3822/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
Wien, am 23. März 2006
GZ: BMGF-11001/0009-I/3/2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3858/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Im
September 2006 werden 96 Fässer Oseltamivir geliefert. Die Restmenge von 89
Fässern Oseltamivir wird im September 2007 und die Gesamtmenge von 557.152
Packungen Tamiflu® Kapseln werden im Oktober 2007 geliefert werden.
Zusätzlich
werden 320.000 Behandlungseinheiten Relenza ® Mitte 2006 geliefert.
Fragen 3 bis 5:
Derzeit
herrscht eine Geflügelpestpandemie (weltweite Ausbreitung einer Tierseuche) bei
Wildvögeln und Hausgeflügel. Es gibt jedoch keinerlei Hinweise dafür, dass zum
jetzigen Zeitpunkt eine Mutation des H5N1-Virus stattgefunden hätte, welche
eine Übertragung von Mensch zu Mensch ermöglicht. Der Ankauf von Tamiflu ist
nur ein Teilaspekt des in Österreich längerfristig umzusetzenden
Grippepandemieplanes und steht nicht direkt in Zusammenhang mit dem Auftreten
der Tierseuche.
Das
Bundesland NÖ hat frühzeitig aus Eigenem eine Beschaffung eingeleitet und nicht
die Verhandlungen des BMGF für einen gesamtösterreichischen Einkauf abgewartet.
Aufgrund
der Monopolstellung der Firma Roche und der großen Anzahl der am Bestellvorgang
beteiligten Behörden war es nicht möglich, zu einem früheren Zeitpunkt einen im
Sinne der Sparsamkeit der Verwendung von Steuergeldern für das BMGF akzeptablen
Vertrag auszuhandeln.
Frage 6:
Wie
aus zahlreichen Publikationen bekannt wurde, ist mit einer zunehmenden
Resistenzbildung gegen den in Tamiflu enthaltenen Wirkstoff nur dann zu rechnen, wenn keine
adäquate medizinische Anwendung erfolgt. Das heißt, wenn Tamiflu bei nicht
durch Grippeviren ausgelösten Infekten eingesetzt würde oder die
Dosierungsrichtlinien nicht eingehalten würden. Weiters sind die in der
Literatur angegebenen Probleme fast ausschließlich auf einen zu späten
Therapiebeginn zurückzuführen.
Frage 7:
Die
Bevorratung von Tamiflu macht nur einen Teil jener Maßnahmen aus, die laut
österreichischem Grippe-Pandemieplan im Falle einer Pandemie umzusetzen sind.
Es darf auf die drei Säulen, nämlich antivirale Medikamente, Pandemieimpfstoff
und Infektionsschutzmaßnahmen (Schutzmasken, Quarantäne, Verkehrsbeschränkungen
gemäß Epidemiegesetz) hingewiesen werden. Alle anderen im Pandemieplan
vorgesehenen Maßnahmen bleiben voll wirksam. Zusätzlich ist ein Teil der
Bevorratung in der Form von Relenza erfolgt, womit für resistente Keime ein Ersatzmittel zur Verfügung steht.
Frage 8:
Das
BMGF nahm im November 2005 an der EU-weiten Influenza-Pandemieübung „Common
Ground“ teil. Der Abschlussbericht liegt vor.
Im
Wesentlichen wurde im Rahmen der Übung festgestellt, dass eine rasche Koordination
der Maßnahmen auf EU-Ebene erfolgen muss. Darüber hinaus wird das
EU-Frühwarnsystem, über welches alle Gesundheitsministerien der
EU-Mitgliedstaaten über Gesundheitsgefahren informiert werden (24h/7T), weiter
optimiert.
Frage 9:
Die
Generaldirektion Öffentliche Gesundheit des BMGF ist Kontaktstelle für das EU-Frühwarnsystem
(EWRS-Early Warning and Response System), welches auf Basis der EU-Entscheidung
2119/98 im Jahr 1998 eingerichtet wurde. Die Europäische Kommission, das
European Center for Disease Control (ECDC), die EU-Mitgliedstaaten und auch die
WHO tauschen über dieses System Informationen aus.
Folgende
Gremien beschäftigen sich auf EU-Ebene mit Pandemie-Fragen
(Humanbereich):
Österreich
ist auch - so wie alle EU-Mitgliedsstaaten - im Aufsichtsrat und dem
wissenschaftlichen Beirat des ECDC vertreten
Frage 10:
Österreich
ist Mitglied des EISS (= European Influenza Surveillance Scheme). EISS sammelt
europaweit und auf wöchentlicher Basis Daten zur Influenza-Aktivität, welche
auf der Homepage www.eiss.org als Weekly Electronic
Bulletin veröffentlicht werden.
Frage 11:
Sowohl von meinem
Ressort als auch von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wurden
Informationsblätter für Tierhalter/innen zur Verfügung gestellt sowie massive
Vortrags- und Aufklärungsarbeit geleistet. Die Zusammenarbeit mit einschlägigen
Erzeugergemeinschaften und der Österreichischen Landwirtschaftskammer im
Bereich des Informationstransfers funktioniert sehr gut.
Grundsätzlich muss
festgestellt werden, dass es keinerlei Anlass gibt, an dem Meldeverhalten der
Geflügelhalter/innen zu zweifeln.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin