3810/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0019-III/4a/2006
Wien, 24. März 2006
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3825/J-NR/2006 betreffend
„zusätzliche“ Forschungsmilliarde, die die Abgeordneten Josef Broukal,
Kolleginnen und Kollegen am
25. Januar 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Im Verantwortungsbereich des BMBWK standen für diese Zwecke gemäß BFG 2005 rund 102,1Mio. € und gemäß BFG 2006 rund 104,3 Mio. € zur Verfügung. Zusätzlich hat das BMBWK aus den Offensivmitteln II (Tranche 2005) 67,2 Mio. € und (Tranche 2006) 74,5 Mio. € erhalten. Dazu kommen die Mittel für die Universitäten (Globalbudget), die auch forschungsrelevant sind.
Basierend auf dem „Nationalen Forschungs- und Innovationsplan“ von 2002 wurde vom RFT die „Strategie 2010“ erarbeitet; diese wird gemeinsam mit allen relevanten Akteuren weiterentwickelt. Die aus der „Forschungsmilliarde“ finanzierten Forschungsausgaben werden in Übereinstimmung mit den strategischen Überlegungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung festgelegt.
Ausgaben für F&E unterliegen zum Teil einer langfristigen Planung, so etwa im Bereich der Stipendienprogramme, der Mitgliedsbeiträge zu internationalen Organisationen oder der Forschungsprogramme. Andere Aufwendungen sind abhängig von konkreten Anträgen der jeweiligen Förderungswerber. Daher ist in diesem Bereich keine Planung bis 2010 möglich.
Ad 3.:
2005 |
10 Mio. € |
Uniinfrastruktur |
2006 |
10 Mio. € |
Uniinfrastruktur |
|
12 Mio. € |
Institute for
Science and Technology - Austria |
|
5 Mio. € |
Exzellenzzentren |
Ad 4.:
Der Einsatz der Mittel richtet sich nach den mit dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung erarbeiteten Schwerpunktsetzungen und den dabei festgelegten Kriterien und Empfehlungen.
Ad 5. und 8.:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Finanzen.
Ad 6.:
Die von der Europäischen Union 2002 anvisierten F&E-relevanten Ziele zur Entwicklung eines Europäischen Forschungsraumes sehen neben einer 3 %-Forschungsquote für das Jahr 2010 auch die Erhöhung des Finanzierungsanteils des privaten Sektors auf 66 % der gesamten Forschungs- und Entwicklungsausgaben vor.
Die von der Bundesregierung seit 2001 in den Offensiven I und II zusätzlich zur Verfügung gestellten 1,1 Mrd. €, begleitet von der Errichtung eines unabhängigen Rates für Forschung und Technologieentwicklung sowie von Maßnahmen zur Umstrukturierung der Förderlandschaft und der abgeschlossenen Implementierung des UG 2002 an den Universitäten haben die Strukturen und Möglichkeiten von F&E weiter optimiert. Wie im Forschungs- und Technologiebericht 2005 dokumentiert, ist Österreich eines der wenigen Länder, die bei Fortsetzung der positiven Entwicklung der letzten Jahre das 3 %-Ziel erreichen werden.
Ad 7.:
Zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen beschränken sich nicht allein auf die „Forschungsmilliarde“. Mit Gründung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung werden zusätzlich jährlich 125 Mio. € für F&E garantiert. Neben den direkten Forschungsförderungen nehmen die indirekten eine wichtige Rolle ein, zuletzt durch Erhöhung des Forschungsfreibetrages auf 25 % und der Forschungsprämie auf 8 % sowie der steuerlichen Begünstigung von Auftragsforschung von Unternehmen.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.