Zu 3808/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.04.2006
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr2165/0002-Pr 1/2006
Wien, am . April 2006
In der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und KollegInnen zur Zahl 3884/J-NR/2006 vom Februar 2006 zum Thema „Einmietungen von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen“ wurde unter anderem die Frage an mich gerichtet, ob es beim Abschluss von Mietverträgen des BMJ mit Privaten zu Provisionszahlungen, und wenn ja, in welcher Höhe gekommen sei.
Bedauerlicherweise unterlief bei der Ausfertigung der Beantwortung ein Fehler. Wie in den Beantwortungen zu mehreren Voranfragen, zuletzt etwa zur Zahl 3720/J-NR/2005, mitgeteilt wurde, belief sich die Höhe des Vermittlungshonorars für die Plech GmbH im Zusammenhang mit dem Justizzentrum Wien Mitte auf 1,5 Monatsmieten, nämlich insgesamt 607.476 Euro zzgl. USt. Der irrtümlich genannte Betrag in Höhe von 268.084 Euro wurde bei der Anmietung des Ausweichquartiers im Zuge der Umbauarbeiten im Justizpalast für das Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien geleistet.
Ich bedaure diesen Schreibfehler und darf ersuchen, die Abgeordneten des Nationalrates von dieser Korrektur in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
(Maga. Karin Gastinger)
Herrn Präsidenten
des Nationalrates Dr.
Andreas Khol Parlament Dr. Karl
Renner Ring 1-3 1017 Wien |