3893/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.04.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn                                                                                                                               GZ 10.000/0029-III/4a/2006

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                        Wien, 10. April 2006

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3923/J-NR/2006 betreffend mangelnde mündliche Beantwortung der Dringlichen Anfrage 3890/J, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 13. Februar 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 3.:

Die Beschäftigung freier Dienstnehmer/innen in den Bereichen Eingangkontrolle, Garderobe und Saalaufsicht ist dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt. Sie findet in den gesetzlichen Regelungen über freie Dienstverträge Deckung und erfolgt analog den gesetzlichen Bestimmungen des EstG und des ASVG sowie den Bestimmungen des Arbeitsrechts.

 

Ad 4.:

Gegen den Einsatz freier Dienstnehmer/innen bestehen sicherheitstechnisch keine grundsätzlichen Bedenken, da umfangreichere personenbezogene Daten verfügbar sind und eine individuelle Personalauswahl und –schulung erfolgen kann. Bei der Einstellung eines/einer freien Dienstnehmers/Dienstnehmerin ist die Vorlage des Leumundszeugnisses, des Meldezettels und sonstiger Unterlagen, die über die Identität des/der Bewerbers/Bewerberin Auskunft geben, obligatorisch.

 

Ad 5.:

Freie Dienstnehmer/innen erhalten € 6,55 pro Stunde, ein Stundensatz, welcher über dem im Bewachungsgewerbe liegenden Stundensatz von € 6,00 (2005) liegt.

 

Ad 6. bis 8.:

Für freie Dienstnehmer/innen finden halbtägige Schulungen statt. Die Tätigkeitsbereiche freier Dienstnehmer/innen umfassen die Bereiche Eingangkontrolle, Garderobe, Saalaufsicht. Die freien Dienstnehmer/innen wurden im Zeitraum 2000 bis 2005 von den Oberaufsehern des Haupthauses und von den Abteilungen Sicherheit, Gebäudemanagement und Zentraler Einkauf (organisatorische Fragen) geschult. Seit dem Frühjahr 2005 werden zusätzlich Schulungen von der Firma Secureline durchgeführt. Die Schulungskosten werden vom KHM getragen.

 

Ad 9. und 10.:

Das KHM hat mit der Firma Artex Art Services GmbH langfristige Verträge bzw. Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen für den Sicherheitsdienst abgeschlossen. Seit der Ausgliederung hat das KHM Zahlungen in der Höhe von insgesamt € 9.202.406,62 an diese Firma geleistet, und zwar:

 

1999: € 1.515.853,79

2000: € 1.057.777,37

2001: €    869.049,73

2002: € 1.061.128,13

2003: € 2.265.213,27

2004: €    726.554,89

2005: € 1.706.829,44

 

Ad 11. und 12.:

Seitens der Geschäftsführung des KHM wurde mitgeteilt, dass die Firma Artex Art Services GmbH ein im In- und Ausland anerkanntes Dienstleistungsunternehmen für Museen und Ausstellungshäuser ist. Über einen Personalpool stellt Artex Art Services GmbH auch Sicherheitspersonal für Sonderausstellungen zur Verfügung. Die jährlichen Zahlungen an Artex schwanken in Abhängigkeit von der Anzahl der Sonderausstellungen.

Die Beauftragung der Firma Artex Art Services GmbH erfolgt laut Auskunft der Geschäftsführung des KHM auf Basis von Kostenvoranschlägen, wobei die Firma in den Bereichen Sonderausstellungen und Museumsdienstleistungen marktführend ist. Am österreichischen Markt finden sich weder qualitativ noch kapazitätsmäßig vergleichbare Anbieter mit langjähriger Erfahrung im Ausstellungswesen.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.