3814/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2006
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
An
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ-Prof Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum
Nationalrat Karl Dobnigg und
KollegInnen haben am 13.02.2006 unter der Nr. 3921/J, an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Personalmaßnahmen bei der
Bundespolizeidirektion Leoben“ gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu
den Fragen 1 und 3
Bei
sämtlichen Reformen im Bereich des Innenressorts seit dem Jahr 2000, gleich ob
in der Zentralstelle selbst oder bei den nachgeordneten Dienstbehörden, standen
die Nutzung der vorhandenen Synergien, die Optimierung der Geschäftsabläufe und
die Zusammenführung von gleichartigen Tätigkeiten im Mittelpunkt, um trotz der
Stellenplanvorgaben den exekutiven Außendienst nicht zu belasten und damit dem
Sicherheitsbedürfnis der österreichischen Bevölkerung angemessen Rechnung
tragen zu können.
Dieser
Weg wurde auch im Zuge der Wachkörperreform und der Neuorganisation der
Sicherheitsbehörden konsequent fortgesetzt, wobei nunmehr unter anderem auch
das für die infrastrukturelle Betreuung der vormaligen
Landesgendarmeriekommanden, Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsdirektionen
vorgesehene Personal für jedes Bundesland zentral bei den
Landespolizeikommanden verwaltet wird.
Das
bedeutet, dass das Landespolizeikommando als Servicestelle die SID und BPD
fungiert, womit zwei wesentliche Vorteile erreicht wurden:
Zu
Frage 2
Diese
Entscheidung wurde nach vorbereitender Ausarbeitung durch ein Projektteam
anlässlich der Umsetzung des Projektes „Team 04“ im BMI getroffen.
Zu
Frage 4
Zunächst
darf ich anmerken, dass es die Wachkörperkorps Sicherheitswache, Kriminaldienst
und Bundesgendarmerie seit der Umsetzung des Projektes „Team 04“ nicht mehr in
der ursprünglichen Form gibt. Es besteht nunmehr eine österreichweite
einheitliche Bundespolizei.
Bezugnehmend
auf die Beantwortung der Fragen 1 und 3 möchte ich ausdrücklich darauf
hinweisen, dass das Landespolizeikommando erst in zweiter Linie die Aufsicht
über die Küchen- und Reinigungskräfte bzw. Hausarbeiter im Rahmen seiner
Serviceleistung ausübt. Dies muss aus dienstrechtlichen Gründen auch so sein,
da dieses Personal nunmehr dem jeweiligen LPK angehört.
In
erster Linie hat jedoch der zuständige Behördenleiter weiterhin die
Dispositionsmöglichkeit für das in seinem Bereich eingesetzte
Infrastrukturpersonal.
An
dieser Stelle sei auch erwähnt, dass der bisherige Dienstort aller betroffenen
„Logistikkräfte“ trotz ihrer Versetzung zum Landespolizeikommando gleich
geblieben ist, weshalb sowohl den sozialen Bedürfnissen der Bediensteten
entsprochen als auch ihre weitere Dienstleistung für die jeweilige Sicherheits-
bzw. Bundespolizeidirektion sichergestellt wurde.
Zu
den Fragen 5 und 6
Aus
den in der Beantwortung der Fragen 1 und 3 angeführten Gründen halte ich diese
Vorgangsweise für äußerst sinnvoll, weshalb ich diese Entscheidung auch nicht
rückgängig machen werde.
Zu
Frage 7
Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine weiteren Strukturänderungen im Bereich der
BPD Leoben geplant.