3816/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

S91143/4-PMVD/2006 23. März 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am 24. Jänner 2006 unter der Nr. 3811/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verwirrung um Assistenzeinsatz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 3:

Hiezu ist klar zu stellen, dass ein – wie in der Anfrage dargestellter – sicherheitspolizei­licher Assistenzeinsatz weder angefordert noch angeordnet wurde und auch nicht stattge­funden hat.

Zu 2:

Nein.

Zu 4:

Nein. Wie aus § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001 zweifelsfrei hervorgeht, obliegt dem Bundesheer auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, ihrer Handlungsfähigkeit, der demokratischen Frei­heiten der Einwohner und die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt sowie die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außerge­wöhnlichen Umfanges. Diese Aufgaben sind, sofern hiefür nicht ein selbständiges militäri­sches Einschreiten zulässig ist, nur insoweit wahrzunehmen, als die gesetzmäßige zivile Gewalt die Mitwirkung des Bundesheeres in Anspruch nimmt.

Hiezu ist anzumerken, dass zur Heranziehung des Bundesheeres zu Assistenzeinsätzen alle Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden innerhalb ihres jeweiligen Wirkungsbereiches berechtigt sind, sofern sie eine ihnen zukommende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen können.