3891/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.04.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien

 

 

 

DVR:0000051

 

 

Die Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am 15. Februar 2006 unter der Nummer 3954/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausschluss eines Journalisten von Pressekonferenz der EU-Troika mit dem chinesischen Außenminister“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 4, 5 und 6:

 

Die beim gegenständlichen Vorfall einschreitenden Bediensteten verweigerten dem Journalisten den Zutritt zur Pressekonferenz trotz einer vorliegenden Akkreditierung. Durch dieses Missverständnis wurde eine Sicherheitsgefährdung abgeleitet. Dieses Missverständnis wird seitens des LVT Wien zum Anlass genommen, dass Thema Akkreditierungen zu schulen und die Bediensteten entsprechend zu sensibilisieren, damit sich ähnliche Vorfälle in Zukunft vermeiden lassen.

 

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Für die Akkreditierung von Journalisten und Journalistinnen ist grundsätzlich der Bundespressedienst verantwortlich, sofern nicht – wie im konkreten Fall – die Akkreditierung im Verantwortungsbereich des BMaA liegt. Nach erfolgter Akkreditierung kann der Zutritt aus

sicherheitspolizeilichen Gründen verweigert werden, wenn Informationen den Schluss zulassen, dass bei der betreffenden Person Anhaltspunkte dafür bestehen, sie werde bei der Pressekonferenz gefährliche Angriffe begehen.