3854/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.03.2006
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.000/0003-I/CS3/2006 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3888/J-NR/2006 betreffend Einmietungen von
Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen, die die Abgeordneten Dr.
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 1. Februar 2006 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie hoch sind derzeit die jährlichen Mietzahlungen Ihres Ressorts an die BIG (Gesamtsumme und Quadratmeterpreis)?
Antwort:
Für die vom bmvit genutzten Flächen im Bundesamtsgebäude in 1030 Wien, Radetzkystraße 2 belaufen sich die jährlichen Mietzahlungen auf 815.324,52 €. Der Quadratmeterpreis für dieses Objekt beträgt monatlich 7,18 €/m².
Für die im Objekt 1030 Wien, Hetzgasse 2 genutzten Flächen belaufen sich die jährlichen Mietzahlungen auf 46.891,44 €. Der Quadratmeterpreis bei diesem Objekt beträgt monatlich 6,81€/m²,
Für die im Objekt 1210 Wien, Trauzlgasse 1 genutzten Flächen belaufen sich die jährlichen Mietzahlungen auf 460.074,84 €. Der Quadratmeterpreis bei diesem Objekt beträgt monatlich 5,68 €/m²,
Für die Schifffahrtsaufsicht Wien belaufen sich die jährlichen Mietzahlungen auf 9.830,88 €. Der Quadratmeterpreis beträgt monatlich 4,65 €/m².
Für Dienst- und Naturalwohnungen für die Bediensteten der Schleusenaufsichten belaufen sich die jährlichen Mietzahlungen auf 22.499,88 €. Der Quadratmeterpreis beträgt monatlich
2,39 €/m².
Fragen 2 und 3:
Welche Behörden oder Institutionen Ihres Ressorts sind derzeit bei Privaten eingemietet? Seit wann?
Mit welchen Privaten wurden seit der Ausgliederung der Bundesimmobilien seit 2001 Mietverträge abgeschlossen?
Antwort:
Folgende Dienststellen der Zentralleitung sind bei Privaten eingemietet:
BAV – Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
(Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Büroräumlichkeiten im BIG-Objekt Trauzlgasse)
seit 23.5.2003 bei P.S.K. Immobilienleasing GmbH
Schifffahrtsaufsicht Linz seit mehr als 10 Jahren, Eigentümerwechsel des Gebäudes im Jahr 2005 (neuer Eigentümer AREV Immobilien)
Schifffahrtsaufsicht Grein seit mehr als 10 Jahren im Besitz der Wasserstraßenverwaltung, Eigentümerwechsel durch Privatisierung per Wasserstraßengesetz, BGBl. I Nr. 177/2004
Schifffahrtsaufsicht Krems seit mehr als 10 Jahren im Besitz der Wasserstraßenverwaltung, Eigentümerwechsel durch Privatisierung per Wasserstraßengesetz, BGBl. I Nr. 177/2004
Funküberwachungsstelle Vorarlberg seit 1.8.2003 bei Konrad Delladio GmbH & Co KG
Fernmeldebüro, Funküberwachungststelle Innsbruck seit 1.12.2000 bei P & R Leasing GmbH
Funküberwachungsstelle Salzburg seit 28.2.2001* bei Telekom Austria AG
Fernmeldebüro, Funküberwachung Graz seit 1.1.2005* bei Telekom Austria AG
Fernmeldebüro, Funküberwachung Linz seit 1.1.2001* bei Österreichische Post AG
Funküberwachungsstelle Klagenfurt seit 1.1.2001* bei Österreichische Post AG
Fernmeldebüro Wien,
Frequenzbüro, BFTK, Funküberwachung Wien
seit 1.1.2005*
bei Henderson Global Investors
* bei diesen Objekten existierten bereits vorher – z.T. schon lange -
Mietverträge am gleichen Standort, die mit dem hier angeführten Datum entweder
im Umfang und/oder von der Preisgestaltung her verlängert oder abgeändert
worden sind
Österreichisches Patentamt seit 1.3.2003 bei den Firmen Optimax Alpha Liegenschaftsverwertungs GmbH & Co KEG und Optimax Beta Liegenschaftsverwertungs GmbH & Co KEG
Frage 4:
Aus welchen Gründen wurde bei Privaten angemietet?
Antwort:
Seitens der BIG waren keine geeigneten Objekte verfügbar.
Frage 5:
Erfolgte eine Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Aufgrund des Bundesvergabegesetzes 2002 war eine Ausschreibung nicht notwendig.
Frage 6:
Wurde des Best/Billigstangebot gewählt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Nach einer umfassenden Markterhebung erfolgte die Auswahl nach dem Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Frage 7:
Kam es dabei zu Maklergebühren oder Provisionszahlungen? Wenn ja, an wen und wie hoch?
Antwort:
Nein.
Fragen 8:
Wie hoch liegen die Quadratmetermieten bei diesen privaten Objekten?
Antwort:
Die durchschnittlichen Quadratmetermieten bei Privaten liegen für die vom bmvit genutzten Flächen
- im Bundesamt für Verkehr bei 3,36 €/m² (beinhaltet die vom Vormieter getragene
Neumöblierung)
- in der Schifffahrtsaufsicht Grein bei 5,28 €/m²
- in den Objekten der Post- und Telekommunikation bei durchschnittlich € 11,70/m².
- im Österreichischen Patentamt bei 11,26 €/m²
- in der Schifffahrtsaufsicht Linz: nur Betriebskosten
- in der Schifffahrtsaufsicht Krems: nur Betriebskosten
Frage 9:
Wie hoch liegen die durchschnittlichen Betriebskosten bei der BIG?
Antwort:
Die durchschnittlichen Betriebskosten bei der BIG liegen für die vom bmvit genutzten Flächen
- im Bundesamtsgebäude bei 1,70 €/m²
- im Objekt 1030 Wien, Hetzgasse 2 bei 1,63 €/m².
- im Bundesamt für Verkehr bei 0,42 €/m²
- in der Schifffahrtsaufsicht Wien bei 3,45 €/m²
- für die Dienst- und Naturalwohnungen bei 1,92 €/m².
Frage 10:
Wie hoch liegen die durchschnittlichen Betriebskosten bei Privaten?
Antwort:
Die durchschnittlichen Betriebskosten bei Privaten liegen für die vom bmvit genutzten Flächen
- im Bundesamt für Verkehr bei 2,50 €/m²
- in der Schifffahrtsaufsicht Linz bei 3,24 €/m²
- in der Schifffahrtsaufsicht Grein bei 0,91 €/m²
- in der Schifffahrtsaufsicht Krems bei 3,36 €/m²
- in den Objekten der Post- und Telekommunikation bei 1,60 €/m².
Für das Österreichische Patentamt sind die Werte noch nicht verfügbar, da erst im Juli 2006 eine Betriebskostenabrechnung für 2005 erfolgt.
Die durchschnittlichen Betriebskosten für 2004 liegen bei 1,61 €/m² .
Fragen 11 und 12:
Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass durch Fremdeinmietungen ständig Bundesgelder, die ursprünglich der BIG zuflossen nun Privaten zukommen und damit aus dem gesamten Bundeshaushalt (inkl. ausgegliederter Gesellschaften) abfließen?
In welcher Form gedenken Sie in Zukunft die Anmietung von Flächen vorzunehmen? Werden Sie sich in erster Linie an die BIG wenden?
Antwort:
Es wird selbstverständlich die bisherige Vorgangsweise beibehalten. Im Bedarfsfall wird zu allererst die BIG um Informationen hinsichtlich geeigneter Objekte befragt und erst dann - wenn seitens der BIG in wirtschaftlicher und baulicher Hinsicht keine geeigneten Objekte angeboten werden können – werden Einmietungen über den freien Markt vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
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