3905/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.04.2006
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen, haben
am 15. Februar 2006 unter der Zl. 3953/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Ausschluss eines Journalisten von Pressekonferenz der EU-Troika mit
dem chinesischen Außenminister" gestellt.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Bei Pressekonferenzen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wird in der
Presseinladung auf die Frist und die Voraussetzungen für eine Anmeldung hingewiesen, etwa
die Angaben zur Person, zur Erreichbarkeit und zum Medium sowie das Erfordernis der
Vorlage eines gültigen Presseausweises oder einer Bestätigung des Mediums. Entsprechend
den Sicherheitserfordernissen des jeweiligen Anlasses werden die Anmeldungen darüber
hinaus von den zuständigen Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres geprüft.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Die Zutrittskontrolle oblag dem Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung. Ich verweise daher auf die Anfragebeantwortung der
Bundesministerin für Inneres (3954/J-NR/2006).