3809/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ
BMF-310205/0008-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3853/J vom 25. Januar 2006 der Abgeordneten Mag.
Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Umstrukturierung des
Finanzamtes Wien 3/11, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Gesamtstrategie des Bundesministeriums für Finanzen umfasst
die Schaffung einer serviceorientierten, kostengünstigen, flexiblen und
effizienten Organisation. In diesem Sinne wird in der Bundeshauptstadt an einer
Optimierung der Unterbringung der Finanzämter gearbeitet. Einerseits erfordern
die neuen, verbesserten Abläufe und Strukturen innerhalb eines Finanzamtes auch
eine Anpassung der Funktionalitäten bei der Unterbringung der MitarbeiterInnen
der Finanzverwaltung unter Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit; andererseits trägt die Beachtung entsprechender Standards
bei der räumlichen Unterbringung entscheidend zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen und damit zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Diesbezüglich darf
ich auch auf die detaillierten einleitenden Bemerkungen zu meiner Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage Nr. 3589/J vom
4. November 2005 verweisen.
Aus der grundlegenden Optimierung der
Abläufe und Strukturen im Zuge der bereits durchgeführten Reformmaßnahmen
ergibt sich, dass die Nutzung von Einsparungspotentialen eine Verbesserung der
Servicequalität im Sinne von Bürgernähe und kundenfreundlicher Ablaufgestaltung
keineswegs ausschließt.
Das gegenständliche Projekt sieht die
räumliche Zusammenführung der beiden Finanzämter Wien 6/7/15 und Wien
3/11-Schwechat-Gerasdorf (im Folgenden als Finanzamt 3/11 bezeichnet) am
bestehenden Standort des Finanzamtes Wien 3/11 in 1030 Wien, Erdbergstraße 192
– 196, unter ersatzloser Aufgabe der Standorte 1070 Wien, Seidengasse 20 und
Schottenfeldgasse 34 vor. Auf die organisatorische Eigenständigkeit der beiden
Abgabenbehörden hat diese räumliche Zusammenführung keine Auswirkung.
Das entsprechende Konzept, das sich
bereits bei der Standortzusammenführung der Finanzämter Wien 2/20 und Wien
21/22 bewährt hat, umfasst neben der reformbedingten Modernisierung der
Bürostrukturen und einer erhöhten MitarbeiterInnenmotivation und
–zufriedenheit auch die Erzielung zusätzlicher Synergieeffekte.
Zur Umsetzung dieser Standortzusammenführung
wurde ein Projektteam der Geschäftsleitungen beider Finanzämter unter
Einbeziehung des Regionalmanagements Wien sowie der Personalvertretung beider
Ämter gebildet. Die rechts- und bauvorschriftenkonformen Pläne des durch die
Bundesimmobilien GesmbH (BIG) beauftragten Architekten wurden diesem Gremium
vorgestellt und von diesem für umsetzungsreif erkannt.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Die Modernisierung des Gebäudes strebt
eine Balance zwischen Office-Performance und Wohlfühlfaktoren für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Zugleich wird besonderer Wert auf
höchstmögliche Kundenzufriedenheit gelegt.
Im Rahmen der Modernisierung werden
alle Büroarbeitsplätze abgestimmt auf die reformbedingten neuen Arbeitsabläufe
umfassend erneuert. Die Neuausgestaltung der Büros umfasst neben der
Neumöblierung der Arbeitsplätze im Besonderen die Ausstattung mit modernen
Flachbildschirmen. Besondere Sorgfalt kommt dabei einer ordnungsgemäßen
Belichtung, Beleuchtung und Blendfreiheit zu.
Die Konzeption sieht darüberhinaus auch
die Neuausstattung mit einer Gebäudekühlung vor. Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern stehen künftig Pausenaufenthaltsräume mit Teeküchen in
ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Besondere Aufmerksamkeit kommt auch der
Schaffung der notwendigen Barrierefreiheit im Gebäudebereich zu.
Das gemeinsame Infocenter der beiden
Finanzämter wird im Erdgeschoß des
Gebäudes untergebracht. Grundsätzlich sind jeweils zwei Stockwerke in den
Obergeschoßen für das Finanzamt Wien
3/11 und das Finanzamt Wien 6/7/15 vorgesehen.
Vor dem Rollout der Reform waren die
Bediensteten des Finanzamtes 3/11 über alle 4 Stockwerke zum Teil mit
Einzelplatzbelegung in Räumen von 20 und mehr m² untergebracht. Allerdings war
dabei zu berücksichtigen, dass der gesamte Aktenbestand in den Zimmern verstaut
war. Zukünftig werden für die Unterbringung der Akten Stockwerks-Archive zur
Verfügung stehen. Die von den Bediensteten des Finanzamtes Wien 3/11 nicht
benötigten Büroräumlichkeiten werden in Zukunft von Bediensteten des
Finanzamtes Wien 6/7/15 benützt.
Mit der Gebäudemodernisierung soll zu
einer wesentlichen Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und –motivation
beigetragen werden.
Zu 2.:
Durch die Unterbringung der
MitarbeiterInnen des Finanzamtes Wien 6/7/15 in diesem Gebäude wird nachhaltig
der jährliche Gesamtunterbringungsaufwand für die Gebäude Seidengasse und
Schottenfeldgasse in Höhe von rund 290.000,-- Euro eingespart. Durch den
Synergieeffekt des Betriebes zweier Finanzämter an einem Standort (gemeinsames
Infocenter, Beschaffung, Reinigung, etc.) sind dauerhafte Einsparungen in noch
nicht zu bestimmender Höhe zu erwarten.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf
hin, dass die derzeit genutzten
Objekte des Finanzamtes Wien 6/7/15 unstrittig sanierungsbedürftig sind.
