3866/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.04.2006
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
1. Februar 2006 unter der Nr. 3878/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Einmietung von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der jährliche Mietzins an die BIG beträgt derzeit € 4,132.350,36 (Stichtag 31. De-
zember 2005). Dies entspricht einem Quadratmeterpreis von € 6,01.

Zu Frage 2:

Die Sektion II (Kunstangelegenheiten) im Bundeskanzleramt ist seit 1.12.1998 in der
Liegenschaft 1010 Wien, Schottengasse 1, und das Zentrum für Verwaltungsmana-
gement Schloß Laudon, Abteilung Ill/6 (Dienstliche Aus- und Weiterbildung) ist seit
1.4.1976 in der Liegenschaft 1140 Wien, Mauerbachstraße 43-45 (Schloß Laudon)
untergebracht.

Für Zwecke der Sektion I (Präsidium) des Bundeskanzleramtes sind seit 1.4.1948
Räumlichkeiten in der Liegenschaft 1010 Wien, Judenplatz 6 angemietet.

Der Betriebskindergarten des Bundeskanzleramtes ist seit 1.3.1995 in der Liegen-
schaft 1010 Wien, Rathauplatz 4 untergebracht.

Zu den Fragen 3 bis 8:

Es erfolgten seit 2001 keine Neuanmietungen.


Zu Frage 9:

Die durchschnittlichen Betriebskosten bei der BIG liegen bei € 1,00 pro m2.

Zu Frage 10:

Die durchschnittlichen Betriebskosten bei Privaten liegen bei € 3,00 pro m2.

Zu Frage 11:

Das Bundeskanzleramt ist größtenteils in Kulturbauten untergebracht außerdem er-
folgten seit Einrichtung der BIG keine Neuanmietungen.

Zu Frage 12:

Für allenfalls notwendige Flächenanmietungen wird in jedem Fall in erster Linie an

die BIG herangetreten werden.