3829/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.03.2006
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BM für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0071-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3872/J der Abgeordneten
Haidlmayer, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Ich verweise auf die Beantwortung der
Parlamentarischen Anfragen Nr. 3790/J, Nr. 3793/J, 3856/J und 3857/J.
Fragen
2, 3, 5 und 7:
Hinsichtlich der
Verantwortlichkeit meines Ressorts für die Barrierefreiheit von Veranstaltungen
ist zu unterscheiden, ob das Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz als Veranstalter agiert, oder
Mitarbeiter/Mit-
arbeiterinnen meines Hauses als Gäste auftreten.
In seiner Rolle als Veranstalter sieht sich das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
selbstverständlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den Bestimmungen
des Bundes-Behindertengleichstellungs-
gesetz (BGStG) und des Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) Genüge getan
wird.
Nehmen Organe meines Hauses als Gäste an
Veranstaltungen teil, wird es zweckmäßig sein, den Veranstalter anlässlich der
Einladung auf die besonderen Erfordernisse der Zugänglichkeit einer Veranstaltung
hinzuweisen. Tatsächliche Einflussnahme, geschweige denn eine
„Auftraggeberrolle“, kommt meinem Ressort in diesem Zusammenhang jedoch nicht
zu.
Es kann aber bereits jetzt beobachtet werden, dass
durch das Inkrafttreten des Gleichstellungspakets und durch flankierende
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit die besonderen Bedürfnisse behinderter
Menschen zunehmend im Bewusstsein von Veranstaltern verankert werden.
Frage 4:
Mein Ressort hat schon seit längerer Zeit die Praxis,
bei Einladungen zielgruppenorientiert vorzugehen und bekannte Behinderungen
entsprechend zu berücksichtigen. Ein für blinde Menschen erstelltes Angebot der
Informationsmaterialien zum Behindertengleichstellungsgesetz ist in
Vorbereitung.
Frage 6:
Beim gegenständlichen Anlassfall war es dem
Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nicht bekannt, dass die Veranstaltung
an einer nicht barrierefreien Örtlichkeit stattfinden würde. Die Zusage des Vertreters
des Ressorts erfolgte zu einem Gastvortrag. Als die Probleme vor Ort auftraten,
nahm der Vertreter des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz an den Lösungsversuchen teil und nahm die Situation zum
Anlass, die anwesenden Mediatoren/Mediatorinnen und Funktionären/Funk-
tionärinnen des Verbandes eindringlich auf das Erfordernis barrierefreien
Zuganges zu Veranstaltungen hinzuweisen.
Mit
freundlichen Grüßen