3837/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0007-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. März 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 2. Februar 2006, Nr. 3906/J, betreffend

Österreichisches Programm Ländliche Entwicklung 2007 - 2013

 

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Februar 2006, Nr. 3906/J, betreffend Österreichisches Programm Ländliche Entwicklung 2007 - 2013, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zum Eingangsstatement:

 

Der Programmplanungsprozess wurde im November 2004 in Waidhofen/Ybbs mit der Österreich-Konferenz unter dem Titel „den ländlichen Raum nachhaltig entwickeln“ eingeleitet, erste Zwischenergebnisse zu den zukünftigen Maßnahmen wurden im Rahmen eines Dialogtages im Mai 2005 in Wien/Urania präsentiert und umfassend diskutiert. Der Entwurf des nationalen Strategieplanes war Gegenstand des zweiten Dialogtages, welcher heuer im Jänner abgehalten wurde. Im Anschluss daran habe ich einen Erstentwurf der Maßnahmen für die Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 am 16. Februar 2006 vorgestellt. Der Maßnahmenentwurf, welcher auf der Homepage des Ressorts unter www.le07-13.lebensministerium.at zur Verfügung steht, und der überarbeitete nationale Strategieplan waren Thema des Dialogtages am 13. März 2006 in Wien.

 

 

Zu den Anmerkungen zum nationalen Strategieplan darf in Erinnerung gerufen werden, dass es sich bei dem vorliegenden Dokument um einen Entwurf handelt. Die Diskussion über den Inhalt des Strategieplans ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Eine endgültige Abstimmung des nationalen Strategieplans kann erst nach Genehmigung des Programms erfolgen.

 

Viele der vorliegenden Fragen beziehen sich auf die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für verschiedene Maßnahmen. Dazu ist anzumerken, dass die konkrete Zuteilung der finanziellen Mittel auf die Mitgliedstaaten noch nicht bekannt ist. Ausgehend von dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs im Dezember 2005 kann vorbehaltlich der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Festlegung des nationalen Verteilungsschlüssels durch den Agrarministerrat mit der Fortschreibung in etwa des Betrages der aktuellen Programmperiode gerechnet werden. Abgesehen von der Zielsetzung, die Ausgleichszulage im bisherigen Umfang fortzuführen, macht eine konkrete Ausstattung der einzelnen Maßnahmen erst dann Sinn, wenn die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel tatsächlich beschlossen sind.

 

Grundsätzlich sieht die Verordnung die Aufteilung der Mittel auf die Schwerpunkte im Programmplanungsdokument (und nicht im Strategieplan) vor, die weitere Aufteilung auf die Maßnahmen hat lediglich indikativen Charakter. Eine Differenzierung der einzelnen Maßnahmen auf Ebene des bzw. der Begünstigen, wie z.B. die Aufteilung der Mittel nach Betriebsstrukturen, Sektoren oder sonstige Begünstigte, ist nicht Gegenstand der Programmplanung und würde letztendlich einen überproportionalen administrativen Mehraufwand bedeuten.

 

Zu Frage 1:

 

Wie dem Entwurf zum nationalen Strategieplan Österreichs für die Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 zu entnehmen ist, stellt sich die heimische Land- und Forstwirtschaft in ihrer Betriebsgröße kleinstrukturiert dar. Der Großteil der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bewirtschaftet eine Gesamtfläche von weniger als 20 ha. Wenngleich diese Struktur in betriebswirtschaftlicher Sicht eher Nachteile bringt, ist sie aus regionalwirtschaftlicher Sicht von Vorteil. Nicht zu vergessen ist dabei auch der Beitrag zur Gestaltung und Erhaltung der typischen Kulturlandschaft, insbesondere der Berggebiete. Deshalb ist es mir ein Anliegen, die kleineren Betriebe auch im zukünftigen Programm für die Ländliche Entwicklung zu fördern.

Konkret bedeutet dies die Fortführung der Ausgleichszulage für die Betriebe in den benachteiligten Gebieten im bisherigen finanziellen Ausmaß unter Beibehaltung der Sockelbetragsregelung und der Modulation. Was die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe betrifft, sollen auch die kleineren Betriebe von der Investitionsoffensive profitieren. Im Vordergrund steht dabei die Förderung von Investitionen im Bereich des Schwerpunktes 1 – Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie im Rahmen der Diversifizierung in Schwerpunkt 3.

