Zu 3808/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.04.2006
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                                              

 

 

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
                        

BMJ-Pr2165/0002-Pr 1/2006                                      

Wien, am        . April 2006

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und KollegInnen zur Zahl 3884/J-NR/2006 vom Februar 2006 zum Thema „Einmietungen von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen“ wurde unter anderem die Frage an mich gerichtet, ob es beim Abschluss von Mietverträgen des BMJ mit Privaten zu Provisionszahlungen, und wenn ja, in welcher Höhe gekommen sei.

Bedauerlicherweise unterlief bei der Ausfertigung der Beantwortung ein Fehler. Wie in den Beantwortungen zu mehreren Voranfragen, zuletzt etwa zur Zahl 3720/J-NR/2005, mitgeteilt wurde, belief sich die Höhe des Vermittlungshonorars für die Plech GmbH im Zusammenhang mit dem Justizzentrum Wien Mitte auf 1,5 Monatsmieten, nämlich insgesamt 607.476 Euro zzgl. USt. Der irrtümlich genannte Betrag in Höhe von 268.084 Euro wurde bei der Anmietung des Ausweichquartiers im Zuge der Umbauarbeiten im Justizpalast für das Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien geleistet.

Ich bedaure diesen Schreibfehler und darf ersuchen, die Abgeordneten des Nationalrates von dieser Korrektur in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

 

(Maga. Karin Gastinger)

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien