3905/AB XXII. GP
Eingelangt am
13.04.2006
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und
Kollegen, haben
am 15. Februar 2006 unter der Zl.
3953/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Ausschluss eines Journalisten von Pressekonferenz
der EU-Troika mit
dem chinesischen Außenminister" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu Frage 1:
Bei Pressekonferenzen des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten wird in der
Presseinladung auf die Frist und die
Voraussetzungen für eine Anmeldung hingewiesen, etwa
die Angaben zur Person, zur Erreichbarkeit und zum Medium sowie das
Erfordernis der
Vorlage eines gültigen Presseausweises oder einer Bestätigung des Mediums.
Entsprechend
den Sicherheitserfordernissen des jeweiligen Anlasses werden die Anmeldungen
darüber
hinaus von den zuständigen Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres
geprüft.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die
Zutrittskontrolle oblag dem Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung. Ich verweise daher auf die Anfragebeantwortung der
Bundesministerin für Inneres (3954/J-NR/2006).