3849/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.03.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0014-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Erledigungstext:
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3908/J vom 2. Februar 2006 der Abgeordneten Ing.
Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen, betreffend wissenschaftlicher Nachweis
der KMU- und Arbeitsplatz-Feindlichkeit der zentralen Bundesbeschaffung, beehre
ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) sind
die wesentliche Säule der österreichischen Wirtschaft. Sie zeichnen für mehr als die Hälfte der
Beschäftigung, Wertschöpfung und Investitionen verantwortlich. Die österreichische
Bundesregierung hat daher seit dem Jahr 2000 durch gezielte Maßnahmenpakete
sowie die größte Steuerreform der 2. Republik die Klein- und Mittelbetriebe in
Österreich nachhaltig entlastet und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
wesentlich verbessert. So profitieren KMUs von zahlreichen steuerlichen
Erleichterungen wie der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne, der
Tarifreform, der Körperschaftsteuersenkung, der steuerlichen
Forschungsförderung, der Einführung der Lehrlingsprämie und des im Rahmen der
Lehrlingsoffensive eingeführten „Blum-Bonus“, der Bildungsprämie bzw. des
Bildungsfreibetrages, der Investitionszuwachsprämie und diverser zusätzlicher
steuerlicher Maßnahmen.
Nach einer aktuellen Studie des
Instituts für Höhere Studien (IHS) beträgt die jährliche Entlastung für KMUs
mehr als 1,3 Milliarden Euro.
Da auch auf europäischer Ebene KMU die
Stützen unserer Wirtschaft sind wurde im Rahmen des Europäischen Rates am
23./24. März 2006 seitens der Österreichischen Präsidentschaft die „KMU-Initiative“
auf die Tagesordnung gesetzt. Folgende konkrete Ergebnisse konnten vereinbart
werden:
Österreich nutzt daher auch die
Österreichische Ratspräsidentschaft, um gemeinsam mit der Europäischen
Kommission eine Initiative für KMU zu planen. Damit soll die Bedeutung von KMU
in der EU – rund 23 Millionen kleine und mittlere Unternehmen mit insgesamt
rund 75 Millionen Arbeitsplätzen – unterstrichen werden; es gilt, die
Rahmenbedingungen für mehr Wachstums- und Beschäftigungschancen für diese
Unternehmen zu verbessern. Dies habe ich auch in meiner Vorstellung des
Programms der österreichischen Ratspräsidentschaft vor dem Wirtschafts- und
Währungsausschuss des Europäischen Parlaments am 23. Jänner 2006
dargelegt: ein Kernpunkt ist es, zu mehr Vertrauen und Glaubwürdigkeit in der
Europäischen Union beizutragen, wobei dies im Bereich der Wirtschafts- und
Währungspolitik vor allem den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie die
verstärkte Förderung der KMU betrifft.
Aber auch in Österreich selbst wurden
zusätzlich zu den bereits erwähnten steuerlichen Entlastungen zahlreiche
Maßnahmen getroffen, um für die Klein- und Mittelbetriebe Rahmenbedingungen zu
schaffen, innerhalb derer sie sich optimal weiterentwickeln können. So wird
etwa eine Reihe von Förderinstrumenten gezielt eingesetzt.
Die in diesem Zusammenhang zu nennende
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. ist dabei mehr, als eine reine
"Förderstelle", auch wenn sie ein breites Spektrum an Förderungen für
KMU anbietet:
Durch die Bündelung der Kompetenzen der
FGG, der Bürges, der Innovationsagentur und des ERP-Fonds wird über die AWS ein
ganzes Set an sonstigen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen aus einer Hand
angeboten. Trotz der vielfältigen Angebote ist durch die Mehrjahresprogramme
der AWS auch eine klare Ausrichtung der unternehmensbezogenen
Wirtschaftsförderung auf die politischen Schwerpunktsetzungen der
Bundesregierung zu erkennen: Mit einer Förderung von technologieorientierten
kleinen und mittleren Unternehmen wird ein Zeichen für diese Unternehmen
gesetzt und somit ein wichtiger Beitrag für die Wirtschaftsentwicklung und Wertschöpfung
des Landes geliefert.
Aber
auch die Schwerpunktsetzung dieser Bundesregierung auf ein mehr an Wachstum
durch Investitionen in die Bildung, Forschung und Infrastruktur eröffnet den
KMU durch die erfolgreiche Umsetzung Chancen. Diese Bundesregierung hat nicht
nur ihr Versprechen, zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung bereit zu
stellen, bisher mehr als erfüllt. Mit der Einrichtung der Nationalstiftung für
Forschung, Technologie und Entwicklung, der Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners
für angewandte F&E-Förderung auf Bundesebene in Form der Forschungsförderungsgesellschaft
sowie der laufenden Verbesserung der steuerlichen F&E-Förderung hat sie
weitere Anreize gesetzt hat, Forschung und Entwicklung in Österreich zu
begünstigen. Damit wurde auch für KMU eine wesentliche Rahmenbedingung für
Wachstum geschaffen. Hierbei weise ich vor allem auf die dynamische Komponente
dieser finanz- und wirtschaftspolitischen Strategie hin: mehr und effizientere
F&E-Anstren-gungen ermöglichen es KMU, stärker zu wachsen als in der
Vergangenheit. Mit zunehmender Unternehmensgröße wird wiederum auch der Beitrag
dieser Unternehmen zu den gesamtwirtschaftlichen F&E-Aufwendungen zunehmend
sichtbarer.
Im Bereich des Beschaffungswesens des
Bundes darf ich versichern, dass hier ebenfalls darauf geachtet wurde und wird,
die volkswirtschaftliche Bedeutung der KMU bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes
ausreichend zu berücksichtigen. So kommt einerseits das von der BBG
erwirtschaftete Einsparungspotential als wichtiger Beitrag zur nachhaltigen
Verwaltungsreform den SteuerzahlerInnen und letztlich wieder der Wirtschaft,
insbesondere auch den KMU, zu Gute. Andererseits ist sichergestellt, dass in
der Vergabepraxis die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen innerhalb der
vergaberechtlichen Schranken und Möglichkeiten unter bestmöglicher Bedachtnahme
auf KMU erfolgt. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass öffentliche
Auftragsvergaben jedenfalls den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes sowie
den Grundsätzen des EG-Vertrages unterliegen. Insbesondere ist das Prinzip der
Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu beachten. Die BBG
hält sich strikt an diese gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Die
Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen
gehört selbstverständlich zu den wichtigsten Zielen der österreichischen
Bundesregierung. So wurden – wie bereits einleitend angeführt - durch die
Maßnahmenpakete der Bundesregierung sowie die größte Steuerreform der 2.
Republik vor allem die Klein- und Mittelbetriebe nach aktuellen Berechnungen
des IHS jährlich um 1,3 Mrd. Euro entlastet.
Soweit
mit dieser Frage angesprochen wird, wie die Chancen für KMU, öffentliche
Aufträge zu erlangen, verbessert werden können, darf ich darauf hinweisen, dass
öffentliche Auftraggeber vergaberechtliche Schranken zu beachten haben.
Aufträge sind entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbes
unter Beachtung des Diskriminierungsverbotes und der Gleichbehandlung aller
Bewerber und Bieter zu vergeben. So weit als möglich ist daher sichergestellt,
dass in der Vergabepraxis die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen
innerhalb der vergaberechtlichen Schranken und Möglichkeiten unter
bestmöglicher Bedachtnahme auf KMU erfolgt. Eine darüber hinausgehende
Förderung von KMU bei Ausschreibungen darf vergaberechtlich nicht durch wie
auch immer geartete versteckte Subventionen erfolgen. Es liegt im Interesse des
Wirtschaftsstandortes Österreich, dass Aufträge im Wettbewerb vergeben werden,
damit sich die leistungsfähigsten Betriebe, wozu auch zahlreiche KMU zählen,
durchsetzen.
Ungeachtet
dessen verfolgt diese Bundesregierung auch unverändert das Ziel einer
nachhaltigen Budgetkonsolidierung und hat hierzu in den letzten Jahren
zahlreiche Verwaltungsreformprojekte in Angriff genommen und bereits umgesetzt.
Die von der BBG in den letzten Jahren erwirtschafteten Einsparungen stellen
daher ebenfalls einen wichtigen Impuls in diesem Zusammenhang dar.
