3815/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2006
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

S91143/3-PMVD/2006 23. März 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Fleckl, Genossinnen und Genossen haben am 25. Jänner 2006 unter der Nr. 3852/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Heeresmunitionsanstalt Hieflau" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Die Bundesheerreform erfolgt äußerst transparent und ist für die Öffentlichkeit über das Internet detailliert einsehbar. So hat die im Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtete Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“ auf den Bericht der Bundesheerreformkommission aufbauend eine neue Organisationsstruktur für das Bundes­heer des Jahres 2010 erstellt, die von der Bundesregierung – der Empfehlung des Nationalen Sicherheitsrates folgend – am 24. Mai 2005 beschlossen wurde. Am 7. Juni 2005 verfügte die Bundesregierung unter Berücksichtigung der militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkte „Grundsätzliche Angelegenheiten der Garnisonierung“, nachdem mit allen Landeshauptleuten eingehende Gespräche über die Garnisonierung des Bundesheeres in den Bundesländern geführt worden waren. Zu diesem Zeitpunkt wurden weiters bereits all jene militärischen Standorte veröffentlicht, die über das Jahr 2010 hinaus militärisch genutzt werden sollen. Diese Aufstellung enthält auch die Heeresmunitions­anstalt Hieflau.

Zu 2:

Ja; nach § 9 MLV 2006 sind unterirdische Munitionlager mit mehreren Kammern mit mindestens zwei Ausgängen auszustatten.