3860/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

S91143/7-PMVD/2006                                                                                                         . März 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stadlbauer, Genossinnen und Genossen haben am 2. Februar 2006 unter der Nr. 3896/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "ungeheure Aussagen des Sektionschefs der Abteilung Sicherheitspolitik im Bundesministerium für Landesverteidigung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich die Republik Österreich nach den Bestimmungen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Atomsperrvertrag) verpflichtet hat, die internationale Entspannung zu fördern und das Vertrauen zwischen den Staaten zu stärken, damit die Einstellung der Produktion von Kernwaffen, die Auflösung aller vor­handenen Vorräte an solchen Waffen und die Einsatzmittel aus den nationalen Waffen­beständen unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle erleichtert wird. Österreich tritt entschieden für die vollständige Eliminierung aller Nuklearwaffenarsenale ein und ist im Rahmen der Europäischen Union und auch im Rahmen internationaler Organisationen bemüht, zur Verwirklichung dieser Ziele beizutragen.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1, 4, 13, 16 und 20:

Nein.

Zu 2, 5, 14, 17 und 21:

Entfällt.

Zu 3, 6 bis 10:

Sektionschef Prof. DDr. Erich Reiter wurde von mir am 9. Februar 2006 bis auf weiteres von der Leitung der Direktion für Sicherheitspolitik im Bundesministerium für Landesver­teidigung und der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben entbunden. Da seine Versetzung in den Ruhestand im Laufe des heurigen Jahres bevor steht und er insbesondere in Folge des Verbrauchs seines Urlaubanspruches jeweils nur kurze Zeit für eine andere Funktion verfügbar wäre, erübrigen sich darüber hinausgehende Maßnahmen.

Zu 11 und 12:

Da politisch inkorrekte Aussagen keinen Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften darstellen, kommen disziplinarrechtliche Maßnahmen im vorliegenden Zusammenhang nicht in Betracht.

Zu 15 und 18:

Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union sieht bis dato weder eine gemeinschaftliche Kontrolle nationaler Atomwaffenbestände noch eine gemein­schaftliche Doktrin über allfällige Atomwaffeneinsätze vor, weshalb auch keine Befassung des Rates der Europäischen Union unter österreichischem Vorsitz mit diesem Thema vorgesehen ist.

Zu 19:

Die Anfragesteller übersehen, dass die Österreichische Neutralität von den in Rede stehenden Äußerungen in keiner Weise berührt ist, zumal auch Österreichs völkerrechtliche Verpflichtungen aus dem Atomsperrvertrag nicht durch das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs sondern durch das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich konkretisiert werden.

Zu 22:

Keine.