3856/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0004-I/CS3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

 

Wien, 31. März 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3903/J-NR/2006 betreffend ÖBB-Sparprogramm: Selbstbedienungsstrecken mit „Strafgebühr“ – WC-Schließungen auf Bahnhöfen, die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am 2. Februar 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg darf ich anmerken, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

 

Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die operative Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

 

Die von Ihnen gestellten Fragen 1 bis 10

 

Welche Strecken wurden in Österreich zu Selbstbedienungsstrecken erklärt

(Aufschlüsselung der Strecken auf die Bundesländer)?

 

Welche Einsparungen werden in Österreich durch schaffnerlose Züge (z.B. Talent- Triebwägen) erwartet?

Wie werden diese beziffert?

 

Warum wurden im Bundesland Salzburg die Hauptstrecken der Bahn zu so genannten Selbstbedienungsstrecken erklärt?

 

Welche Einsparungen werden in Salzburg durch schaffnerlose Züge (z.B. Talent- Triebwägen) erwartet?

Wie werden diese beziffert?

 

Wie beurteilen Sie den unterschiedlichen Aufschlag und damit diese eklatante Ungleichbehandlung auf derselben Strecke zwischen Salzburg und Oberösterreich (siehe Einleitungstext)?

 

Halten Sie den Betrag von 60,- Euro als „Kontrollgebühr“ als gerechtfertigt?

 

Wie beurteilt das Ressort die Einhebung dieser Kontrollgebühr aus dem Blickwinkel Service sowie Kundenzufriedenheit und Kundenfreundlichkeit?

 

Wie oft waren Fahrscheinautomaten im Jahre 2005 defekt und mussten repariert werden?

Wie viele waren es (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Standorte)?

 

Wie viele SchwarzfahrerInnen wurden 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 in den ÖBB- Zügen angetroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Wie wurde bislang mit den SchwarzfahrerInnen umgegangen?

 

Auf welchen Bahnhöfen sollen die WC-Anlagen geschlossen werden?

Welche Einsparungen sollen österreichweit damit erreicht werden?

 

 

unterliegen daher nicht dem Interpellationsrecht,  da sie sich ausschließlich auf Handlungen von Unternehmensorganen beziehen. Sie wären daher auch von diesen zu beantworten.

 

Die von meinem Ressort befragte ÖBB- Infrastruktur Betrieb AG nahm zu Fragepunkt 10  wie folgt Stellung:

 

„Bezugnehmend auf Ihre parlamentarische Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass die ÖBB Infrastruktur Betrieb AG derzeit Erhebungen hinsichtlich eines wirtschaftlichen Betreibens von WC-Anlagen auf Bahnhöfen durchführt. Die angestrebten Einsparungen können erst nach einer österreichweiten Betrachtung sowie nach allenfalls abgeschlossenen Kooperationen beziffert werden.

 

Selbstverständlich ist es unser Interesse, dass unseren Kunden Toiletten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ersuche ich jedoch auch um Verständnis, dass unser Unternehmen neben allen kundendienstlichen Schwerpunkten auch die wirtschaftliche Seite von Dienstleistungen betrachten muss.

 

Daher prüfen wir derzeit jene Verkehrsstationen, die einerseits über WC-Anlagen verfügen, deren Betrieb aber andererseits aufgrund der mangelnden Reisendenfrequenz in keinem wirtschaftlichen und kundenrelevanten Nutzen steht. Auch gebe ich zu bedenken, dass die Öffentlichkeit zu Recht keinerlei Verständnis für unwirtschaftliche Maßnahmen der ÖBB aufbringt.

 

Sollte es in einer Gemeinde zu kundenrelevanten Veränderungen kommen, werden wir mit den betroffenen Bürgermeistern in Kontakt treten, um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Lösung zu kommen.“

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen