3804/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0004-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3876/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „zweites Straflandesgericht samt Justizanstalt in Wien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) als ausschreibende Stelle hat dem Bundesministerium für Justiz folgenden Verfahrensstand mitgeteilt:

Am 31.1.2006 wurden sämtliche Bewerber durch die BIG vom Ergebnis des Standortwettbewerbs und der Bewerberauswahl verständigt. Im nächsten Schritt wird die BIG die von der Jury erstgereihte Teilnehmerin des Standortwettbewerbs zur Abgabe eines Anbots einladen. Die drittgereihte Bietergemeinschaft hat beim Bundesvergabeamt einen Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Einstweilige Verfügung eingebracht. Der Antrag auf Erlassung der Einstweiligen Verfügung wurde abgewiesen. In mündlicher Verhandlung vor dem Bundesvergabeamt am 3.3.2006 über den Nachprüfungsantrag wurde das Verfahren geschlossen. Die Entscheidung wird schriftlich ergehen.

Die Bewerbung der Bietergemeinschaft „GSS-Justizzentrum Wien Planungs- und Errichtungs-GnbR“ mit dem Standort Stadlauerstraße 41a in 1220 Wien, welche im anonymen Wettbewerb von der Jury an zweiter Stelle gereiht wurde, musste ausgeschieden werden, weil die Bietergemeinschaft die erforderliche Verfügungsberechtigung über das Grundstück nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist nachweisen konnte. Der Bewerberin wurde auf Verlangen über diese Entscheidung schriftlich Aufklärung gegeben. Sie hat gegen diese Entscheidung keinen Einspruch erhoben.

Zu 4 bis 9:

Ich verweise auf die beiliegenden, von der BIG als ausschreibende Stelle erstellten Teilnahmeantragsunterlagen II für das Vergabeverfahren.

Zu 10:

Vorgesehen ist, dass der Bund ein bezugsfertiges Gebäude von der BIG anmieten wird.

Zu 10.1:

Ja.

Zu 10.2:

Ja.

Zu 10.3:

Die Höhe der Miete wird vom Verhandlungsergebnis zwischen der BIG und dem zu ermittelnden Vertragspartner abhängig sein.

Zu 10.4:

Mit der BIG wurde die für das Justizzentrum Leoben verrechnete Miete pro Qua­dratmeter (bezogen auf die Errichtungskosten unter Abzug der Grundstückskosten) als Mietzinsobergrenze vereinbart.

Zu 10.5 und 10.6:

Betriebskosten sind die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für die in § 21 Abs. 1 MRG anfallenden Zahlungen. Der Mieter hat keinen Einfluss auf deren Höhe oder Gestaltung. Die Höhe der Kosten für den Gebäudebetrieb wird von der Vertragsge­staltung mit der BIG abhängen (Kalt- oder Warmmiete, Art und Umfang der von der Vermieterin zu erbringenden Facility-Management-Leistungen).

Zu 10.7:

Die Kosten des Gebäudebetriebs im Justizzentrum Wien Mitte (inkl. Heizkosten) betrugen 2004 monatlich 3,77 €/m2 Büro- und Verkehrsfläche.

Zu 10.8:

Die Kosten des Gebäudebetriebs entsprechen den kalkulierten Kosten.

 

. März 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.