3866/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.04.2006
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Moser, Freundinnen und Freunde haben am
1.
Februar 2006 unter der Nr. 3878/J an mich eine schriftliche
parlamentarische An-
frage betreffend Einmietung von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der jährliche Mietzins an die BIG
beträgt derzeit € 4,132.350,36 (Stichtag 31. De-
zember 2005). Dies
entspricht einem Quadratmeterpreis von € 6,01.
Zu Frage 2:
Die Sektion II (Kunstangelegenheiten) im Bundeskanzleramt ist seit
1.12.1998 in der
Liegenschaft 1010 Wien, Schottengasse 1, und
das Zentrum für Verwaltungsmana-
gement Schloß Laudon, Abteilung Ill/6
(Dienstliche Aus- und Weiterbildung) ist seit
1.4.1976 in der Liegenschaft 1140
Wien, Mauerbachstraße 43-45 (Schloß Laudon)
untergebracht.
Für Zwecke der Sektion
I (Präsidium) des Bundeskanzleramtes sind seit
1.4.1948
Räumlichkeiten in der
Liegenschaft 1010 Wien, Judenplatz 6 angemietet.
Der Betriebskindergarten des
Bundeskanzleramtes ist seit 1.3.1995 in der Liegen-
schaft 1010 Wien,
Rathauplatz 4 untergebracht.
Zu den Fragen 3 bis 8:
Es erfolgten seit 2001 keine Neuanmietungen.
Zu Frage 9:
Die durchschnittlichen Betriebskosten bei der BIG liegen bei € 1,00 pro m2.
Zu Frage 10:
Die durchschnittlichen Betriebskosten bei Privaten liegen bei € 3,00 pro m2.
Zu Frage 11:
Das Bundeskanzleramt ist größtenteils in Kulturbauten untergebracht
außerdem er-
folgten seit
Einrichtung der BIG keine Neuanmietungen.
Zu Frage 12:
Für allenfalls notwendige Flächenanmietungen wird in jedem Fall in erster Linie an
die BIG herangetreten werden.