3858/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

S91143/5-PMVD/2006  . März 2006

 

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 1. Februar 2006 unter der Nr. 3885/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einmietungen von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesimmobiliengesetz sind im vorläufigen Bundesrechnungsabschluss 2005 unter der VA-Post 1/40018-7024 für Normmieten 1,796.195,06 Euro und für Betriebskosten 455.864,53 Euro ausgewiesen. Da sich der Quadratmeterpreis je nach Nutzungsarten (N0 bis N9) nach dem Rahmenmietvertrag unter­schiedlich errechnet, wäre eine betragsmäßige Nennung für jedes Objekt nur mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand möglich.

Zu 2 bis 6 und 8:

Im Hinblick darauf, dass von meinem Ressort, insbesondere für Ausbildungs- und Übungsplätze, Fernmeldestationen und im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Assistenz­einsatzes des Bundesheeres zur Überwachung der Schengen-Außengrenze im Osten bei einer Vielzahl von Privaten zu unterschiedlichen Quadratmeterpreisen – je nach Nutzungs­art – Anmietungen bzw. -pachtungen vorgenommen werden, ersuche ich um Verständnis, dass Detailangaben im Sinne der Fragestellungen aus verwaltungs­ökonomischen Gründen nicht möglich sind. Selbstverständlich wurden bei allen Anmietungen die haushalts­rechtlichen Bestimmungen eingehalten.

Zu 7:

Nein.

Zu 9 und 10:

Sowohl bei der Bundesimmobiliengesellschaft mbH als auch bei privaten Anbietern betragen die Betriebskosten je nach Objektart und Nutzung zwischen 0,60 und 2,85 Euro pro Quadratmeter.

Zu 11 und 12:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist seit jeher bestrebt, unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit die je nach örtlicher Lage und Bedarf beste Lösung zu erzielen. Diese Vorgangsweise erfordert durchaus die Einholung von An­boten auf dem freien Markt und gegebenenfalls auch die Anmietung von privaten Objekten.