3935/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.04.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

                                Wien, am 19. April 2006

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0039-IK/1a/2006

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4042/J betreffend die von der Bundesregierung angekündigte Vereinheitlichung im Bereich der Sozialhilfe, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 6. März 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Die entsprechende Arbeitsgruppe wurde aufgrund der gemäß Bundesministerien-gesetz gegebenen Zuständigkeit vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingerichtet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist in der entsprechenden Arbeitsgruppe nicht vertreten.

 

Es wird daher auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und dessen entsprechende Anfragebeantwortung verwiesen. Davon unabhängig ändert sich nichts an meiner bisher vertretenen Position zur Reform der Sozialhilfe, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit publiziert sowie in anderen Medien auch nach der   Enquete der Volksanwaltschaft im Jahre 2004 vertreten wurde.