Es ist davon auszugehen, dass der jährliche Gesamtunterbringungsaufwand nach
einer Sanierung der Objekte nachhaltig um rund 300.000,-- Euro im Jahr steigen
würde.
Durch die Auflassung der Altgebäude des
Finanzamtes Wien 6/7/15 beläuft sich somit das nachhaltige
Gesamteinsparpotential auf rund 590.000,-- Euro pro Jahr.
Zu vermerken ist, dass im Falle einer
Sanierung der beiden Altgebäude des Finanzamtes Wien 6/7/15 jedoch die
ungünstigen Flächenkonfigurationen erhalten blieben und außer einer rein
technischen Gebäudesanierung aber noch keine Modernisierungen hinsichtlich
neuer Bürofunktionalitäten, wie vergleichsweise am Standort des Finanzamtes
Wien 3/11 vorgesehen, berücksichtigt sind (sh. hiezu auch Antwort zu Frage 1).
Hiefür müsste noch mit weiteren 1,8 Mio Euro seitens des BMF gerechnet werden,
wobei der tatsächliche Aufwand im Altbaubereich nur schwer einschätzbar ist.
Zu 3.:
Die Funktionsoptimierung wird Kosten
für den Umbau in Höhe von rund 2.650.000,-- Euro, Aufwendungen für ein
elektronisches Zutrittssystem von rund 270.000,-- Euro und für die Raumkühlung
von rund 1.700.000,-- Euro erfordern.
Von den Gesamtkosten entfällt ein
Anteil von rund 1.900.000,-- Euro auf das Finanzamt 6/7/15.
Zu 4.:
Gegenwärtig liegen erste Ergebnisse von
Planungsanalysen vor. An der Fertigstellung einer Umsetzungsstudie inklusive
Zeitplan wird gearbeitet.
Zu 5. und 6.:
Im Finanzamt Wien 3/11 arbeiten 232
Personen (inklusive C.L.O.-Büro – Central Liaison Office), denen 116 Räume zur
Verfügung stehen. Zusätzlich gibt es Besprechungszimmer, Aktenzimmer, Räume für
Reinigungspersonal und das Infocenter-Frontoffice.
Im Finanzamt Wien 6/7/15 arbeiten 138
Personen (weitere 3 Personen sind an eine Sondereinsatzgruppe dienstzugeteilt).
Ihnen stehen 94 Räume zur Verfügung. Der Altbaustruktur entsprechend handelt es
sich hier um sehr ungünstige Büroflächenzuschnitte, die sehr ungünstige Raum-
und Belagsaufteilungen zur Folge haben. Auch hier gibt es zusätzlich noch die
unter dem Finanzamt Wien 3/11 sonst beschriebenen Räumlichkeiten.
Zu 7. und 8.:
Bei Aufgabe der Standorte Seidengasse
und Schottenfeldgasse werden alle MitarbeiterInnen des Finanzamtes 6/7/15 an
den Standort des Finanzamtes 3/11 übersiedelt. Die Beantwortung der Frage 8.
erübrigt sich daher.
Zu 9.:
Selbstverständlich wurden die
Auswirkungen für die betroffenen Bediensteten berücksichtigt. Im
Projekt-Lenkungsausschuss sind neben den Vorständen und Organisationsleitern
auch die Dienststellenausschuss-Vorsitzenden vertreten, wodurch die
Berücksichtigung der Bedürfnisse der MitarbeiterInnen gewährleistet ist.
Zu 10. und
11.:
Unter Berücksichtigung des derzeitigen
Standes der Planungsarbeiten (siehe hiezu Antwort zu Frage 4.) können
derzeit noch keine abschließenden Angaben gemacht werden (siehe hiezu auch
Antwort zu Frage 1).
Selbstverständlich erfolgt die Planung
unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der Bundes-Arbeitsstättenverordnung –
B-AStV 2002, §24 (1).
Diesbezüglich erlaube ich mir auch auf die Antwort zu Punkt 6. der
parlamentarischen Anfrage Nr. 3589/J vom 4. November 2005 zu verweisen.
Zu 12. bis
14.:
Eine Evaluierung des Umbauvorhabens aus
Sicht von ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften wurde durchgeführt.
Die Befassung von ArbeitspsychologInnen ist nicht vorgesehen.
Zu 15. bis
17.:
Zunächst wurde eine konkret bezugnehmende Grobanalyse (BIG/Architekten) für den Standort des Finanzamtes Wien 3/11 in der Erdbergstraße 192 – 196 erstellt und wird daraus jetzt eine Feinanalyse mit Belagsvorschlägen entwickelt, die letztlich Grundlage für die Einreichpläne sein wird (siehe hiezu auch Antwort zu Frage 1).
Zu 18.:
Das zukünftige Finanzamtszentrum
Erdberg befindet sich neben der gleichnamigen U3-Station. Sowohl die Anbindung
an das öffentliche Verkehrsnetz als auch die Parkraumsituation sind dort viel
besser als am bisherigen Standort, wodurch sich unmittelbar eine Steigerung der
Servicequalität sowie der Bürgernähe ergibt. Im Übrigen steht den Wiener
BürgerInnen das InfoCenter in jedem Finanzamt (nicht nur im örtlich
zuständigen) für die erwünschten Auskünfte und Informationen zur Verfügung.
Zu 19.:
Wie bereits erwähnt, handelt es sich
bei der geplanten Maßnahme um eine räumliche Zusammenführung ohne Auswirkung
auf die organisatorische Eigenständigkeit der beiden Finanzämter. Es wird
keinesfalls zu nachteiligen Auswirkungen für die BürgerInnen kommen.
Mit freundlichen Grüßen