Zu 2.:
Zu a):
Hier
gebe ich zu bedenken, dass der KMU-Anteil an der gesamten österreichischen
Unternehmenspopulation, der laut Studie rund 99,6 % beträgt, unter anderem auch
den privaten Bedarf deckt. Ein Vergleich zwischen der österreichischen
Unternehmerstruktur und dem Einkaufsverhalten ausschließlich von Unternehmen
ist daher nicht repräsentativ. Der Einkauf beispielsweise von Privatpersonen
ist nämlich naturgemäß deutlich stärker auf KMU ausgerichtet als der gebündelte
Einkauf von Unternehmen.
Zu b):
Das
Argument, dass „im letzten Jahr des nicht-zentralen Einkaufs […] rund 84 % der
österreichischen Unternehmen, die eine öffentliche Ausschreibung gewonnen
haben, KMU darstellten“, vernachlässigt völlig den Umstand, dass der BBG nur
ein Teil des öffentlichen Einkaufs übertragen wurde (im Jahr 2004 betrug
das Einkaufvolumen rund € 537,5 Mio.). Selbst die Studie belegt, dass in vielen
BBG-Beschaffungsgruppen keine beziehungsweise kaum KMU tätig sind und daher „im
Allgemeinen entsprechende Aufträge nicht an KMU vergeben werden (können)“
(Seite 33). Es ist daher naheliegend, dass der KMU-Anteil bei BBG-Verträgen
niedriger ist, wenngleich er ungeachtet dessen bei rund 72 % liegt.
Zu c):
Wie
schon in Beantwortung der Litera a ausgeführt, ist ein Vergleich der
österreichischen Unternehmerstruktur mit dem Einkaufsverhalten ausschließlich
von Unternehmen nicht sinnvoll. Ungeachtet dessen stellen Kleinstbetriebe 15 %
und Kleinunternehmen 34 % der Vertragspartner der BBG dar. Nahezu 50 % der
Vertragspartner der BBG sind also Kleinst- und Kleinunternehmen, wobei
Subauftragnehmer hierbei noch gar nicht berücksichtigt wurden.
Zu d):
Hier
weise ich darauf hin, dass die Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen
Aufträgen in der Studie unter anderem mit der „größeren Konkurrenzsituation
für die möglichen Bieter“ (Seite 47) begründet wird.
Die
Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens und somit die Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ist dabei jedoch insbesondere auch ein
vergaberechtliches Anliegen (vgl. etwa die Ausführungen im Vorblatt zur RV zum
BVergG 2006). Die zentrale Abwicklung der Ausschreibungen der öffentlichen
Hand durch die BBG führt laut Studie dazu, „dass die Ausschreibungsverfahren im
Allgemeinen objektiver ablaufen (Zitat: „Es kann eigentlich nicht mehr
vorkommen, dass ein Einkäufer durch ein bestimmtes Unternehmen […] gekauft oder
bestochen wird.“) und die administrativen Unterlagen/Vorgaben klarer definiert
und einfacher handzuhaben […] sind.“ (Seite 48)
Ich
verkenne dabei nicht, dass es durch die im Wege der Beschaffung über die BBG
realisierten Einsparungen vereinzelt zu dem in der Studie behaupteten
Umsatzrückgang bei KMU kommen mag, was laut Studie (Seite 47) unter anderem mit den – „deutlich unter dem „normalen“ Niveau“
liegenden – Preisen, zu denen die BBG Aufträge vergibt, zusammenhängt. Auf der
anderen Seite führen die Vertragsabschlüsse der BBG jedoch zu beträchtlichen
Einsparungen im Verwaltungsaufwand des Bundes (im Jahr 2004 rund € 50 Mio.),
was letztlich wiederum der Wirtschaft und den SteuerzahlerInnen zu Gute kommt.
Zu e):
Zunächst
einmal muss ich hier darauf hinweisen, dass der Ausschluss ausländischer Bieter
gemeinschaftsrechtlich unzulässig ist. Abgesehen davon haben laut Studie der
KMU Forschung Austria ausländische Vertragspartner einen im internationalen
Vergleich extrem niedrigen Anteil von rund 3 % am öffentlichen
Beschaffungsvolumen (Seite 4).
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG mitteilt, berücksichtigt die BBG nach Maßgabe
der (europa-)rechtlichen Möglichkeiten bei der Konzeption der
Ausschreibungsstrategie stets auch die Frage, wo die Wertschöpfung eines
Produktes erfolgt. So beträgt der Anteil der ausländischen Vertragspartner der
BBG gerade einmal 0,8 %.
Zu f):
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG mitteilt, ist zwar die Anzahl der
Ausschreibungen gesunken, die Anzahl der separat zugeschlagenen Teillose jedoch
gestiegen. Die Schlussfolgerung der KMU Forschung Austria ist daher für mich
nicht nachvollziehbar. Dies insbesondere, als im Reinigungsbereich, auf den
sich das oben stehende Zitat bezieht, der Anteil der KMU am Umsatz durch die
Tätigkeit der BBG sogar von 6 auf 9,5 Millionen
Euro gestiegen ist.
Zu g):
In
diesem Zusammenhang erscheint es mir wichtig, das vollständige Zitat
wiederzugeben. Es lautet: „Unternehmen, die sich zu spät über die neuen
Ausschreibungsbegebenheiten informiert haben und nicht den Erfordernissen
entsprechend anbieten konnten, haben Kunden verloren, die kaum wiederzugewinnen
sind, da in Folge massiver Personalreduktion nicht mehr um große Auftragssummen
mit geboten werden kann.“ (Seite 48)
Dies
ist nicht ein spezifisches BBG-Problem, sondern ein Umstand, der auf das in der
Europäischen Gemeinschaft und daher auch in Österreich geltende Vergaberecht
zurückzuführen ist. Das Vergaberecht, das streng um Objektivität und
Transparenz bemüht ist, sieht kaum Möglichkeiten vor, verspätete Angebote zum
Wettbewerb zuzulassen.
Zu h):
Auch
hier handelt es sich nicht um ein spezifisches BBG-Problem. Öffentliche
Aufträge sind grundsätzlich nach den einschlägigen vergaberechtlichen
Bestimmungen zu vergeben. Vergabeverfahren sind gemäß § 19 BVergG 2006 unter
Beachtung des Diskriminierungsverbotes entsprechend den Grundsätzen des freien
und lauteren Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter
durchzuführen. Es ist evident, dass es dadurch immer wieder zu einem Wechsel
des Lieferanten kommen kann.
Es
mag daher zutreffen, dass es durch derart verlorene Aufträge vereinzelt zu
einem Abbau von Arbeitsplätzen in einem Unternehmen kommt. Allerdings fallen
die Aufträge in der Regel dann anderen Unternehmen zu, die zu deren Erfüllung
ihrerseits Arbeitskräfte benötigen beziehungsweise zusätzliche Arbeitskräfte
einstellen. Es kommt daher eigentlich zu einer Verschiebung von Arbeitsplätzen.
Auch
ist es mir wichtig, klarzustellen, dass in der Studie der KMU Forschung Austria
nicht behauptet wird, dass es durch die Tätigkeit der BBG gesamtwirtschaftlich
zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt.
Zu i):
Auch
hier ist es wichtig, das vollständige Zitat wiederzugeben. Es lautet: „Bei den
Ausschreibungen ist vielfach eine österreichweite Belieferung mit kurzen
Reaktionszeiten (Lieferung innerhalb von 24 Stunden) erforderlich. Dies kann
ein regionaler Händler nicht gewährleisten. Im Extremfall kann dies dazu
führen, dass lediglich 1-2 große Unternehmen den Markt dominieren.“ (Seite 49)
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG mitteilt, bedingt gerade das Erfordernis
kurzer Reaktionszeiten eine Ausschreibung in Teillosen, da nur kleine lokale
Händler diese gewährleisten können. In der Ausschreibungspraxis der BBG wird
auf diesen Umstand regelmäßig Rücksicht genommen. Oft wird auch durch
Subauftragnehmer das lokale Service garantiert: so übernehmen zum Beispiel im
Elektrobereich 88 lokale Elektriker die Dienstleistung vor Ort.
Zu j):
Hier
erscheint es mir wichtig, klarzustellen, dass die Beschaffung von Gütern und
Dienstleistungen im Wege der BBG nur für Bundesdienststellen verpflichtend ist.
Länder und Gemeinden (somit die „lokale öffentliche Hand“ im Sinne des Zitates
der Studie) sind lediglich ermächtigt, aus BBG-Verträgen abzurufen, wenn sie
dies wünschen.
Zu k):
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG mitteilte, werden Großaufträge nach
Möglichkeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen in Lose
geteilt, damit KMU Angebote legen können. Hinsichtlich des Anteiles an
ausländischen Lieferanten darf ich auf meine Beantwortung zu Litera e verweisen.
Zu l) und m):
Hier
erscheint es mir wichtig, auch den an das in der Litera l angesprochene Zitat
folgenden Satz wiederzugeben: „Die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen
Auswirkungen konnten im engen Rahmen des Projekts nicht analysiert werden,
könnten jedoch zumindest in gewissen Bereichen/Branchen […] bedenkliche Folgen
annehmen […]“. (Seite 59)
Ich
halte daher fest, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen der
Erstellung der Studie nicht analysiert wurden und die Konsequenz „bedenkliche
Folgen in gewissen Bereichen/Branchen“ lediglich eine vage Annahme der Autoren
darstellt. Es ist daher auch die Aussage in der Studie nicht nachvollziehbar,
dass das Ausschreibungsverhalten „wie es aktuell vielfach anzutreffen ist“ (was
damit konkret gemeint ist, ist nicht ersichtlich) die wirtschaftspolitische
Aufgabe der öffentlichen Hand in Hinblick auf die Förderung von KMU
konterkarieren würde.
Da
die BBG nicht einmal 0,25 % des in Österreich getätigten Gesamtbeschaffungsvolumens
von nach Angaben der Statistik Austria rund € 220 Mrd. innehat,
erscheint es unrealistisch, dass ihre Ausschreibungen Strukturveränderungen am
österreichischen Markt nach sich ziehen.
Zu n):
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG mitteilt, ist gerade die Ausschreibung von
Frischwaren ein hervorragendes Beispiel für eine KMU-freundliche
Ausschreibungspraxis der BBG: „Back- und Konditorwaren“ wurden in 90 Teillosen ausgeschrieben, „Fleisch- und Wurstwaren“ in 91. Der Anteil
der KMU liegt in diesen Bereichen bei 97% bzw. 94%. Molkereiprodukte wurden in
10 Teillosen ausgeschrieben.
In
beiden Fällen liegt die BBG damit unter der von der Studie geforderten
Bundeslandebene (Seite 59), bei „Back- und Konditorwaren“ und „Fleisch- und
Wurstwaren“ sogar deutlich unter der NUTS-3-Ebene, die Österreich lediglich in
35 Regionen gliedert.
Die
angesprochenen Qualitätsspezifikationen sind dabei in der Ausschreibungspraxis
kein Problem, wie hervorragende Rückmeldungen der belieferten Dienststellen
belegen.
Zu o) und q):
Da
es vergaberechtlich unzulässig ist, die Zuschlagserteilung auf in einer
bestimmten Region ansässige Lieferanten zu beschränken, kann es vereinzelt zu
den in der Anfrage beschriebenen Situationen kommen.
Bei
der Lebensmittelausschreibung hat sich laut Berichten der BBG aber Folgendes
gezeigt: Einzelne Unternehmer haben nur in den für sie jeweils weiter
entfernten Regionen attraktive Preise geboten, nicht hingegen in ihrer
„angestammten“ Region, da man sich offenbar sicher war, hier ohnehin den
Zuschlag zu erhalten. So konnte durch die Ausschreibung der BBG in allen
Regionen – bei gleich bleibender Qualität – ein besserer Preis erzielt werden.
Zu p):
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG mitteilte, wurden im Bereich der Wäscherei und
Miettextilien 33 regionale Lose ausgeschrieben. Damit wurde auch in diesem
Bereich die von der Studie geforderte „Bundeslandebene“ (Seite 59) bei weitem
unterschritten.
Hinsichtlich
der in der Studie zum Ausdruck gebrachten Befürchtung des Verlustes von
regionalen Kunden vertrete ich die Auffassung, dass gerade die Hereinnahme
lokaler und regionaler öffentlicher Auftraggeber bei Auftragsvergaben durch
die BBG zu vermehrten regionalen Losen führen könnte.
Zu r) und w):
Auch
hier möchte ich zunächst auf das vollständige Zitat hinweisen: „Die
öffentlichen Dienststellen, die die Leistungen der BBG in Anspruch nehmen,
profitieren neben Preisvorteilen (die BBG geht von Einsparungen von rund € 68 Mio. im Jahr 2004 aus) insbesondere von einer Zeitersparnis durch das
„Outsourcing“ des Vergabeprozesses an die zentrale Stelle (im Durchschnitt 1 -
10 Arbeitstage je Ausschreibung). Als negativ wird hingegen vielfach eine
niedrigere Qualität bzw. ein eingeschränkteres Leistungsspektrum erlebt.“
(Seite 2)
Die
– vom Gesetzgeber aufgetragene – Standardisierung der Produktvielfalt auf ein
vernünftiges Maß ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, weil dies zu weiteren
Einsparungen im Verwaltungsaufwand führen kann. Dies wiederum kommt den
SteuerzahlerInnen und letztlich wieder der Wirtschaft, insbesondere auch den
KMU, zu Gute. Wie mir die Geschäftsführung der BBG versichert, wird
selbstverständlich darauf geachtet, dass es gleichzeitig zu keiner unvertretbaren
Einschränkung des Leistungsspektrums kommt, welche die Erfüllung der Aufgaben
der Verwaltung behindern würde.
Zur
Sicherstellung, dass nicht am Bedarf der Ressorts vorbei ausgeschrieben wird,
setzt die BBG Arbeitsgruppen bestehend aus VertreterInnen der Bedarfsträger und
des jeweiligen BBG-Fachbereiches zusammen. Darüber hinaus findet quartalsmäßig
eine Nutzerbeiratssitzung statt, in der allfällige Probleme, die in der
gegenständlichen Anfrage angesprochen werden, anlassfallbezogen erörtert werden
können.
Hinsichtlich
des in der Litera w angesprochenen vermeintlichen Verlustes von
Serviceleistungen teilt mir die Geschäftsführung der BBG mit, dass praktisch
bei allen Verträgen im IT-Hardware-Bereich (Service-)Dienstleistungen mit
ausgeschrieben werden. Diese sind damit vertraglich gesichert und können zu
äußerst günstigen Konditionen abgerufen werden. So kostet beispielsweise die
Vor-Ort-Garantie für drei Jahre (volle Garantie + Wartung) bei einem PC €
15,--. Die Wartung auf eine mögliche Kulanz des Lieferanten aufzubauen
erscheint zur Aufrechterhaltung des betriebsbereiten Zustandes der Geräte
riskant und daher wirtschaftlich nur schwer vertretbar.
Zu s):
In
diesem Zusammenhang führt die Studie vor dem Zitat folgende Fallbeispiele an
(Seite 57), auf welche ich zur vollständigen Darstellung hinweisen möchte: „Für
Reinigungsdienstleistungen beauftragt eine öffentliche Dienststelle im Rahmen
eines BBG-Zuschlags dasselbe Unternehmen, das diese Leistungen bereits vor der
Einrichtung der BBG durchführte. Während sich die Aufwandsentschädigung vormals
auf rund € 5.000,-- belief, liegt diese nun bei rund € 3.000,--. Dies entspricht
einer Einsparung von rund 40 %. Bei Büromöbeln wurden öffentlichen
Auftraggebern traditionell ansehnliche Rabatte gewährt. Durch die Bündelung
der Bedarfe über den Zuschlag durch die BBG-Ausschreibung konnte der Rabatt
noch um rund 20 %-Punkte gesteigert werden.“
Jeder
Vertrag mit einem Fixpreis hat zur Folge, dass auf Preisänderungen nicht
reagiert werden kann. Das kann für Auftraggeber oder Lieferanten positiv oder
negativ sein, ist jedoch kein BBG-Spezifikum.
Die
Geschäftsführung der BBG teilt mir in diesem Zusammenhang mit, dass
Rahmenverträge mit Fixpreisen nur in jenen Bereichen abgeschlossen werden, in
denen mit Preissteigerungen zu rechnen ist, beziehungsweise nur auf eine
Laufzeit, in der mögliche Preissenkungen die Preisvorteile der BBG nicht
übersteigen. So werden im IT-Bereich, wo es einen permanenten Preisverfall
beziehungsweise permanente Qualitätssteigerungen gibt, nur kurze
Vertragslaufzeiten von 9 bis 12 Monaten abgeschlossen.
Am
Beispiel Strom, auf welches mich die Geschäftsführung der BBG besonders
hingewiesen hat, sei der positive Effekt von Fixpreisverträgen verdeutlicht:
Durch frühzeitige Ausschreibungen und frühzeitige Eindeckung des
ausgeschriebenen Volumens durch den Lieferanten zu Fixpreisen ist der Bund von
unterjährigen Preissteigerungen verschont. Beispiel 2005: Energiepreis Bund:
3,1 Cent - Marktpreis 4,5 Cent (Ersparnis: 45%). Beispiel 2006 und 2007:
Zuschlag im Juli 2005: 4,5 Cent für 2006 und 2007 (Zuschlag zum Jahresende 2005
wäre 5,5 Cent gewesen; Ersparnis 22%).
Zu t):
Gewährleistungsfälle
können – ob die Einkäufe nun über die BBG erfolgen oder nicht – niemals
ausgeschlossen werden.
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG mitteilt, gibt es aber keinerlei Hinweise
darauf, dass die Qualität der über die BBG bezogenen Produkte im Schnitt
schlechter wäre als die der früher von den Dienststellen eigenständig
beschafften. Im Gegenteil führen die wirtschaftlich attraktiven Ausschreibungen
der BBG zu qualitativ hochwertigeren Produkten. Laut Auskunft der BBG haben
sich ab dem zweiten Jahr ihres Bestehens auch alle relevanten Marken-Hersteller
bei den Ausschreibungen beworben und zu deutlichen Qualitätssteigerungen der
zugeschlagenen Produkte beigetragen.
Zu u):
Ein
Serviceentgelt ist gemäß BB-GmbH-Gesetz nur von jenen Kunden zu bezahlen, für
die die Inanspruchnahme der BBG fakultativ ist, somit für die Beauftragung der
BBG mit der Durchführung von Auftragsvergaben oder bei Abrufen von Drittkunden
aus BBG-Rahmenvertägen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich diese Kunden
sehr wohl überlegen, ob es für sie zweckmäßiger, sparsamer und wirtschaftlicher
ist, selbst ein Vergabeverfahren durchzuführen oder die BBG damit zu
beauftragen beziehungsweise aus BBG-Verträgen abzurufen.
Zu v):
Über
das Beschaffungsverhalten öffentlicher Stellen abseits der von der BBG
zugeschlagenen Produkte verfüge ich über keine Informationen.
Zu x):
Zur
Beantwortung dieser Frage verweise ich zunächst auf meine vorangegangenen
Ausführungen.
Besonders
aufmerksam machen möchte ich jedoch darüber hinaus auf den Umstand, dass die
Herausnahme bestimmter Produktgruppen aus der verpflichtenden
Zentralbeschaffung in der Studie nur als „eine weitere Alternative“ genannt
wird. Als weitere KMU-freundliche Möglichkeiten schlägt die Studie eine
„regionalisierte Ausschreibungsstrategie (unterhalb der Bundeslandebene)“ vor
sowie „in einzelnen Produktbereichen spezifische Aspekte in Hinblick auf ihre
KMU-Freundlichkeit (Stichwort: Eignungskriterien) zu überdenken“ (Seite 4).
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG mitteilt, geschieht dies bereits in der täglichen
Ausschreibungspraxis der BBG. Jene Produktgruppen, die in der Studie als
KMU-relevant ausgewiesen werden, weisen bereits jetzt durchwegs einen sehr
hohen Anteil an KMU-Vertragspartnern auf. Gefordert wird für die vier in der
Studie näher beleuchteten Beschaffungsbereiche „Frische Lebensmittel“,
„Reinigung“, „Wäscherei und Miettextilien“ und „Spezialsoftware“ die
Ausschreibung unterhalb der Landesgrenze sowie eine „Korrektur der aktuellen
Lieferantenstruktur der BBG in Richtung der vorherrschenden Wirtschaftsstruktur“
(Seite 1). Wie in Beantwortung der Literae n und p bereits ausgeführt, schreibt
die BBG in drei der vier beleuchteten Bereiche deutlich unter der Landesgrenze
aus, im vierten Bereich „Spezialsoftware“ ist die BBG bislang kaum aktiv.
Auch
hat die Geschäftsführung der BBG ihre MitarbeiterInnen angewiesen, vor jeder
Ausschreibung zu überprüfen, inwieweit Eignungskriterien unter Beachtung der
vergaberechtlichen Zulässigkeit entsprechend dem Leistungsgegenstand so
definiert werden können, dass KMU an der Ausschreibung teilnehmen können.
Die
Veränderung der Lieferantenstruktur der BBG „in Richtung der vorherrschenden
Wirtschaftsstruktur“ zeigt sich im stetig wachsenden Anteil von KMU an den
BBG-Vertragspartnern: 2002 55%, 2003 63%, 2004 72%.
Im
Übrigen weise ich nochmals darauf hin, dass das Vergaberecht zum Ziel hat,
Transparenz und Wettbewerb zu fördern (vgl. etwa die Erläuternden Bemerkungen
zum Bundesvergabegesetz 2006). Aufträge werden streng nach den Bestimmungen des
(für alle öffentlichen Auftraggeber geltenden) Bundesvergabegesetzes vergeben.
Aus meiner Sicht ist es daher nicht nachvollziehbar, wenn von „aufoktroyierten
niedrigeren Preisen“ gesprochen wird.
Hinsichtlich
des in der Studie angeführten Potenziales von € 33 Mio., das „unter gewissen
Voraussetzungen den KMU zu Gute kommen könnte“ (Seite 54) geht die Studie
offenbar fälschlich davon aus, dass diese Produktgruppen seitens der BBG
ausschließlich an Großunternehmen vergeben würden. Da in diesen Bereichen die
Ausschreibungen der BBG aber jetzt schon weit unterhalb der geforderten
Landesgrenze erfolgen, fehlt dieser Berechnung jegliche Grundlage.
Zu 3.:
Nein.
Ich sehe auf Grund der Erkenntnisse in der Studie keinen Anlass, die Verordnung
zu ändern, da die BBG bereits derzeit einen sehr hohen KMU-Anteil an
Vertragspartnern aufweist, und zwar gerade auch in jenen Beschaffungsgruppen,
die von der Studie als KMU-relevant ausgewiesen wurden. Die Studie beweist
somit vielmehr die Treffsicherheit der gesetzten Maßnahmen unter Ausschöpfung
der vergaberechtlichen Möglichkeiten.
Zu 4.:
Nein.
Eine beispielsweise in den Ausschreibungsunterlagen geforderte verpflichtende
lückenlose Bekanntgabe jener Faktoren, die für eine exakte Zuordnung zu den
Unternehmenskategorien gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission
erforderlich sind, würde auch bei den Bietern und Bewerbern zu einem
erheblichen Mehraufwand führen. Sie wäre darüber hinaus mit einer hohen
Fehlerrate behaftet. Insoweit derartige Daten jedoch vorhanden sind, wird eine
Zuordnung bereits derzeit von der BBG vorgenommen.
Zu 5.:
Nein.
Abgesehen von dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand würde eine derartige
Aufschlüsselung auch wenig Aussagekraft haben, da die Verteilung der
Lieferanten nichts über die Nachfrage des Bundes in einer Region aussagt.
Zu 6.:
Nein.
Im Hinblick auf die im Jahr 2005 erstellte Studie der KMU Forschung Austria und
die kürzlich von der WKÖ in Auftrag gegebene Studie des Instituts für höhere
Studien sehe ich keine Notwendigkeit für die Beauftragung weiterer Studien.
Zu 7.:
Nein.
Wie bereits oben ausgeführt, beruht die Inanspruchnahme der Leistungen der BBG
durch Länder, Gemeinden und ausgegliederte Einrichtungen auf rein freiwilliger
Basis. Ich bitte um Verständnis, dass ich als Bundesminister für Finanzen keine
öffentliche Einrichtung – die ja letztlich aus Steuergeldern finanziert wird –
daran hindern möchte, Einsparungen zu lukrieren.
Zu 8. bis 10.:
Das
Budget der BBG für die Jahre 2005 und 2006 beträgt laut dem jeweiligen
Bundesvoranschlag € 5.365.000,--. Der vorläufige Erfolg 2005 beträgt rund € 3,8
Mio.. Für das Jahr 2007 wurde noch kein Bundesfinanzgesetz beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen