3842/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0026-III/4a/2006

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                                        Wien, 31. März 2006                          

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3880/J-NR/2006 betreffend Einmietungen von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 1. Februar 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 9.:

Die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Jahr 2005 insgesamt an die BIG geleisteten Normmieten betrugen für eine Mietfläche von ca. 2.852.596 m2 rund € 234,323.096,--, die Betriebskosten beliefen sich auf rund € 16,914.070,--. Dies ergibt einen durchschnittlichen monatlichen Quadratmeter-Preis von rund € 6,85 bzw. durchschnittliche monatliche Betriebskosten von rund € 0,50.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Miete bzw. die Betriebskosten pro Quadratmeter Durchschnittsbeträge darstellen, welche im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Objekte (Lage, Ausstattung, Verwendung) und die regional bedingten Unterschiede (Stadt-Land-Gefälle) nur bedingt aussagekräftig sind.

 

Ad 2. bis 8. und 10.:

A.  Zentralleitung des Ressorts:

Die Zentralleitung des Ressorts ist nicht nur in Gebäuden der BIG und der Burghauptmannschaft, sondern auch bei Privaten eingemietet. Für die Mietobjekte der Zentralleitung ist neben dem Preis und der Eignung vor allem die Lage im Nahbereich des Minoritenplatzes wesentlich. Die BIG verfügt in diesem Bereich über keine Objekte. Die Verfahren wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgewickelt. Seit der Ausgliederung der Bundesimmobilien wurden keine neuen Mietverträge mit Privaten abgeschlossen. Die durchschnittlichen monatlichen Quadratmetermieten an Private betrugen im Jahr 2005 € 16,05, die durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten pro Quadratmeter € 0,75.

 

B. Schulbereich:

Im Rechnungsjahr 2005 wurden für Mietverträge mit Dritten insgesamt Zahlungen in der Höhe von € 8.917.877,-- für Mieten und Betriebskosten geleistet. Anzumerken ist, dass es im Zuge der Expansion des Schulwesens teilweise notwendig war, rasch und kostengünstig Raum zu schaffen, wobei viele dieser Anmietungen nur vorübergehend (bis zur Fertigstellung eines Neubaues oder Zubaues bzw. bis zur Fertigstellung von Generalsanierungs­maßnahmen) und oft auch nur mit einem relativ geringen Flächenausmaß erfolgt sind. Die meisten dieser Verträge wurden in Zeiten abgeschlossen, in denen die BIG noch nicht gegründet war. Zudem wurden die meisten dieser Mietflächen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (insbesondere Gemeinden, aber auch Ländern, Kammern und Kirche) angeboten. Verträge, die mit Privaten zur Nutzung für Schulzwecke auf Dauer abgeschlossen worden sind, bilden die Ausnahme.

 

Eine weitere Form der Bereitstellung von Schulgebäuden ist das ebenfalls überwiegend mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (Gemeinden, Ländern, Kammern, Kirche) abgeschlossene Modell der kooperativen Schulraumbeschaffung. Hierbei handelt es sich um Nutzungsverträge, mittels derer die nach gemeinsamen Plänen geschaffenen Schulgebäude von den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gegen Ersatz des Herstellungsaufwandes (samt Finanzierungskosten) zur Nutzung überlassen werden. Der Ersatz des Herstellungsaufwandes erfolgt innerhalb von zehn Jahren ab Inbetriebnahme der Gebäude in Form von Mietzinssonderzahlungen. Danach übt der Bund ein unentgeltliches Gebrauchsrecht gegen Übernahme der Erhaltung im Inneren und Äußeren aus. Auch diese Verträge gehen überwiegend in die Phase der Schulgründungen der 60er, 70er und teilweise 80er Jahre zurück. Die Einbindung von privaten Rechtsträgern in die genannten Finanzierungs- und Abwicklungsmodelle hat stattgefunden, ist aber ebenfalls stets die Ausnahme geblieben.

 

In allen diesen Fällen der Schulraumbeschaffung, sei es durch Anmietungen nach dem Mietrechts­gesetz oder den beschriebenen Kooperationen mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, ist es nie zu Zahlungen von Maklergebühren oder Provisionszahlungen gekommen.

 

Ad 11. und 12.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Abschluss von Anmietungen sowohl mit der BIG als auch mit einem Dritten ausschließlich nach den in der Verfassung festgeschriebenen Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen hat.

 

Was die Zentralleitung und die wissenschaftlichen Anstalten anlangt, so sind derzeit keine weiteren Anmietungen geplant. Der Vollständigkeit halber ist jedoch anzumerken, dass die wissenschaftlichen Anstalten und die Akademie der Wissenschaften im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit ebenfalls Anmietungen durchführen können und dabei in ihrer Gestion frei sind. Dasselbe gilt für die vollrechtsfähigen Universitäten.

 

Für den Schulbereich ist festzuhalten, dass ein Wechsel von der BIG zu Fremdeinmietungen nahezu unmöglich ist, da es keinen Immobilienmarkt für Schulgebäude gibt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.