3836/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0008-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. März 2006

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 2. Februar 2006, Nr. 3904/J,

betreffend Koexistenz-Konferenz im Rahmen der österreichischen

EU-Ratspräsidentschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Februar 2006, Nr. 3904/J, betreffend Koexistenz-Konferenz im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Konferenz wird von der EK auf meine Initiative veranstaltet und findet vom 4. bis 6. April 2006 in Wien statt. Das Lebensministerium unterstützt die EK bei der Organisation der Veranstaltung.

 

Zu Frage 2:

 

In das Programm fachlich eingebunden wurden VertreterInnen vom GVO freien Regionen-Netzwerk, von Politik, Wissenschaft, Industrie, Bio-Organisationen Europa bio und IFOAM, Handel EUROCOMMERCE sowie von der Europäischen Konsumentenorganisation BEUC.

Zu Frage 3:

 

Die Einladungen zur Konferenz ergehen seitens der EK. Als österreichische Teilnehmer wurden politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler, Wirtschaftsvertreter und Interessensgruppen, Global 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, WWF, Umweltdachverband, Gemeindebund und Bio Austria vorgeschlagen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die EK lud europaweit politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler und ein breites Spektrum von Interessensgruppen wie Landwirtschafts- und Verbraucherverbände, NGOs, Saatguterzeuger, Importeure sowie Lebens- und Futtermittelhersteller ein. Es ist zu erwarten, dass die eingeladenen Personen bzw. VertreterInnen der eingeladenen Interessensgruppen an der Konferenz teilnehmen.

 

Zu Frage 6:

 

Das „Network of GMO-free Regions“ und folgende Umwelt NGOs wurden von der EU Kommission eingeladen, Vertreter zu entsenden: WWF, Birdlife International, European Environmental Bureau, Greenpeace Europe, friends of the earth, International Friends of Nature, Environment network. Darüber hinaus ergingen Einladungen an österreichische VertreterInnen von Umwelt NGOs wie in Beantwortung der Frage 3 angeführt.

 

Zu den Fragen 7 und 9:

 

Ziel der Konferenz ist, den Dialog aller Stakeholder zu Fragen der Koexistenz wieder in Gang zu bringen um mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Dabei geht es nicht um die Frage „Gentechnik ja oder nein“, sondern darum, wie ein Nebeneinander zwischen biologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben und Betrieben, die den Anbau von gentechnisch unveränderten Kulturen wählen, sichergestellt werden kann. Die Konferenz bietet die Möglichkeit, die international gesammelten Erfahrungen mit Koexistenzmaßnahmen auszutauschen, insbesondere auch unter Berücksichtigung des von der EK präsentierten Berichts.

 

Zu Frage 8:

 

Das Programm ist auf der Homepage des BMLFUW sowie der EK einsehbar:

 

http://land.lebensministerium.at/

http://www.europa.eu.int/comm/agriculture/events/vienna2006/indexen.htm

 

Zu Frage 10:

 

Gerade die Konferenz wird den VertreterInnen der Politik, der Wissenschaft, der Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie, der Konsumenten und auch den NGOs die Möglichkeit für einen intensiven und offenen Meinungsaustausch geben.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Mit der Saatgut-Gentechnik-Verordnung, der Saatgut-Anbaugebiete-Verordnung sowie den Gentechnik-Vorsorgegesetzen auf Länderebene wurden in Österreich bereits klare rechtliche Voraussetzungen geschaffen, um den Landwirten auch in Zukunft die Produktion von gentechnikfreien Erzeugnissen zu ermöglichen. Ich habe immer die Meinung vertreten, dass auf europäischer Ebene die Grundsätze der Koexistenz und die Frage der Haftung geregelt werden sollen.

 

Durch die Novelle 2004 des Gentechnikgesetzes wurden bereits klare Haftungs- und Schadensersatzregelungen für den Fall der unbeabsichtigten Verunreinigung durch GVOs eingeführt. Darüber hinaus wird sich Österreich weiterhin für EU-weite Haftungsregelungen einsetzen.

 

Der Bundesminister: