3843/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen, haben am
3. Februar 2006 unter der Nr. 3913/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „neue Details zu illegalem Visahandel" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Beantwortung der Frage ist aufgrund laufender Ermittlungen derzeit nicht möglich.

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Rückfrage im Innenministerium bei Visaerteilungen an nigerianische Staatsangehörige ist seit
10. August 2004 verpflichtend. Die Österreichische Botschaft in Lagos wurde mit Erlass vom
10. August 2004 entsprechend angewiesen.


Zu Frage 4:

Bedienstete haben sich mit Dienstantritt über die für sie relevanten Vorschriften zu informieren. Der
Dienstantritt von S. an der Österreichischen Botschaft in Lagos erfolgte am 11. Oktober 2004.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die für die Fachaufsicht zuständige Fachabteilung im Bundesministerium für Inneres hat am
10. November 2005 das BIA und das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vom
Sachverhalt informiert. Das für die Dienstaufsicht zuständige Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten hat mit dem betroffenen Bediensteten anlässlich einer Sonderkonsularinstruktion
am 18. November in Wien im Gegenstand Gespräche geführt und das BIA über den Inhalt dieser
Gespräche in Kenntnis gesetzt.

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Unterschriftsbefugnis in Visaangelegenheiten wurde ihm mit Erlass vom 7. Dezember 2005
entzogen. Er ist seither ausschließlich in seiner Funktion als Kanzler für
Verwaltungsangelegenheiten zuständig.

Zu den Fragen 9 bis 13:

Da die genannten 30 Visa nicht von Konsul S. selbst erteilt worden waren, bestand für die
Einleitung einer disziplinarrechtlichen Untersuchung gegen ihn kein Anlass. Im Übrigen verweise
ich darauf, dass die damaligen Vorgänge derzeit Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen beim
Landesgericht für Strafsachen Wien sind. Sollten sich darauf dienst- oder disziplinarrechtliche
relevante Aspekte in dieser Angelegenheit ergeben, werde
n von Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten unverzüglich die entsprechenden Maßnahmen getroffen.