3843/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.03.2006
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möglich.
BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen,
haben am
3. Februar 2006 unter der Nr.
3913/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „neue Details zu illegalem Visahandel" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Beantwortung der Frage ist aufgrund laufender Ermittlungen derzeit nicht möglich.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Rückfrage im Innenministerium bei Visaerteilungen an
nigerianische Staatsangehörige ist seit
10. August 2004
verpflichtend. Die Österreichische Botschaft in Lagos wurde mit Erlass vom
10. August 2004 entsprechend angewiesen.
Zu Frage 4:
Bedienstete haben sich mit Dienstantritt über die für
sie relevanten Vorschriften zu informieren. Der
Dienstantritt von S. an
der Österreichischen Botschaft in Lagos erfolgte am 11. Oktober 2004.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die
für die Fachaufsicht zuständige Fachabteilung im Bundesministerium für Inneres
hat am
10. November 2005 das BIA und das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
vom
Sachverhalt informiert. Das für die Dienstaufsicht zuständige Bundesministerium
für auswärtige
Angelegenheiten hat mit dem betroffenen
Bediensteten anlässlich einer Sonderkonsularinstruktion
am 18. November in Wien im Gegenstand Gespräche geführt und das BIA über
den Inhalt dieser
Gespräche in Kenntnis gesetzt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Unterschriftsbefugnis in Visaangelegenheiten wurde
ihm mit Erlass vom 7. Dezember 2005
entzogen. Er ist
seither ausschließlich in seiner Funktion als Kanzler für
Verwaltungsangelegenheiten zuständig.
Zu den Fragen 9 bis 13:
Da
die genannten 30 Visa nicht von Konsul S. selbst erteilt worden waren, bestand
für die
Einleitung einer disziplinarrechtlichen
Untersuchung gegen ihn kein Anlass. Im Übrigen verweise
ich darauf, dass die damaligen Vorgänge derzeit Gegenstand
strafrechtlicher Ermittlungen beim
Landesgericht für Strafsachen Wien sind. Sollten sich darauf dienst- oder
disziplinarrechtliche
relevante Aspekte in dieser Angelegenheit
ergeben, werden von
Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten
unverzüglich die entsprechenden Maßnahmen getroffen.