3814/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

An

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ-Prof Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien     

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat  Karl Dobnigg und KollegInnen haben am 13.02.2006 unter der Nr. 3921/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Personalmaßnahmen bei der Bundespolizeidirektion Leoben“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3

Bei sämtlichen Reformen im Bereich des Innenressorts seit dem Jahr 2000, gleich ob in der Zentralstelle selbst oder bei den nachgeordneten Dienstbehörden, standen die Nutzung der vorhandenen Synergien, die Optimierung der Geschäftsabläufe und die Zusammenführung von gleichartigen Tätigkeiten im Mittelpunkt, um trotz der Stellenplanvorgaben den exekutiven Außendienst nicht zu belasten und damit dem Sicherheitsbedürfnis der österreichischen Bevölkerung angemessen Rechnung tragen zu können.

Dieser Weg wurde auch im Zuge der Wachkörperreform und der Neuorganisation der Sicherheitsbehörden konsequent fortgesetzt, wobei nunmehr unter anderem auch das für die infrastrukturelle Betreuung der vormaligen Landesgendarmeriekommanden, Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsdirektionen vorgesehene Personal für jedes Bundesland zentral bei den Landespolizeikommanden verwaltet wird.

Das bedeutet, dass das Landespolizeikommando als Servicestelle die SID und BPD fungiert, womit zwei wesentliche Vorteile erreicht wurden:

  1. Die Verwaltung des betroffenen Personals findet am Beispiel Steiermark nun nicht mehr bei der SID Stmk, dem LGK Stmk sowie den BPD Graz und Leoben statt, sondern erfolgt zentral beim Landespolizeikommando für das gesamte Bundesland, was die Präsidialstellen bei den SID bzw. BPD entlastet.
  2. Durch die Übertragung der Administration von - im Falle Steiermark - vier Personalverwaltungsstellen auf eine wird nunmehr erstmals ein einheitlicher, bedarfsorientierter Personaleinsatz zu den gleichen Parametern im gesamten Bundesland gewährleistet.

 

Zu Frage 2

Diese Entscheidung wurde nach vorbereitender Ausarbeitung durch ein Projektteam anlässlich der Umsetzung des Projektes „Team 04“ im BMI getroffen.

 

 

Zu Frage 4

Zunächst darf ich anmerken, dass es die Wachkörperkorps Sicherheitswache, Kriminaldienst und Bundesgendarmerie seit der Umsetzung des Projektes „Team 04“ nicht mehr in der ursprünglichen Form gibt. Es besteht nunmehr eine österreichweite einheitliche Bundespolizei.

 

Bezugnehmend auf die Beantwortung der Fragen 1 und 3 möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Landespolizeikommando erst in zweiter Linie die Aufsicht über die Küchen- und Reinigungskräfte bzw. Hausarbeiter im Rahmen seiner Serviceleistung ausübt. Dies muss aus dienstrechtlichen Gründen auch so sein, da dieses Personal nunmehr dem jeweiligen LPK angehört.

 

In erster Linie hat jedoch der zuständige Behördenleiter weiterhin die Dispositionsmöglichkeit für das in seinem Bereich eingesetzte Infrastrukturpersonal.

 

An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass der bisherige Dienstort aller betroffenen „Logistikkräfte“ trotz ihrer Versetzung zum Landespolizeikommando gleich geblieben ist, weshalb sowohl den sozialen Bedürfnissen der Bediensteten entsprochen als auch ihre weitere Dienstleistung für die jeweilige Sicherheits- bzw. Bundespolizeidirektion sichergestellt wurde.

 

 

Zu den Fragen 5 und 6

Aus den in der Beantwortung der Fragen 1 und 3 angeführten Gründen halte ich diese Vorgangsweise für äußerst sinnvoll, weshalb ich diese Entscheidung auch nicht rückgängig machen werde.

 

Zu Frage 7

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine weiteren Strukturänderungen im Bereich der BPD Leoben geplant.