3847/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310205/0013-I/4/2005

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Erledigungstext:

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3900/J vom
2. Februar 2006 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Steuerbefreiung bei der Europa-Meisterschaft 2008", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Betreffend die Höhe der Steuereinnahmen aus der EURO 2008 kann derzeit aus mehreren Gründen keine seriöse Schätzung vorgenommen werden:
In Österreich können voraussichtlich nur die an die Spieler gezahlten Prämien besteuert werden, wobei die genaue Vorgehensweise mit der Schweiz noch abzustimmen ist. Die von den jeweiligen nationalen Verbänden an ihre Spieler ausgezahlten Erfolgsprämien können von Land zu Land stark voneinander abweichen, sodass die Steuereinnahmen unter anderem davon abhängen, welche Mannschaften bei der EURO 2008 erfolgreich sind. Das lässt sich im Voraus kaum abschätzen. Zudem haben die einzelnen nationalen Verbände die Höhe der Erfolgsprämien derzeit noch nicht mit den Spielern vereinbart, woraus sich ein weiterer Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der Schätzung der Einnahmen aus der Besteuerung der Prämien ergibt. Ansonsten sind im Zusammenhang mit der EURO 2008 Einnahmen im Bereich der Umsatzsteuer zu erwarten.

 

Zu 2. bis 6.:

Die UEFA wurde von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen bisher nur informiert, dass hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Spielerprämien eine mit der Schweiz akkordierte bzw. abgestimmte Vorgehensweise – auch hinsichtlich einer eventuellen Steuerbefreiung - gewählt werden wird.

 

Eine gemeinsame Linie mit der Schweiz  bezüglich dieser Frage erscheint schon deshalb sinnvoll, weil die Besteuerung der Spielerprämien nicht grundsätzlich davon abhängen soll, ob Spiele in Österreich oder in der Schweiz absolviert werden. Die Gespräche mit der Schweiz sind noch im Gange; es wird dabei auch erörtert, wie eine gemeinsame steuerliche Vorgehensweise aussehen könnte.

 

Zu Punkt 7. und 8.:

Bei der Fußball-WM in Deutschland werden die Spielerprämien mit ca. 21% besteuert. Das Besteuerungsmodell von Deutschland ist Österreich und der Schweiz bekannt und wird auch diskutiert, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass die Rechtslage in Deutschland eine etwas andere ist. Ausländische Trainer und Schiedsrichter können weder bei der WM in Deutschland noch bei der EURO 2008 besteuert werden, weil Deutschland bzw. die Schweiz und Österreich dafür kein Besteuerungsrecht haben (OECD-Musterabkommen).

 

Zu 9.:

Die so genannte Sportlerverordnung findet auf in Österreich ansässige Sportler Anwendung, die überwiegend im Ausland tätig sind. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Anwendung dieser Verordnung und der Vorgangsweise betreffend die EURO 2008 besteht daher nicht. Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2141/J vom
22. September 2004 hat unverändert Gültigkeit, die Sportlerverordnung (BGBl. II Nr. 418/2000) wurde seither nicht geändert.

Die zitierte Anfragebeantwortung gilt auch unverändert hinsichtlich der Abzugsteuer nach § 99 Abs. 1 EStG. Voraussetzung für diese Abzugsteuer in

Höhe von 20% ist aber, dass die betreffenden beschränkt steuerpflichtigen Sportler Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.