 

Zu Frage 2:

 

Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit (Schwerpunkt 1), der Verbesserung der Lebensqualität und der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft (Schwerpunkt 3), LEADER (Schwerpunkt 4) und nicht zuletzt die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft bei gleichzeitiger nachhaltiger Bewirtschaftung (Schwerpunkt 2) bilden den Grundstock für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

 

Wenngleich die Leistungsabgeltungen in Schwerpunkt 2 primär auf die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft, den Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Ressourcen ausgerichtet ist, darf der Aspekt der Arbeitsplatzsicherung, der mit der finanziellen Abgeltung an die Landwirte ausgelöst wird, nicht unterschätzt werden. Üblicherweise werden diese Abgeltungen, die zur Verbesserung der bäuerlichen Einkommen beitragen, dem Wirtschaftskreislauf in Form von Investitionen wieder zugeführt, womit die Beschäftigung und das Wachstum angeregt werden. Somit tragen alle im Programm angebotenen Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung und -schaffung bei.

 

Zu Frage 3:

 

Die Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Sektoren Grünland und   Ackerbau soll auch in der nächsten Programmperiode Bestand haben. Die Konzeption für das neue Programm wurde so ausgestaltet, dass keine wesentliche Änderung des Grünland-Ackerverhältnisses eintreten sollte. Die Ausgleichszulage wird in unveränderter Art und Weise und im vollen Umfang weitergeführt, bei der Anpassung des Agrarumweltprogramms wurde ebenfalls Bedacht auf das Grünland-Ackerverhältnis genommen. Im Bereich der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe hängt das Ausmaß der Förderung zwischen den Sektoren von der Investitionsbereitschaft der Betriebsleiter ab.

 

Zu Frage 4:

 

Vom fördertechnischen Standpunkt aus betrachtet sind alle Maßnahmen des Programms für die ländliche Entwicklung geschlechterunspezifisch gestaltet, womit die Frauen gleichberechtigt Zugang zu dem Förderangebot im ländlichen Raum haben.

 

Die Verstärkung der Frauenprogramme bzw. der Fraueninitiativen wird speziell in der LEADER-Achse erfolgen. Auch ist daran gedacht, über die neu einzurichtende Vernetzungsstelle Vorhaben mit speziellem Frauenbezug zu lancieren. In diesem Zusammenhang sei auf die Initiative „Thematische Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming“ verwiesen, die in der laufenden Periode im Rahmen des LEADER+ Netzwerkes gegründet wurde. Im Jahr 2006 wird ein Gender-Leitfaden dieser Arbeitsgruppe veröffentlicht werden. Die Verstärkung dieser Aktivitäten wird durch die finanzielle Aufwertung der LEADER-Achse möglich sein.

 

Zu Frage 5:

 

Kerninstrument für das Wachstum des biologischen Landbaus wird nach wie vor die Förderung der biologischen Wirtschaftsweise mit all seinen Kombinationsmöglichkeiten im Rahmen des Agrarumweltprogramms sein. Darüber hinaus sind noch die Maßnahmen des Schwerpunktes 1 anzuführen, die auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Biobetriebe sowie der Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe abzielen. In Ergänzung dazu sind noch die Fördermöglichkeiten, die sich in Zusammenhang mit Lebensmittelqualitätsregelungen ergeben können, zu nennen. Ein nicht zu unterschätzendes Potenzial könnte sich aus Diversifizierungsmöglichkeiten von Biobetrieben ergeben. Soweit all die angebotenen Fördermöglichkeiten genutzt werden, steht einem weiterhin erfolgreichem Wachstum des biologischen Landbaus nichts im Wege.

 

Zu Frage 6:

 

Grundsätzlich tragen alle Schwerpunkte bzw. Maßnahmen des Programms, sei es auf direktem oder indirektem Wege, zur Erhaltung der Kulturlandschaft im ländlichen Raum bei, wenn damit eine nachhaltige bäuerliche Bewirtschaftung gewährleistet oder das kulturelle Erbe gesichert wird. An prominentester Stelle wären jedoch die Maßnahmen des Schwerpunktes 2 zu erwähnen, allen voran die Förderung der benachteiligten Gebiete und das Agrarumweltprogramm.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

 

Die Verankerung der Gentechnikfreiheit im ÖPUL-Programm würde nicht flächendeckend das Problem der Koexistenz zwischen GVO-Saatgut-anbauenden Landwirten und herkömmlichen Bewirtschaftern lösen, da nicht alle Landwirte an diesem Programm teilnehmen. Darüber hinaus vertritt die EK die Position, dass solche Einschränkungen, dass an Agrarumweltprogrammen nur Landwirte teilnehmen können, die keine GVO verwenden, nicht mit der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in Einklang stehen.

