3830/AB XXII. GP
Eingelangt am
30.03.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-40001/0019-IV/7/2006 Wien,
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3864/J der Abgeordneten Königsberger-Ludwig wie folgt:
Fragen 1
bis 4:
Seit
1. Jänner 2005 besteht auf die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe unter
den in § 36 des Bundesbehindertengesetzes näher geregelten Voraussetzungen
ein Rechtsanspruch. Zum selben Zeitpunkt wurde das Kaufpreislimit auf
20.000 € angehoben.
Für die
budgetäre Bedeckung der Aufwendungen für die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe
ist ausreichend Sorge getragen. So standen im Jahr 2005 auf dem entsprechenden
Budgetansatz 4,650.000 € zur Verfügung; demgegenüber beliefen sich die
Aufwendungen für diesen Zweck auf 4,254.576,02 €. Die restlichen Mittel
verbleiben im Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung und werden in
den Folgeperioden für die Förderung der Mobilität behinderter Menschen eingesetzt.
Im Jahr 2005
wurden 2.958 Ansuchen von Menschen mit Behinderungen auf Refundierung der Normverbrauchsabgabe
positiv erledigt, sodass im Durchschnitt ein Abgeltungsbetrag von ca.
1.440 € pro Fall angewiesen werden konnte.
Seitens
meines Hauses werden die Mittel quartalsweise nach Maßgabe der Anforderungen
des Bundessozialamtes diesem zur bedarfsorientierten Verteilung an die
Landesstellen weitergeleitet.
Die in der
Anfrage zitierte Auskunft der Landesstelle Niederösterreich des
Bundessozialamtes kann ich aus den oben angeführten Gründen nicht
nachvollziehen. Ich habe die vorliegende Anfrage aber zum Anlass genommen, dem
Grund für die offensichtlich unzutreffende Auskunftserteilung nachzugehen.
Mit
freundlichen Grüßen
Die
Bundesministerin: