3894/AB XXII. GP
Eingelangt am
11.04.2006
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BM für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn GZ
10.000/0030-III/4a/2006
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien,
10. April 2006
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3924/J-NR/2006 betreffend Einsatz eines
kaufmännischen Direktors im Kunsthistorischen Museum (KHM), die die
Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 13.
Februar 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Der/die kaufmännische/r Geschäftsführer/in im KHM wird nach dem Modell
der Bundestheater bestellt werden.
Ad 2. bis 5.:
Der Bestellung eines/einer kaufmännischen Geschäftsführers/in gehen
legistische Maßnahmen voraus, und zwar die Änderung der Museumsordnung des KHM
sowie die Änderung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und für das
Kuratorium des KHM. Die Bestellung des/der kaufmännischen Geschäftsführers/in
erfolgt gemäß § 6 Abs.1 Z 3 Bundesmuseen-Gesetz nach öffentlicher Ausschreibung
und Anhörung des Kuratoriums.
Ad 6.:
Nach ausführlicher Analyse der Organisationsabläufe im KHM wurden
bislang die Bereiche Personalabteilung, interne Revision und Buchhaltung neu
strukturiert.
Ad 7. und 8.:
Die Festsetzung des Gehaltes des/der wirtschaftlichen
Geschäftsführers/in ist Angelegenheit des Kuratoriums. Die Bezugsregelung
erfolgt gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Ad 9.:
Die Frage einer Vertragsverlängerung von Generaldirektor Hofrat Dr.
Seipel stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.
Ad 10.:
Die Vertretung des Generaldirektors wird durch den Sammlungsdirektor
der Gemäldegalerie, Hofrat Dr. Karl Schütz, wahrgenommen.
Die
Bundesministerin:
Elisabeth
Gehrer e.h.