinstehende wurde mit 01.01. 2006 um 4,1 % auf
690 Euro erhöht. Davon profitieren 154.000 Pensionistinnen.
Mit 1.1.2005 wurde das
Bundespflegegeld um 2 % erhöht, davon profitieren zu über zwei Drittel Frauen,
nämlich 212.052 Frauen von insgesamt 311.357 Pflegegeldbeziehenden.
Mit
freundlichen Grüßen