3891/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.04.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
DVR:0000051
Die Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am 15. Februar 2006 unter der Nummer 3954/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausschluss eines Journalisten von Pressekonferenz der EU-Troika mit dem chinesischen Außenminister“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4, 5 und 6:
Die beim gegenständlichen Vorfall einschreitenden Bediensteten
verweigerten dem Journalisten den Zutritt zur Pressekonferenz trotz einer
vorliegenden Akkreditierung. Durch dieses Missverständnis wurde eine
Sicherheitsgefährdung abgeleitet. Dieses Missverständnis wird seitens des LVT
Wien zum Anlass genommen, dass Thema Akkreditierungen zu schulen und die
Bediensteten entsprechend zu sensibilisieren, damit sich ähnliche Vorfälle in
Zukunft vermeiden lassen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Für die Akkreditierung von Journalisten und Journalistinnen ist
grundsätzlich der Bundespressedienst verantwortlich, sofern nicht – wie im
konkreten Fall – die Akkreditierung im Verantwortungsbereich des BMaA liegt.
Nach erfolgter Akkreditierung kann der Zutritt aus
sicherheitspolizeilichen Gründen verweigert werden, wenn Informationen
den Schluss zulassen, dass bei der betreffenden Person Anhaltspunkte dafür
bestehen, sie werde bei der Pressekonferenz gefährliche Angriffe begehen.