3847/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0013-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3900/J vom
2. Februar 2006 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend "Steuerbefreiung bei der Europa-Meisterschaft
2008", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Betreffend die Höhe der Steuereinnahmen
aus der EURO 2008 kann derzeit aus mehreren Gründen keine seriöse Schätzung
vorgenommen werden:
In Österreich können voraussichtlich nur die an die Spieler gezahlten Prämien
besteuert werden, wobei die genaue Vorgehensweise mit der Schweiz noch
abzustimmen ist. Die von den jeweiligen nationalen Verbänden an ihre Spieler
ausgezahlten Erfolgsprämien können von Land zu Land stark voneinander
abweichen, sodass die Steuereinnahmen unter anderem davon abhängen, welche
Mannschaften bei der EURO 2008 erfolgreich sind. Das lässt sich im Voraus kaum
abschätzen. Zudem haben die einzelnen nationalen Verbände die Höhe der
Erfolgsprämien derzeit noch nicht mit den Spielern vereinbart, woraus sich ein
weiterer Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der Schätzung der Einnahmen aus der
Besteuerung der Prämien ergibt. Ansonsten sind im Zusammenhang mit der EURO
2008 Einnahmen im Bereich der Umsatzsteuer zu erwarten.
Zu 2. bis 6.:
Die UEFA wurde von Seiten des
Bundesministeriums für Finanzen bisher nur informiert, dass hinsichtlich der
steuerlichen Behandlung von Spielerprämien eine mit der Schweiz akkordierte
bzw. abgestimmte Vorgehensweise – auch hinsichtlich einer eventuellen
Steuerbefreiung - gewählt werden wird.
Eine gemeinsame Linie mit der
Schweiz bezüglich dieser Frage
erscheint schon deshalb sinnvoll, weil die Besteuerung der Spielerprämien nicht
grundsätzlich davon abhängen soll, ob Spiele in Österreich oder in der Schweiz
absolviert werden. Die Gespräche mit der Schweiz sind noch im Gange; es wird
dabei auch erörtert, wie eine gemeinsame steuerliche Vorgehensweise aussehen
könnte.
Zu Punkt 7. und 8.:
Bei der Fußball-WM in Deutschland
werden die Spielerprämien mit ca. 21% besteuert. Das Besteuerungsmodell von
Deutschland ist Österreich und der Schweiz bekannt und wird auch diskutiert,
wobei aber zu berücksichtigen ist, dass die Rechtslage in Deutschland eine
etwas andere ist. Ausländische Trainer und Schiedsrichter können weder bei der
WM in Deutschland noch bei der EURO 2008 besteuert werden, weil Deutschland
bzw. die Schweiz und Österreich dafür kein Besteuerungsrecht haben
(OECD-Musterabkommen).
Zu 9.:
Die so genannte Sportlerverordnung
findet auf in Österreich ansässige Sportler Anwendung, die überwiegend im
Ausland tätig sind. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Anwendung dieser
Verordnung und der Vorgangsweise betreffend die EURO 2008 besteht daher nicht.
Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2141/J vom
22. September 2004 hat unverändert Gültigkeit, die Sportlerverordnung (BGBl. II
Nr. 418/2000) wurde seither nicht geändert.
Die zitierte Anfragebeantwortung gilt
auch unverändert hinsichtlich der Abzugsteuer nach § 99 Abs. 1 EStG.
Voraussetzung für diese Abzugsteuer in
Höhe von 20% ist aber, dass die
betreffenden beschränkt steuerpflichtigen Sportler Einkünfte aus selbständiger
Tätigkeit erzielen.
Mit freundlichen Grüßen