3834/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 27. März 2006

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0016-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3889/J betreffend Einmietung von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 1. Februar 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 9 der Anfrage:

 

Die Gesamtsumme der Mietzahlungen für Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an die BIG betrug im Jahr 2005 € 6,430.147,23. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher monatlicher Mietpreis pro Quadratmeter von € 5,73; die durchschnittlichen Betriebskosten pro Quadrat-meter betrugen im Dezember 2005 € 0,95.

 

Zu den Durchschnittswerten wird angemerkt, dass diese wegen der unterschied-lichen Verwendungszwecke der Mietobjekte und deren regionaler Streuung nicht sehr aussagekräftig sind. Überdies handelt es sich bei den zuvor genannten Durchschnittsbetriebskosten um Akontozahlungen, die im Zuge der Betriebskostenabrechnung noch eine Nachforderung bzw. Gutschrift ergeben können.

 

 

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 10 der Anfrage:

 

Mit Stichtag 1.1.2006 sind die nachstehenden Behörden bei Privaten eingemietet:

 

Behörde

seit

Teile der Sektion III der Zentralleitung

1999

Bundesvergabeamt

2002

Bundeswettbewerbsbehörde

2002

Arbeitsinspektionen:

Arbeitsinspektion für den 4. Aufsichtsbezirk

1986

Arbeitsinspektion für den 9. Aufsichtsbezirk

1992

Arbeitsinspektion für den 10. Aufsichtsbezirk

1987

Arbeitsinspektion für den 11. Aufsichtsbezirk

1998

Arbeitsinspektion für den 14. Aufsichtsbezirk

1986

Arbeitsinspektion für den 14. Aufsichtsbezirk,

Außenstelle Lienz

1961

Arbeitsinspektion für den 15. Aufsichtsbezirk

1997

Arbeitsinspektion für den 19. Aufsichtsbezirk

1994

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen:

Eichamt Klagenfurt

1905

Garagen des Eichamtes Klagenfurt

2003

Informations- und Telearbeitszentrum Hollabrunn

1998

Dienststelle Laa an der Thaya

1928

Taxi-Eichung des Eichamtes Wien

1999

LKW-Garagen in Wien

1999

Hangar Flughafen

1955

 

Die durchschnittlichen Betriebskosten für die Einmietung bei Privaten betrugen im Dezember 2005 € 2,03. Dazu wird angemerkt, dass dieser Wert wegen der unterschiedlichen Verwendungszwecke der Mietobjekte und deren regionaler Streuung nicht sehr aussagekräftig ist. Überdies sind bei manchen der genannten Objekte die Betriebskosten in der Miete inkludiert; außerdem handelt es sich bei den zuvor genannten Durchschnittsbetriebskosten um Akontozahlungen, die im Zuge der Betriebskostenabrechnung noch eine Nachforderung bzw. Gutschrift ergeben können.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 8 der Anfrage:

 

Für die Unterbringung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und des Bundesvergabeamtes (BVA) wurde 2002 mit der CGI - Commerz Grundbesitz Investmentgesellschaft m.b.H. ein Mietvertrag abgeschlossen. Diese Einmietung erfolgte bei    einem Privaten, da im Jahr 2002 keine geeigneten historischen Gebäude der Burghauptmannschaft Österreich bzw. keine den Anforderungen entsprechende Objekte der BIG für die Unterbringung der beiden zuvor angeführten neu gegründeten Behörden zur Verfügung standen. Im Zuge der Vermittlung dieses Objekts wurde ein Honorar in der Höhe von € 160.000,- an die Interpool Immobilien Dr. Lippert KG bezahlt.

 

Die im Jahr 2003 privat angemieteten Garagen des Eichamtes Klagenfurt befinden sich in unmittelbarer Nähe der Dienststelle; die BIG konnte keinen geeigneten Garagenplatz zur Verfügung stellen. Es flossen keine Provisions- bzw. Maklergebühren.

 

Die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter für diese Objekte betrug im Dezember  2005 € 12,43.

 

Es erfolgten keine Ausschreibungen im Sinn des Bundesvergabegesetzes, da Einmietungen nicht dem Vergaberegime unterliegen. Um der Forderung nach Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nachzukommen, wurden aber etwa bei der Einmietung von BWB und BVA über 50 Vergleichsangebote eingeholt, aus denen das beste Angebot ausgewählt wurde.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist bestrebt, seine Dienststellen primär in Objekten der Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) oder der BIG unterzubringen. Nur wenn BHÖ und BIG diesen Bedarf nicht abdecken können oder diesbezügliche Flächen teurer als dort kommen, wird ein Bedarf an neuen Flächen über Private abgedeckt. Daher wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auch in Zukunft im Falle eines zusätzlichen Raumbedarfes grundsätzlich zuerst an BHÖ und BIG herantreten.