 

Zu Frage 10:

 

Ressortinternen Abschätzungen zu Folge werden die Mittel aus der Modulation der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2007 ca. EUR 34 Mio. und in den darauf folgenden Jahren ca. EUR 37 Mio. jährlich betragen. Die Modulationsmittel können prinzipiell allen Schwerpunkten zugeordnet werden, die Mindestdotierungen der Schwerpunkte gemäß den Bestimmungen der neuen Verordnung dürfen dabei aber nicht unterschritten werden.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Die biologische Vielfalt und das Wasser sind zwei der drei prioritären Gebiete der Europäischen Leitlinie für den Schwerpunkt 2 der Ländlichen Entwicklung.

 

Die Einhaltung der Bestimmungen zu Cross-Compliance (CC), der Bedingungen für den guten landwirtschaftlichen ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie allgemeiner Grundanforderungen für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist Voraussetzung für die Teilnahme am Agrarumweltprogramm und an Tierschutzmaßnahmen, für die Förderung der Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten, für die Erstaufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen, für Natura 2000 im Forst und für Waldumweltmaßnahmen in Österreich.

 

Die Kombination der Auflagen mit dem Maßnahmenangebot im Schwerpunkt 2 stellt die Grundlage für die Berücksichtigung der Göteborg-Ziele und der Wasserrahmenrichtlinie dar. Darüber hinaus leisten die Maßnahmen der Schwerpunkte 1 und 3, insbesondere im Bereich der Förderung nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer Energien ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Göteborg-Ziele. Mit den Agrarumweltmaßnahmen des Schwerpunktes 2 sowie wasserbaulichen und kulturtechnischen Maßnahmen im Schwerpunkt 3 soll die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie unterstützt werden.

 

Im zukünftigen Programm für die Ländliche Entwicklung wird das Nitrat-Aktionsprogramm gemeinsam mit den Auflagen der sachgerechten Düngung den Grundstock für die Gestaltung von Agrarumweltmaßnahmen bilden. In anderen Worten ausgedrückt, können nur jene Maßnahmen gefördert werden, die über die gesetzlichen Auflagen und die oben genannten Bestimmungen (CC, GLÖZ etc.) hinausgehen.

 

Die aktuelle Novellierung des Nitrataktionsprogramms stellt nicht mehr auf Stickstoffanfallswerte in kg je GVE und Jahr, sondern auf Stickstoffanfallswerte in kg pro Jahr und Tier (Platz) ab. Die Anpassung der Werte erfolgte aufgrund einer Aufforderung der EK, die Stickstoffanfallswerte für alle Tierkategorien wurden von unabhängigen Experten nach den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert und von der Kommmission genehmigt. So gesehen kann nicht von einer Förderung der Intensivierung gesprochen werden.

 

Zu Frage 13:

 

Die neue Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums [VO (EG) Nr. 1698/2005] legt in Artikel 17 das Gleichgewicht der Schwerpunkte fest. Demnach sind für die Schwerpunkte 1 und 3 mindestens 10 %, für den Schwerpunkt 2 „Verbesserung der Umwelt und Landschaft“ mindestens 25 % und für den Schwerpunkt LEADER mindestens 5 % der Gemeinschaftsmittel (ELER) in den ländlichen Entwicklungsprogrammen zu verwenden.

 

Im aktuellen Programm 2000 bis 2006 werden für das Agrarumweltprogramm und die Ausgleichszulage, welche künftig dem Schwerpunkt 2 zuzuordnen sind, fast 90 % der öffentlichen Mittel ausgegeben. Umgelegt auf die Bestimmungen für die neue Programmperiode müssten diese Ausgaben auf mindestens 80 % zurückgefahren werden, was bei einem gleich bleibenden Gesamtvolumen an finanziellen Mitteln und der uneingeschränkten Fortführung der Förderung der benachteiligten Gebiete zu einer Reduzierung der Ausgaben für das neue Agrarumweltprogramm führen würde.

 

Zu Frage 14:

 

Im ÖPUL ist die Förderung der Erhaltung seltener Nutztierrassen geplant, darüber hinausgehende Tierschutzmaßnahmen nach Artikel 39 der VO (EG) Nr. 1698/2005 sind im derzeitigem Entwurf nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 15:

 

Es gibt keinen zwingenden Bedarf, an der in der Praxis bewährten rechtlichen Umsetzung des Programms für die Ländliche Entwicklung in Österreich abzuweichen. Die neue Verordnung des Rates für die Ländliche Entwicklung und der Entwurf der Durchführungsbestimmungen sehen daher keine Änderung der bisherigen Umsetzungspraxis vor.

 

Die Umsetzung des neuen Programms wird in bewährter Weise im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes mit Sonderrichtlinien des BMLFUW auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln – ARR 2004 (BGBl II Nr. 51/2004) erfolgen. Das entspricht der gerichtlich und in der agrarrechtlichen Literatur anerkannten Vorgangsweise.

 

 

Zu Frage 16:

 

Die Evaluierungsergebnisse aus der mid-term-Evaluierung 2003 bzw deren up-date 2005 sind weitgehend in die Neuprogrammierung eingeflossen. So wurden z.B. Biodiversitätsflächen im Grünland im neuen Programm berücksichtigt. Weiters wurde auf Vorschlag der Evaluatoren bei der Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ die Modulierung bei Biobetrieben den konventionellen Betrieben angepasst, da es um Skaleneffekte geht und diese bei Großbetrieben unabhängig von ihrer Wirtschaftsweise gegeben sind. Die höhere Arbeitsintensität der Biobetriebe wird ohnedies durch die entsprechend höhere Prämie abgegolten. Die Anpassung bei der Maßnahme „Ökopunkte“ ist wesentlich durch die Evaluierungsergebnisse mitbegründet.

 

Die Evaluierung bescheinigt dem Umweltprogramm in den untersuchten Gebieten einen generell positiven Trend bei den für die Biodiversität zielgerichteten direkt wirksamen Maßnahmen. Die Akzeptanz vor allem der Naturschutzmaßnahmen nimmt durchwegs zu. Wie auch im Evaluierungsbericht empfohlen, wird im neuen Programm eine Erhöhung der Akzeptanz und Verbreitung von Maßnahmen mit klaren Naturschutzzielen angestrebt. Hier ist auch darauf hinzuweisen, dass schon die Evaluierung vor der letzten Programmperiode (Evaluierungsbericht 1998) eine Aufstockung der Naturschutzmaßnahmen bewirkt hat.

 

Die Evaluierungsergebnisse zeigen auch, dass die ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen einen Beitrag zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume in Natura 2000-Gebieten leisten können. Die Natura 2000-Erhaltungsziele können grundsätzlich mit einem speziellen Maßnahmenset von ÖPUL-Maßnahmen umgesetzt werden, was im neuen Programm weiter zur Anwendung kommen wird. Darüber hinaus bescheinigt eine im Rahmen der Evaluierung durchgeführte Studie, dass mit speziellen ÖPUL-Maßnahmen bewirtschaftete Lebensraumtypenflächen in einem deutlich besseren Ist-Zustand waren als Flächen, die nicht mit diesen Maßnahmen bewirtschaftet werden.

 

In Bezug auf die Ausgleichszulage haben die Evaluierungsergebnisse keine wesentlichen Defizite aufgezeigt, sodass eine Umsetzung nicht vordringlich war.

Ein weiteres klares Ergebnis der Evaluierungen zeigt, dass das Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung auf Grund des ländlichen Entwicklungsprogramms direkt oder indirekt erhalten bzw. verbessert werden konnte.

 

Die Tatsache, dass der Anteil der Förderung aus dem Programm der Ländlichen Entwicklung am landwirtschaftlichen Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung im Jahr 2004 mit 50 % sehr bedeutend und im Vergleich zum Jahr 2002 noch leicht angestiegen ist, belegt dies deutlich. Außerdem wurde in der Evaluierung deutlich aufgezeigt, dass es durch die gezielte Umsetzung der Maßnahme „Ausgleichszulage“ möglich war, besonders das Einkommen von Betrieben mit hoher Erschwernis zu verbessern.

 

Da geplant ist, das Fördervolumen für das Ländliche Entwicklungsprogramm annähernd auf dem Niveau der letzten Periode zu halten, ist auch für das neue Programm von einer hohen Einkommenswirkung auszugehen. Ein ausreichendes Einkommen sichert den Erhalt der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, was eine wichtige Voraussetzung für den Erhaltung der Arbeitsplätze in den ländlichen Gebieten ist.

 

Besonders durch den Ausbau der investitions- und bildungspolitischen Maßnahmen im neuen Programm soll die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe besonders gestärkt werden. Der Ausbau der Investitionsförderung ist ein Schwerpunkt des neuen Programms.

 

Hinsichtlich des Gendereffekts konnte in der Evaluierung nachgewiesen werden, dass Österreich im Vergleich zu anderen EU-Staaten sehr gut liegt. Es wurden im Rahmen der Evaluierung speziell für diesen Bereich Forschungsprojekte in Auftrag gegeben, die zum Teil noch nicht abgeschlossen sind und für die ex-post-Evaluierung herangezogen werden. Im neuen Programm findet die Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern besondere Berücksichtigung.

 

Der Bundesminister: