3831/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.03.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-10001/0065-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3887/J der Abgeordneten Dr.
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
wie folgt:
Frage 1:
Die Gesamtsumme der an die BIG geleisteten Mietzahlungen für 2005
beträgt 3.244.107,94 €; der durchschnittliche Quadratmeterpreis für 2005
beläuft sich auf 8,04 € monatlich.
Frage 2:
Folgende Landesstellen des
Bundessozialamtes sind bei Privaten eingemietet:
·
Landesstelle Salzburg: seit
11.9.1987
·
Landesstelle Niederösterreich: seit
3.7.1997 und 1.12.2002 (Anmie-
tung
einer Zusatzfläche)
·
Landesstelle Tirol, Außenstelle: seit
1.4.1995
·
Landesstelle Burgenland: seit
1.4.2003
·
Landesstelle Steiermark, Außenstelle: seit 24.4.1995
Frage 3:
Seit der Ausgliederung der BIG wurden
mit der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft sowie mit einem privaten
Hauseigentümer Mietverträge abgeschlossen.
Frage 4:
Zum Zeitpunkt des Anmietungsbedarfes
standen seitens der BIG keine geeigneten Objekte zur Verfügung.
Fragen 5 und 6:
Die Verfahren wurden entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben abgewickelt.
Frage 7:
An eine Immobiliendienstleistungsfirma
ergingen Zahlungen in Höhe von € 8.906,40.
Frage 8:
Der Quadratmeterpreis hinsichtlich der
bei Privaten angemieteten Objekte betrug im Jahr 2005 pro Quadratmeter und
Monat durchschnittlich € 10,22.
Frage 9:
Im Jahr 2005 wurden an die BIG
Betriebskosten in der Höhe von durchschnittlich € 1,67 pro Quadratmeter
und Monat geleistet.
Frage 10:
Im Jahr 2005 wurden an Private Betriebskosten in der Höhe von
durchschnittlich € 2,14 pro Quadratmeter und Monat geleistet.
Frage 11:
Fremdeinmietungen werden erforderlich,
wenn seitens der BIG zum Zeitpunkt des Anmietungsbedarfes keine geeigneten Objekte
zur Verfügung stehen. Anmietungen erfolgen nach den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit.
Frage 12:
So wie in der Vergangenheit werde ich auch in Zukunft die Anmietung von Büroflächen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit vornehmen lassen.
Mit
freundlichen Grüßen