3830/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.03.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-40001/0019-IV/7/2006                                            Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3864/J der Abgeordneten Königsberger-Ludwig wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4:

 

Seit 1. Jänner 2005 besteht auf die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe unter den in § 36 des Bundesbehindertengesetzes näher geregelten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Zum selben Zeitpunkt wurde das Kaufpreislimit auf 20.000 € angehoben.

 

Für die budgetäre Bedeckung der Aufwendungen für die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe ist ausreichend Sorge getragen. So standen im Jahr 2005 auf dem entsprechenden Budgetansatz 4,650.000 € zur Verfügung; demgegenüber beliefen sich die Aufwendungen für diesen Zweck auf 4,254.576,02 €. Die restlichen Mittel verbleiben im Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung und werden in den Folgeperioden für die Förderung der Mobilität behinderter Menschen eingesetzt.

 

Im Jahr 2005 wurden 2.958 Ansuchen von Menschen mit Behinderungen auf Refundierung der Normverbrauchsabgabe positiv erledigt, sodass im Durchschnitt ein Abgeltungsbetrag von ca. 1.440 € pro Fall angewiesen werden konnte.

 

Seitens meines Hauses werden die Mittel quartalsweise nach Maßgabe der Anforderungen des Bundessozialamtes diesem zur bedarfsorientierten Verteilung an die Landesstellen weitergeleitet.

 

Die in der Anfrage zitierte Auskunft der Landesstelle Niederösterreich des Bundessozialamtes kann ich aus den oben angeführten Gründen nicht nachvollziehen. Ich habe die vorliegende Anfrage aber zum Anlass genommen, dem Grund für die offensichtlich unzutreffende Auskunftserteilung nachzugehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin: