3856/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.03.2006
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0004-I/CS3/2006 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3903/J-NR/2006 betreffend ÖBB-Sparprogramm: Selbstbedienungsstrecken mit
„Strafgebühr“ – WC-Schließungen auf Bahnhöfen, die die Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen am 2. Februar 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Vorweg darf ich anmerken, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die operative Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.
Die von Ihnen gestellten Fragen 1 bis 10
Welche Strecken wurden in Österreich zu Selbstbedienungsstrecken erklärt
(Aufschlüsselung der Strecken auf die Bundesländer)?
Welche Einsparungen werden in Österreich durch schaffnerlose Züge (z.B. Talent- Triebwägen) erwartet?
Wie werden diese beziffert?
Warum wurden im Bundesland Salzburg die Hauptstrecken der Bahn zu so genannten Selbstbedienungsstrecken erklärt?
Welche Einsparungen werden in Salzburg durch schaffnerlose Züge (z.B. Talent- Triebwägen) erwartet?
Wie werden diese beziffert?
Wie beurteilen Sie den unterschiedlichen Aufschlag und damit diese eklatante Ungleichbehandlung auf derselben Strecke zwischen Salzburg und Oberösterreich (siehe Einleitungstext)?
Halten Sie den Betrag von 60,- Euro als „Kontrollgebühr“ als gerechtfertigt?
Wie beurteilt das Ressort die Einhebung dieser Kontrollgebühr aus dem Blickwinkel Service sowie Kundenzufriedenheit und Kundenfreundlichkeit?
Wie oft waren Fahrscheinautomaten im Jahre 2005 defekt und mussten repariert werden?
Wie viele waren es (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Standorte)?
Wie viele SchwarzfahrerInnen wurden 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 in den ÖBB- Zügen angetroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie wurde bislang mit den SchwarzfahrerInnen umgegangen?
Auf welchen Bahnhöfen sollen die WC-Anlagen geschlossen werden?
Welche Einsparungen sollen österreichweit damit erreicht werden?
unterliegen daher nicht dem
Interpellationsrecht, da sie sich
ausschließlich auf Handlungen von Unternehmensorganen beziehen. Sie wären daher
auch von diesen zu beantworten.
Die von meinem Ressort befragte ÖBB- Infrastruktur Betrieb AG nahm zu Fragepunkt 10 wie folgt Stellung:
„Bezugnehmend auf Ihre parlamentarische Anfrage darf ich Ihnen
mitteilen, dass die ÖBB Infrastruktur Betrieb AG derzeit Erhebungen
hinsichtlich eines wirtschaftlichen Betreibens von WC-Anlagen auf Bahnhöfen
durchführt. Die angestrebten Einsparungen können erst nach einer österreichweiten
Betrachtung sowie nach allenfalls abgeschlossenen Kooperationen beziffert
werden.
Selbstverständlich ist es unser Interesse, dass unseren Kunden
Toiletten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ersuche ich jedoch auch um
Verständnis, dass unser Unternehmen neben allen kundendienstlichen
Schwerpunkten auch die wirtschaftliche Seite von Dienstleistungen betrachten
muss.
Daher prüfen wir derzeit jene Verkehrsstationen, die einerseits über
WC-Anlagen verfügen, deren Betrieb aber andererseits aufgrund der mangelnden
Reisendenfrequenz in keinem wirtschaftlichen und kundenrelevanten Nutzen steht.
Auch gebe ich zu bedenken, dass die Öffentlichkeit zu Recht keinerlei
Verständnis für unwirtschaftliche Maßnahmen der ÖBB aufbringt.
Sollte es in einer Gemeinde zu kundenrelevanten Veränderungen kommen,
werden wir mit den betroffenen Bürgermeistern in Kontakt treten, um zu einer
für alle Beteiligten annehmbaren Lösung zu kommen.“
Mit freundlichen Grüßen
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