3832/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Univ-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien     

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat  Erika Scharer und GenossInnen haben am 02.02.2006 unter der Nr. 3892/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Gründe für die Diskrepanz von systemisierten und tatsächlichen Personalständen in der Polizei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Über den systemisierten Personalstand der einzelnen Dienstbehörden kann zufolge der planstellen-technisch - im Zuge von „Team04 – Die neue Bundespolizei“ – nicht völlig erfolgten Umsetzung des Stellenplanes 2006 leider noch keine detaillierte Aussage getroffen werden, da die aliquote Aufteilung der Planstellen auf die betroffenen Dienstbehörden noch nicht erfolgt ist.

 

 

 

 

Zu Frage  2:

Der tatsächliche Personalstand (sog. Iststand) bei den Landespolizeikommanden stellt sich zum angefragten Stichtag wie folgt dar:

Verwendungs- u. Entlohnungsgruppe

E1

E2a

E2b+

E2c+

VB/S

A1 + v1

A2 + v2

A3+

v3

A4+

A5+

V4

 

 

A7+

V5

 

 

LPK Burgenland

32

604

1095

-

-

11

11

-

LPK Kärnten

44

788

1076

-

-

21

19

-

LPK NÖ

70

1625

3078

-

-

30

24

-

LPK OÖ

64

1176

2207

-

1

26

41

-

LPK Salzburg

33

560

870

-

1

13

15

-

LPK Steiermark

64

1139

2177

-

-

10

44

2

LPK Tirol

44

652

1181

-

-

14

14

-

LPK Vorarlberg

21

346

532

-

-

6

4

-

LPK Wien

129

1785

4242

-

2

17

68

1

 

Zu den Fragen 3 und 11:

Da die Aufnahme in den Exekutivdienst nur durch ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis oder ein Vertragsbediensteten-Dienstverhältnis mit Vollbeschäftigung erfolgt, gibt es keine PolizistInnen mit einem Teilzeit-Dienstverhältnis.

 

Zu den Fragen 4 und 12:

Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Bundesbediensteten-Sozialplangesetz 1997, Mutter-schutzgesetz 1979 und dem Väter-Karenzgesetz 1990.

Zum angefragten Stichtag befindet sich nachstehende Anzahl von PolizistInnen in Karenz:

 

Dienstbehörde

Anzahl

davon weiblich

davon männlich

LPK Burgenland

20

18

2

LPK Kärnten

19

14

5

LPK NÖ

69

53

16

LPK OÖ

31

20

11

LPK Salzburg

35

20

15

LPK Steiermark

35

18

17

LPK Tirol

25

18

7

LPK Vorarlberg

23

17

6

LPK Wien

107

78

29

 

Zu den Fragen 5 und 7:

Aufgrund der 2½ Jahre erforderlichen Zeitspanne von Beginn des Aufnahmeprozesses bis zum Ausbildungsende im Polizeidienst erfolgen keine konkreten Ersatzaufnahmen im Anlassfall, da dies zu lange dauern würde. Die Berücksichtigung derartiger Fälle erfolgt im Rahmen der jährlichen Neuaufnahmen.

 

 

Zu den Fragen 6 und 13:

Zum angefragten Stichtag befindet sich nachstehende Anzahl von Polizistinnen in Mutterschutz:

 

Dienstbehörde

Anzahl

LPK Burgenland

18

LPK Kärnten

9

LPK NÖ

41

LPK OÖ

19

LPK Salzburg

13

LPK Steiermark

15

LPK Tirol

12

LPK Vorarlberg

13

LPK Wien

64

 

 

Zu den Fragen 8 und 14:

Aus dienstlichen Gründen wurden gemäß § 39 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 nachstehende Anzahl von PolizistInnen zum angefragten Stichtag dienstzugeteilt:

 

Dienstbehörde

Anzahl

davon weiblich

davon männlich

LPK Burgenland

33

4

29

LPK Kärnten

41

4

37

LPK NÖ

67

8

59

LPK OÖ

38

1

37

LPK Salzburg

25

4

21

LPK Steiermark

41

5

36

LPK Tirol

24

1

23

LPK Vorarlberg

8

-

8

LPK Wien

144

26

118

 

 

 

Zu Frage 9:

Für dienstzugeteilte Exekutivbedienstete ist eine Ersatzaufnahme gesetzlich nicht möglich. Grundsätzlich wird aber angemerkt, dass zugeteilte BeamtInnen ebenfalls – zumeist zu           100 % unmittelbar in der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt sind.

 

 

Zu Frage 15:

Derzeit befinden sich österreichweit 1100 PolizeischülerInnen in den einzelnen Bildungszentren im E2c-Grundausbildungslehrgang. Momentan befindet sich nachstehende Anzahl von PolizeischülerInnen aufgeschlüsselt nach Bundesländern in Ausbildung (Stichtag: 29. März 2006):

 

Niederösterreich:                         80 AspirantInnen (davon 39 männliche und 41 weibliche)

Oberösterreich:                        172 AspirantInnen (davon 107 männliche und 65 weibliche)

Salzburg:                        66 AspirantInnen (davon 46 männliche und 20 weibliche)

Steiermark:                        115 AspirantInnen (davon 66 männliche und 49 weibliche)

Tirol:                        104 AspirantInnen (davon 65 männliche und 39 weibliche)

Vorarlberg:                        78 AspirantInnen (davon 40 männliche und 38 weibliche)

Wien:                        485 AspirantInnen (davon 366 männliche und 119 weibliche)

 

Im Jahr 2006 werden insgesamt weitere 350 neue PolizistInnen mit der Ausbildung beginnen.