3822/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, am      23. März 2006

 

 

GZ: BMGF-11001/0009-I/3/2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3858/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Im September 2006 werden 96 Fässer Oseltamivir geliefert. Die Restmenge von 89 Fässern Oseltamivir wird im September 2007 und die Gesamtmenge von 557.152 Packungen Tamiflu® Kapseln werden im Oktober 2007 geliefert werden.

Zusätzlich werden 320.000 Behandlungseinheiten Relenza ® Mitte 2006 geliefert.

 

Fragen 3 bis 5:

Derzeit herrscht eine Geflügelpestpandemie (weltweite Ausbreitung einer Tierseuche) bei Wildvögeln und Hausgeflügel. Es gibt jedoch keinerlei Hinweise dafür, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Mutation des H5N1-Virus stattgefunden hätte, welche eine Übertragung von Mensch zu Mensch ermöglicht. Der Ankauf von Tamiflu ist nur ein Teilaspekt des in Österreich längerfristig umzusetzenden Grippepandemieplanes und steht nicht direkt in Zusammenhang mit dem Auftreten der Tierseuche.

Das Bundesland NÖ hat frühzeitig aus Eigenem eine Beschaffung eingeleitet und nicht die Verhandlungen des BMGF für einen gesamtösterreichischen Einkauf abgewartet.

 

Aufgrund der Monopolstellung der Firma Roche und der großen Anzahl der am Bestellvorgang beteiligten Behörden war es nicht möglich, zu einem früheren Zeitpunkt einen im Sinne der Sparsamkeit der Verwendung von Steuergeldern für das BMGF akzeptablen Vertrag auszuhandeln.

 

Frage 6:

Wie aus zahlreichen Publikationen bekannt wurde, ist mit einer zunehmenden Resistenzbildung gegen den in Tamiflu enthaltenen Wirkstoff  nur dann zu rechnen, wenn keine adäquate medizinische Anwendung erfolgt. Das heißt, wenn Tamiflu bei nicht durch Grippeviren ausgelösten Infekten eingesetzt würde oder die Dosierungsrichtlinien nicht eingehalten würden. Weiters sind die in der Literatur angegebenen Probleme fast ausschließlich auf einen zu späten Therapiebeginn zurückzuführen.

 

Frage 7:

Die Bevorratung von Tamiflu macht nur einen Teil jener Maßnahmen aus, die laut österreichischem Grippe-Pandemieplan im Falle einer Pandemie umzusetzen sind. Es darf auf die drei Säulen, nämlich antivirale Medikamente, Pandemieimpfstoff und Infektionsschutzmaßnahmen (Schutzmasken, Quarantäne, Verkehrsbeschränkungen gemäß Epidemiegesetz) hingewiesen werden. Alle anderen im Pandemieplan vorgesehenen Maßnahmen bleiben voll wirksam. Zusätzlich ist ein Teil der Bevorratung in der Form von Relenza erfolgt, womit  für resistente Keime ein Ersatzmittel zur Verfügung steht.

 

Frage 8:

Das BMGF nahm im November 2005 an der EU-weiten Influenza-Pandemieübung „Common Ground“ teil. Der Abschlussbericht liegt vor.

Im Wesentlichen wurde im Rahmen der Übung festgestellt, dass eine rasche Koordination der Maßnahmen auf EU-Ebene erfolgen muss. Darüber hinaus wird das EU-Frühwarnsystem, über welches alle Gesundheitsministerien der EU-Mitgliedstaaten über Gesundheitsgefahren informiert werden (24h/7T), weiter optimiert.

 

Frage 9:

Die Generaldirektion Öffentliche Gesundheit des BMGF ist Kontaktstelle für das EU-Frühwarnsystem (EWRS-Early Warning and Response System), welches auf Basis der EU-Entscheidung 2119/98 im Jahr 1998 eingerichtet wurde. Die Europäische Kommission, das European Center for Disease Control (ECDC), die EU-Mitgliedstaaten und auch die WHO tauschen über dieses System Informationen aus.

Folgende Gremien beschäftigen sich auf EU-Ebene mit Pandemie-Fragen (Humanbereich):

 

 

Österreich ist auch - so wie alle EU-Mitgliedsstaaten - im Aufsichtsrat und dem wissenschaftlichen Beirat des ECDC vertreten

 

Frage 10:

Österreich ist Mitglied des EISS (= European Influenza Surveillance Scheme). EISS sammelt europaweit und auf wöchentlicher Basis Daten zur Influenza-Aktivität, welche auf der Homepage www.eiss.org als Weekly Electronic Bulletin veröffentlicht werden.

 

Frage 11:

Sowohl von meinem Ressort als auch von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wurden Informationsblätter für Tierhalter/innen zur Verfügung gestellt sowie massive Vortrags- und Aufklärungsarbeit geleistet. Die Zusammenarbeit mit einschlägigen Erzeugergemeinschaften und der Österreichischen Landwirtschaftskammer im Bereich des Informationstransfers funktioniert sehr gut.

 

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass es keinerlei Anlass gibt, an dem Meldeverhalten der Geflügelhalter/innen zu zweifeln.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin