3839/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0005-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. März 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Brigid Weinzinger,

Kolleginnen und Kollegen vom 31. Jänner 2006, Nr. 3867/J,

betreffend Exportsubventionen für Zuchtrinder

 

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen vom 31. Jänner 2006, Nr. 3867/J, betreffend Exportsubventionen für Zuchtrinder, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Für Österreich ist die Unterstützung des Sektors mit Exporterstattungen ausreichend.

Darüber hinaus gehende Förderungen wurden auf europäischer Ebene nicht beantragt.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

 

Zuchtrinderexporte in Drittländer

Angaben in Stück

 

2004

2003

2002

2001

2000

Österreich

11.509

6.667

5.155

5.911

5.340

EU-25*

71.080

36.486

31.332

11.743

79.670

            * ab 2004

 

 

Angesichts der Vielzahl an Bestimmungsländern, nachstehend die wichtigsten:

 

Österreich Exporte:

Angaben in Stück

2000: Bosnien (3.017), Algerien (765), Kroatien (658)

2001: Kroatien (2.397), Jugoslawien (1.682), Slowakei (447)

2002: Bosnien (2.053), Jugoslawien (1.417), Russland (716)

2003: Bosnien (3.494), Algerien (1.760), Russland (461)

2004: Algerien (5.592), Kroatien (2.291), Rumänien (1.123)

 

EU-25*-Exporte:

Angaben in Stück

2000: Algerien (9.135), Polen (9.805), Ägypten (6.996), Bosnien (6.364), Kroatien (4.345)

2001: Russland (2.879), Serbien (2.877), Kroatien (2.397), Libanon (1.180)

2002: Polen (9.181), Russland (7.718), Libanon (6.172), Bosnien (2.053)

2003: Algerien (9.117), Polen (6.949), Russland (5.953), Bosnien (4.433), Libanon (3.083)

2004: Algerien (36.802), Kroatien (7.741), Russland (3.947), Bosnien (3.450), Rumänien (2.075)

 

Schlachtrinderexporte:

Angaben in Stück

 

2004

2003

2002

2001

2000

Österreich

0

4

6

166

119

EU-25*

219.934

191.823

225.103

148.743

219.934

            * ab 2004

Angesichts der Vielzahl an Bestimmungsländern, nachstehend die wichtigsten:

 

Österreich Exporte:

Angaben in Stück

2000: Ägypten (88), Ungarn (30), Schweiz (1)

2001: Bosnien (91), Libanon (47), Rumänien (28)

2002: Russland (6)

2003: Slowenien (4)

2004: Null

 

EU-25*-Exporte:

Angaben in Stück

2000: Libanon (168.834), Ägypten (41.804), Schweiz (1.405)

2001: Libanon (139.224), Schweiz (2.254), Bosnien (594)

2002: Libanon (216.042), Melilla (5.487), Schweiz (2.815)

2003: Libanon (183.023), Melilla (4.241), Schweiz (2.676)

2004*: Libanon (148.272), Bosnien (19.708), Kroatien (8.373), Schweiz (1.283)

 

Betreffend die Höhe der Ausfuhrerstattungen darf auf die Beantwortung des Bundesministers für Finanzen, Zl. 3866/J, verwiesen werden.

 

Zu Frage 6:

 

Bei Zuchtrindertransporten liegt in aller Regel keine Tierschutzproblematik vor. Zuchtrinder mit Stammbaum sind besonders wertvolle Tiere und es ist daher von höchstem Interesse des Versenders wie auch des Empfängers und daher auch des Transporteurs, dass die Tiere gesund und wohlbehalten am Bestimmungsort eintreffen. Lieferungen dieser Tiere sind oft dazu bestimmt, vor allem in Ländern wie Albanien, Kroatien, der Ukraine und anderen mehr am Wiederaufbau einer funktionierenden Rinderwirtschaft mitzuwirken. 

In der Verordnung (EG) Nr. 639/2003 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen hinsichtlich des Schutzes lebender Rinder beim Transport ist eine Überwachungsregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften als Voraussetzung für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen eingeführt worden. Diese umfasst obligatorische Kontrollen an den Ausgangsstellen der Gemeinschaft sowie nach dem Verlassen des Zollgebietes an Orten, an denen das Transportmittel gewechselt wird, und auch am Ort der ersten Entladung im Endbestimmungsdrittland. Bei Nichteinhaltung werden die Ausfuhrerstattungen nicht bezahlt bzw. zurückgefordert. Bei groben Verstößen sind weitere Sanktionen festgelegt. Diese zusätzlichen Kontrollen und Sanktionen greifen nur, solange es eine Erstattung gibt.

 

 

 

 

Zu Frage 7:

 

Im Zolltarif fallen reinrassige Zuchtrinder unter die Zolltarifnummer 012010. In Übereinstimmung mit der Richtlinie 77/504/EWG – umgesetzt durch die Landestierzuchtgesetze in Österreich – handelt es sich dabei um Rinder, deren Eltern bekannt sind und die selbst und deren Eltern in einem Zuchtbuch einer anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind. Derzeit erstattungsfähig sind nur weibliche Zuchtrinder bis zu einem Alter von 30 Monaten, womit auch ein Hinweis auf die beabsichtigte weitere Nutzung besteht.

 

Zu Frage 8:

 

Zu dieser Frage darf auf die Beantwortung der an den Bundesminister für Finanzen gerichteten  Anfrage, Nr. 3866/J, verwiesen werden.

 

Zu Frage 9:

 

Nachdem es für keine anderen Lebendtiere als für Rinder Exporterstattungen gibt, betraf die Einstellung der Exporterstattungen für Schlachttiere auch nur Rinder.

 

Zu Frage 10:

 

Durch die Umsetzung der Beschlüsse der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong wird bis Ende 2013 die Exporterstattungsmöglichkeit für alle Produkte auslaufen. Die Modalitäten für dieses Auslaufen sind noch nicht beschlossen worden. Bis Ende 2013 entsprechen nach dem heutigen Stand Exporterstattungen für genau festgelegte Tariflinien, darunter auch Zuchtrinder, den in den Verpflichtungslisten (Schedules) der WTO-Mitglieder festgelegten WTO-Regeln. Diese Exporterstattungen können daher nicht zu Klagen gegen die EU führen.

 

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

 

Prinzipiell bedeutet der Export einer Ware keine Aussage über deren Verwendung im Abnehmerland. Jedes Abnehmerland kann hier selbst Vorgaben machen, wie das auch die Europäische Union für sich tut (vgl. Haltefrist). Daher liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Statistiken über die Verwendung der ehemals als Zuchtrinder exportierten Tiere vor.

Die verantwortlichen Stellen in den Drittländern (vor allem Südost- und Osteuropa) legen im Handelsgeschehen sehr großen Wert auf persönliche Kontakte. Aus diesem Bereich wird mir von den Interessenvertretungen der Rinderzüchter und der Viehexporteure berichtet, dass österreichische Zuchtrinder wegen ihrer Qualität und Zuverlässigkeit besonders geschätzt werden.

Auf internationalen Messen im Drittlandsbereich sind bei Rinderausstellungen immer wieder ehemals aus Österreich importierte oder von diesen abstammende Tiere zu sehen. Gerade diese Tiere werden mit Stolz gezeigt. Dies spricht für die Qualität der gelieferten österreichischen Zuchtrinder und dafür, dass diese in der Regel auch vor Ort weiter gehalten und genutzt werden.

Die Rinderzüchter und Viehexporteure bemühen sich nicht nur um den Export von Stückzahlen, sondern auch um eine begleitende Unterstützung der Abnehmer, wenn diese das wünschen. So werden in den Drittländern eine Reihe von begleitenden Projekten, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Agrarcluster, durchgeführt, um die Abnehmer in ihrer Produktionstechnik und ihrem Betriebsmanagement, durch Schulung, Weiterbildung und ähnliche Maßnahmen zu unterstützen.

Zusammenfassend darf ich feststellen, dass Österreich im Bereich der Rinderzucht einschließlich des Exportes sehr verantwortungsvolle und engagierte Arbeit leistet. Die Mitarbeiter der Rinderzuchtverbände und ihrer Dachorganisationen nehmen es auf sich, bei vielen Messen im Ausland mit und ohne Präsentation von Tieren für die Qualität des österreichischen Zuchtviehs zu werben. Viele ausländische Delegationen besuchen österreichische Zuchtbetriebe, um sich vor Ort ein Bild von der österreichischen Rinderzucht zu machen.

 

 

 

 

Zu Frage 1²:

 

Als Förderungswerber bei Exporterstattungen scheint in der Regel der gewerbliche Exporteur auf.

 

Zu Frage 2²:

 

Exporterstattungen helfen den Export anzukurbeln. Damit ergibt sich

als Konsequenz eine stabilere Marktlage und auch ein vernünftiges Preisniveau.

 

Zu den Fragen 3² und 4²:

 

Zu dieser Frage darf auf die Beantwortung der an den Bundesminister für Finanzen gerichteten  Anfrage, Nr. 3866/J, verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 5² bis 7²:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

 

Der Bundesminister: