3943/AB XXII. GP
Eingelangt am
21.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Maier u. a. , Nr. 4001/J wie folgt:
Frage
1:
Gebietskrankenkassen |
Rückstände in Mio. Euro (€) |
WGKK |
355,2 |
NÖGKK |
125,7 |
BGKK |
26,3 |
OÖGKK |
142,5 |
StGKK |
116,8 |
KGKK |
39,4 |
SGKK |
64,7 |
TGKK |
33,0 |
VGKK |
22,3 |
alle GKK |
925,9 |
Krankenversicherungsträger
- KVT |
Stichtag |
Fälle |
Höhe in € |
WGKK |
31. 12. 2005 |
2.657 |
keine Angaben |
NÖGKK |
31. 12. 2005 |
3.167 |
28.824.247,23 |
BGKK |
31. 12. 2005 |
355 |
1.185.070,54 |
OÖGKK |
31. 12. 2005 |
843 |
8,8 Mio. |
StGKK |
10. 03. 2006 |
106 |
686.092,29 |
KGKK |
31. 12. 2005 |
573 |
keine Angaben |
SGKK |
31. 12. 2005 |
440 |
4.507.125,00 |
TGKK |
31. 12. 2005 |
184 |
2.413.000,00 |
VGKK |
01. 03. 2006 |
176 |
3.052.709,92 |
VAEB |
31. 12. 2005 |
2 |
keine Angaben |
KVT |
Stichtag |
Verfahren |
Fälle |
Streitwert in € |
WGKK |
31. 12. 2005 |
Verwaltungsverfahren
in Beitragsangelegenheiten |
91 |
2.905.245,50 |
NÖGKK |
Da nicht klar
definiert ist, welche Verfahren um SV-Beiträge gemeint sind, können keine
Daten geliefert werden. |
|||
BGKK |
eine Beantwortung
ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich |
|||
OÖGKK |
31. 12. 2005 |
Anfechtungsklagen |
2 |
424.728,34 |
StGKK |
31. 12. 2005 |
Abgesehen von Exekutionsverfahren, waren 1.279
Insolvenzverfahren, 97 Strafverfahren und 1 Zivilprozess anhängig |
55.646.354,00 |
|
KGKK |
sämtliche
Gerichtsverfahren im Jahr 2005 |
20.401 |
keine Angaben |
|
SGKK |
31. 12. 2005 |
Zivilklagen |
85 |
759.619,00 |
TGKK |
31. 12. 2005 |
-- |
27 |
1.081.112,85 |
VGKK |
31. 12. 2005 |
Verwaltungs- und Gerichtsverfahren |
34 |
2.609.287,--. |
VAEB |
31. 12. 2005 |
es sind keine Verfahren anhängig |
KVT |
Exekutionsanträge 2005 |
|
Anzahl |
Summe in € |
|
WGKK |
die Zahl der
automationsunterstützt und händisch erstellten Exekutionsanträge im Jahr 2005
ist nicht bekannt |
|
NÖGKK |
18.107 |
58.761.738,77 |
BGKK |
4.644 |
-- |
OÖGKK |
14.308 |
-- |
StGKK |
46.016 |
112.669.771,79 |
KGKK |
19.625 |
-- |
SGKK |
14.882 |
32.715.101,00 |
TGKK |
7.500 |
25.563.000,00 |
VGKK |
3.530 |
10.933.356,27 |
VAEB |
20 |
-- |
KVT |
Stichtag |
sonstige Anm. zu
Exekutionsverfahren |
Fälle |
Streitwert in € |
WGKK |
30. 6. 2005 |
anhängige
Exekutionsakte. Die Anzahl der einzelnen Exekutionen pro Akt ist nicht
bekannt. |
18.513 |
k.A. |
NÖGKK |
Stichtagsbezogene
Auswertungen sind nicht vorhanden. |
|||
BGKK |
Stichtagsbezogene
Auswertungen sind nicht vorhanden. |
|||
OÖGKK |
Es werden keine
Aufzeichnungen über bei Gerichten eingebrachte und noch laufende
Exekutionsverfahren geführt. Da monatlich ca. 1050 Exekutionen mit einer
Forderungssumme von rund € 3,0 Mio. beantragt werden und die Dauer der
Gerichtsverfahren sehr unterschiedlich ist (Verfahrensdauer durchschnittlich
2 bis 3 Monate) sind permanent etwa 3000 Exekutionen mit einer
Forderungssumme von nahezu € 9 Mio. bei Gerichten anhängig |
|||
StGKK |
Stichtagsbezogene
Auswertungen sind nicht vorhanden. |
|||
KGKK |
Stichtagsbezogene
Auswertungen sind nicht vorhanden. |
|||
SGKK |
Stichtagsbezogene
Auswertungen sind nicht vorhanden |
|||
TGKK |
Stichtagsbezogene
Auswertungen sind nicht vorhanden |
|||
VGKK |
Stichtagsbezogene
Auswertungen sind nicht vorhanden |
|||
VAEB |
31. 12. 2005 |
Zahl der anhängigen Fälle ist
nicht bekannt, aushaftend waren zum Stichtag € 15.000,00 |
|
Beitragsvorschreibungen und uneinbringliche
Beiträge |
||||
|
ASVG
1998 - 2005 |
||||
|
|
||||
Jahr |
Beträge
in Mio. Euro |
Abschreibungen
|
|||
|
|
Beitragsvor- |
Uneinbringliche |
||
|
1998 |
23.417 |
55 |
0,2 |
|
|
1999 |
24.271 |
65 |
0,3 |
|
|
2000 |
24.924 |
87 |
0,3 |
|
|
2001 |
25.452 |
92 |
0,4 |
|
|
2002 |
25.644 |
115 |
0,4 |
|
|
2003 |
26.254 |
124 |
0,5 |
|
|
2004 |
26.845 |
140 |
0,5 |
|
|
2005 |
27.813 |
155 |
0,6 |
|
|
Quelle:
Monatsabrechnungen bzw. Rechnungsabschlüsse |
||||
|
Anmerkung:
Rund 18% der Abschreibungen entfallen auf |
||||
|
Krankenversicherungsbeiträge |
||||
KVT |
offene Konkursverfahren zum Stichtag
31. 12. 2006 |
WGKK |
1.519 |
NÖGKK |
2.516 |
BGKK |
189 |
OÖGKK |
2.427 |
StGKK |
siehe Frage 3 und
4 |
KGKK |
390 |
SGKK |
152 |
TGKK |
404 |
VGKK |
348 (zum Stichtag
01.03.2006) |
VAEB |
4 |
KVT |
Entwicklung
Personalstand (Vollzeitbeschäftigtenäquivalent
VBÄ – inkl. in Ausbildung; Langzeit-AU) zum
31. 12. 2005 |
WGKK |
49,75 |
NÖGKK |
32 |
BGKK |
9 |
OÖGKK |
45 |
StGKK |
28 |
KGKK |
20 |
SGKK |
21,75 |
TGKK |
25 |
VGKK |
11,69 |
VAEB |
1,38 |
KVT |
Stichtag |
Entwicklung Personalstand |
WGKK |
31. 12. 2005 |
Personalstand: 58,42 |
NÖGKK |
31. 12. 2005 |
gleichbleibend mit
48,85 MitarbeiterInnen |
BGKK |
31. 12. 2005 |
zehn MitarbeiterInnen (9,60
Vollzeitbeschäftigtenäquivalente) |
OÖGKK |
31. 12. 2005 |
Der
Dienstpostenplan sieht 19 Dienstposten vor. Aufgrund von Teilzeitmodellen
waren per 31.12.2005 nur 17 MitarbeiterInnen kostenwirksam. |
StGKK |
31. 12. 2005 |
Der Personalstand
der Beitragseinbringung ist unverändert geblieben und betrug mit Stichtag
31.12.2005 22 MitarbeiterInnen im Plan. Hiervon sind 13 Personen als
ExekutionsreferentInnen tätig. |
KGKK |
31. 12. 2005 |
gleichbleibend 15
MitarbeiterInnen |
SGKK |
31. 12. 2005 |
Der Personalstand der
Beitrageinbringung war im ganzen Jahr 2005 mit 18,75 Dienstposten konstant
und wird sich auch im Jahr 2006 voraussichtlich nicht verändern. |
TGKK |
31. 12. 2005 |
Der Personalstand hat sich
nicht verändert und beträgt 17,63 Personen. |
VGKK |
31. 12. 2005 |
bis Oktober 2005: 8,63. Ab
November: 9,63 |
VAEB |
31. 12. 2005 |
konstant 7 MitarbeiterInnen |
Frage
11:
KVT |
Nachverrechnete SV-Beiträge 1-12/05 |
|
|
WGKK |
46.476.460 |
NÖGKK |
31.356.814 |
BGKK |
6.698.796 |
OÖGKK |
23.037.259 |
StGKK |
18.546.088 |
KGKK |
6.935.089 |
SGKK |
11.073.947 |
TGKK |
10.474.587 |
VGKK |
11.424.665 |
VAEB |
3.536 |
Summe |
166.027.241 |
KVT |
Durch Zwangsmaßnahmen
eingebrachten Beiträge im Jahr 2005 in € |
WGKK |
245.870.925,99 |
NÖGKK |
Im Jahr 2005
wurden Zahlungseingänge von insgesamt € 4.374.769,30 verzeichnet. Welche
Beträge auf Grund von Einbringungsmaßnahmen einlangten ist nicht auswertbar. |
BGKK |
keine statistischen
Aufzeichnungen |
OÖGKK |
Im Jahr 2005 wurden durch die
MitarbeiterInnen der Beitragseinbringung Zahlungseingänge von rund €150,6 Mio. bearbeitet. |
StGKK |
Mangels einer entsprechenden
Kennzeichnung der Zahlungsströme ist eine Zuordnung von Zahlungen zu
Exekutionen nicht möglich. Eine Aussage über die Höhe der durch
Zwangsmaßnahmen einbringlich gemachten Beiträge kann daher nicht getroffen
werden. |
KGKK |
keine
statistischen Aufzeichnungen |
SGKK |
keine
statistischen Aufzeichnungen |
TGKK |
114.920.000,00 |
VGKK |
2005 sind insgesamt € 1.289.275.613,04 an
Zahlungseingängen zu verzeichnen. Welche Beträge auf Grund von
Einbringungsmaßnahmen einlangten ist nicht auswertbar. |
VAEB |
keine
statistischen Aufzeichnungen |
KVT |
Geprüfte Betriebe 1-12/05 |
|
|
WGKK |
3.198 |
NÖGKK |
1.733 |
BGKK |
675 |
OÖGKK |
2.879 |
StGKK |
2.678 |
KGKK |
1.654 |
SGKK |
850 |
TGKK |
2.356 |
VGKK |
1.130 |
VAEB |
3 |
Summe |
17.156 |
KVT |
Geprüfte Betriebe 1-12/05 |
|
|
WGKK |
3.198 |
NÖGKK |
1.733 |
BGKK |
675 |
OÖGKK |
2.879 |
StGKK |
2.678 |
KGKK |
1.654 |
SGKK |
850 |
TGKK |
2.356 |
VGKK |
1.130 |
VAEB |
3 |
Summe |
17.156 |
Die Anzahl der geprüften Dienstnehmer ist nicht bekannt.
KVT |
Nachverrechnete SV-Beiträge 1-12/05 |
|
|
WGKK |
46.476.460 |
NÖGKK |
31.356.814 |
BGKK |
6.698.796 |
OÖGKK |
23.037.259 |
StGKK |
18.546.088 |
KGKK |
6.935.089 |
SGKK |
11.073.947 |
TGKK |
10.474.587 |
VGKK |
11.424.665 |
VAEB |
3.536 |
Summe |
166.027.241 |
Zu dieser Frage teilte mir der Hauptverband mit, dass
entsprechende Daten nicht vorhanden sind.
Eine
Differenzierung zur GPLA-Prüfung ist nicht möglich, da auch so genannte
„Bedarfsprüfungen“ GPLA-Prüfungen sind. Grundsätzlich kann davon ausgegangen
werden, dass ca. 30 % der durchgeführten GPLA-Prüfungen „Bedarfsprüfungen“
(z. B. auf Grund von Anzeigen, Insolvenzen) sind.
KVT |
Entwicklung
Personalstand (Vollzeitbeschäftigtenäquivalent
VBÄ – exkl. in Ausbildung; Langzeit-AU) zum 31.12.2006 |
WGKK |
48,75 |
NÖGKK |
31 |
BGKK |
9 |
OÖGKK |
40,75 |
StGKK |
28 |
KGKK |
20 |
SGKK |
20,75 |
TGKK |
21 |
VGKK |
10,69 |
VAEB |
1,38 |
KVT |
voraussichtliche
Entwicklung des Personalstandes in der Beitragseinbringung |
WGKK |
Der Personalstand wird 2006
annähernd gleich bleiben. |
NÖGKK |
Der Personalstand sollte
gleich gehalten werden |
BGKK |
derzeit nicht abschätzbar |
OÖGKK |
Der kostenwirksame Personalstand hat sich
gegenüber 2005 um 1,5 MitarbeiterInnen erhöht. |
StGKK |
Im Jahr 2006 wird sich der Personalstand der
OE Beitragseinbringung auf 23 Mitarbeiter erhöhen, was einer Veränderung um +
4,5 % entspricht. |
KGKK |
Der Personalstand (15 Dienstnehmer) bleibt
auch im Jahr 2006 aufrecht. |
SGKK |
Der Personalstand (18,75 Dienstposten) und
wird sich auch im Jahr 2006 voraussichtlich nicht verändern. |
TGKK |
Der Personalstand wird sich voraussichtlich
nicht verändern. |
VGKK |
Im Jahre 2006 ist keine Erhöhung des
Personalstandes beabsichtigt. |
VAEB |
Der Personalstand wird sich voraussichtlich
nicht verändern |
Erst mit Inbetriebnahme des Standardproduktes
GPLA-Synergien (voraussichtlich 1.7.2006) werden für 2006 gemeinsame
Jahresprüfpläne erstellt werden.
Eine
Planung von Bedarfsprüfungen ist nicht möglich. Grundsätzlich wird davon
ausgegangen, dass ca. 30 % der durchzuführenden GPLA-Prüfungen
„Bedarfsprüfungen“ (z. B. auf Grund von Anzeigen, Insolvenzen) sind.
KVT |
Branchen bzw.
Wirtschaftsklassen mit hohen Beitragsrückständen im Jahr 2005 |
|
Wirtschaftsklasse |
Beitragsrückstände |
|
WGKK |
45 Bauwesen:
74
Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen: 52
Einzelhandel: 55
Beherbergungs- und Gaststättenwesen: 51
Handelsvermittlung und Großhandel: |
€
171.515.437,42 € 38.263.310,19 € 30.621.395,54 € 24.019.243,25 € 13.942.393,01 |
NÖGKK |
Auswertungen der
Beitragsrückstände hinsichtlich Branchen und Wirtschaftsklassen sind im
derzeitigen System nicht möglich. |
|
BGKK |
die höchsten Beitragsrückstände weist das
Baugewerbe auf, gefolgt vom Gastgewerbe, Handel und Transportgewerbe |
|
OÖGKK |
Darüber werden keine Analysen und
Aufzeichnungen geführt. |
|
StGKK |
Eine Zuordnung von Beitragsrückständen zu
Wirtschaftsklassen ist, sehr aufwändig und in der zur Verfügung stehenden
Zeit nicht möglich. Wir verweisen jedoch auf die vom KSV erstellte
Insolvenzstatistik 2005 für die Steiermark, wonach die höchsten Passiva im
Bereich der Bauwirtschaft bestehen, gefolgt von den Bereichen Textil,
Maschinen und Metall, Lebensmittel sowie Holz/Möbel. Diese Statistik ist ohne
wesentliche Abstriche auf die Zuordnung der Beitragsrückstände nach
Branchen/Wirtschaftsklassen übertragbar: |
|
KGKK |
keine Daten vorhanden |
|
SGKK |
keine Daten vorhanden |
|
TGKK |
Aufzählung
erfolgt nach Wirtschaftsklassen: Sachgütererzeugung;
Bauwesen; Handel; Beherbergungs- und Gaststättenwesen; Verkehr- und
Nachrichtenübermittlung, Realitätenwesen |
-- |
VGKK |
Gastwirtschafts-
und Beherbergungsbetriebe Baugewerbe Personalleasingfirmen |
-- |
Bergbauunternehmungen
hatten höhere Rückstände als Seilbahnbetriebe. |
-- |
KVT |
Beitragsrückstände gegliedert
nach Klein- Mittel- und Großbetrieben |
WGKK |
Eine betragsmäßige Zuordnung
der Außenstände nach Betriebsgröße ist mangels statistischer Aufzeichnungen
nicht möglich. Durch zahlreiche „dubiose“ Baufirmen mit ca. 30 bis 100 Dienstnehmern, die überwiegend in
Wien gegründet werden, entsteht für die Wiener Gebietskrankenkasse ein großer
Schaden. In anderen Branchen nehmen sich eher Kleinbetriebe, die in
finanziellen Schwierigkeiten sind, durch Nichtzahlung der
Sozialversicherungsbeiträge faktisch einen Kredit bei der Wiener
Gebietskrankenkasse. Groß- und Mittelbetrieb sind stärker über Bankkredite
finanziert, die es dadurch nicht auf Exekutionsverfahren ankommen lassen. |
NÖGKK |
Von den
niederösterreichischen Betrieben entfallen rund 90 % auf kleinere und mittlere
Unternehmen, welche auch einen Großteil des Beitragsrückstandes verursachen. |
BGKK |
Im Burgenland gibt es nur wenige Großbetriebe,
weshalb den Großteil der Beitragsrückstände Klein- und Mittelbetriebe
verursachen. |
OÖGKK |
Auch hierüber werden keine Analysen geführt.
Eine Aussage kann aber soweit getroffen werden, dass Grossbetriebe gegenüber
Kleinbetrieben weniger häufig insolvent werden. Hat allerdings ein
Grossbetrieb finanzielle Probleme, dann sind damit naturgemäß auch hohe
Beitragsrückstände verbunden. |
StGKK |
Eine Verknüpfung von Betriebsgröße (= Anzahl
der Dienstnehmer eines Betriebes) mit den Rückstandsdaten besteht nicht |
KGKK |
keine Daten vorhanden |
SGKK |
keine Daten vorhanden |
TGKK |
Kleinbetriebe bis 5 Dienstnehmer - EUR 6,7
Millionen Mittelbetriebe 6 - 50
Dienstnehmer - EUR 9,2 Millionen Großbetriebe ab 51 Dienstnehmer - EUR 3,9
Millionen |
VGKK |
Großbetriebe ca. € 1.1 Mio. |
VAEB |
Es sind vorwiegend Mittel- und Kleinbetriebe. |
Durch
den Hauptverband wurde die Entwicklung des Innovationsprojektes
„Beitragscontrolling (BEICON)“ in Auftrag gegeben. Auf Grund von Entwicklungs-
und Auffälligkeitsanalysen sollen verstärkt strategische Ansatzpunkte
entwickelt werden.
Durch
die Finanzverwaltung und die Gebietskrankenkasse wird eine sogenannte
„Monatsinfo“ den GPLA-PrüferInnen zur Verfügung gestellt. Durch dieses
„Monatsinfo“ werden die GPLA-PrüferInnen laufend über aktuelle Entwicklungen
(z. B. Gesetzesänderung, Judikatur) auf dem Laufenden gehalten. Darüber
hinaus fanden für die GPLA-PrüferInnen Schulungsveranstaltungen zur BAO und dem
AÜG statt.
Hinsichtlich
der Kosten sind keine Daten vorhanden.
Die
systematische Risikobewertung stellt eine zusätzliche Informationsquelle für
die Erstellung der Jahresprüfpläne bzw. für die Auswahl von Bedarfsprüfungen
dar. Risikofaktoren sind Kenngrößen, die in ihrer Gesamtheit Rückschlüsse
darauf zulassen, wie hoch das Risiko eines Dienstgebers im Hinblick auf Nichteinhaltung
gesetzlicher Melde- und Abgabenverpflichtungen ist. Die periodisch
durchzuführende systematische Risikobewertung liefert Hinweise für die
Prüfungsplanung, Einsatzsteuerung und Prüfungsdurchführung. Mit Einführung der
neuen Prüf- und Verwaltungssoftware (GPLA - Synergien) im Juli 2006 ist unter
anderem auch der Einsatz eines behördenübergreifenden und automationsunterstützten
Risikobewertungssystems vorgesehen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen demnach noch
keine Erfahrungswerte in der Praxis vor.
Es
wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei einer theoretischen Vollprüfung
innerhalb von 5 Jahren nicht alle Beschäftigungsverhältnisse einzeln geprüft
werden, weil die Prüfer auf Grund von Stichproben die Richtigkeit überprüft
haben.
Bisher
gibt es keine Erfahrungswerte, weil die systematische risikoorientierte
Fallauswahl erst mit Einführung des Standardproduktes GPLA - Synergien möglich
sein wird.
Da
seit dem Jahre 2003 die Aufsicht über die Krankenversicherung in den
Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
fällt, können diese Fragen von mir nicht beantwortet werden.
KVT |
Geprüfte Betriebe 1-12/05 |
|
|
WGKK |
3.198 |
NÖGKK |
1.733 |
BGKK |
675 |
OÖGKK |
2.879 |
StGKK |
2.678 |
KGKK |
1.654 |
SGKK |
850 |
TGKK |
2.356 |
VGKK |
1.130 |
VAEB |
3 |
Summe |
17.156 |
Die Anzahl der
geprüften Dienstnehmer ist nicht bekannt.
Durch
die Sozialversicherungsträger wurde ein Gesamtprüfergebnis aller Abgaben in
Höhe von € 179.205.436 erzielt und damit das Jahresziel 2005 um 39 % überschritten.
Durch
die Finanz wurde ein Gesamtprüfergebnis aller Abgaben in Höhe von
€ 124,858.137 erzielt und damit das Jahresziel 2005 um 3 % überschritten.
Die
Steuerung des Personaleinsatzes und die Auswahl der Prüfungsfälle erfolgt nicht
durch das Controlling, sondern direkt in den einzelnen Bundesländern. Durch
eine gemeinsame BSC sollen die GPLA - Mehrergebnisse und die Kunden- und
Mitarbeiterzufriedenheit optimiert werden. Durch Einführung der neuen Prüf- und
Verwaltungssoftware (GPLA - Synergien) im Juli 2006 wird die systematische
Risikobewertung eingeführt.
Siehe
Antwort zu Frage 33.
Durch
die Sozialversicherungsträger sind als Zielwert Abgaben und
Sozialversicherungsbeiträge in Gesamthöhe von € 148 Mio. zu erreichen. Die
Zielwerte 2006 für die einzelnen Gebietskrankenkassen stellen sich wie folgt
dar:
KVT |
Zielwert
2006 |
WGKK |
31.175.468,48 |
NGKK |
19.761.499,15 |
BGKK |
6.132.879,05 |
OÖGKK |
25.894.378,19 |
STGKK |
19.080.068,14 |
KGKK |
10.902.896,08 |
SGKK |
13.458.262,35 |
TGKK |
14.991.482,11 |
VGKK |
6.603.066,44 |
Gesamt |
148.000.000,00 |
Als
Maßnahmen für die Zielerreichung wurde eine qualifizierte Weiterbildung,
Berichterstattungspflicht der Regionalmanager und der Gebietskrankenkassen über
den jeweiligen Controllingverantwortlichen des BMF bzw. der Sozialversicherung
an den Prüfungsbeirat GPLA beschlossen, wenn die Zielvorgaben zu mehr als 10
v.H. nicht erreicht werden. Im Jahre 2006 ist weiters eine GPLA - Kunden- und
Mitarbeiterbefragung durchzuführen.
Siehe
Antwort zu Frage 7.
Es
sind keine entsprechenden Daten vorhanden.
KVT |
Anzahl
der Konkursanträge |
||||||
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
WGKK |
1.545 |
1.984 |
1.874 |
1.856 |
2.280 |
2.107 |
|
NÖGKK |
436 |
609 |
521 |
703 |
700 |
775 |
|
BGKK |
34 |
68 |
101 |
134 |
133 |
131 |
|
OÖGKK |
270 |
257 |
263 |
437 |
403 |
382 |
|
StGKK |
402 |
391 |
360 |
438 |
286 |
381 |
|
KGKK |
78 |
145 |
103 |
115 |
40 |
100 |
|
SGKK |
215 |
205 |
226 |
337 |
286 |
301 |
|
TGKK |
347 |
272 |
218 |
511 |
622 |
733 |
|
VGKK |
keine
Angaben |
||||||
VAEB |
keine
Angaben |
||||||
Die rechtliche Qualifikation, ob ein
Gewerbetreibender aufgrund einer Scheinselbstständigkeit nach dem ASVG oder
GSVG versichert ist, erfüllt keinen Tatbestand nach dem Sozialbetrugsgesetz. Es
wurden daher keine Anzeigen erstattet.
Der
Schwerpunkt der dubiosen Baufirmen liegt in den Bundesländern Wien und
Niederösterreich. Die Wiener Gebietskrankenkasse schätzt für 2004 den
finanziellen Schaden durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen auf
€ 9 Mio., für 2005 auf € 19 Mio. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
schätzt für ihren Zuständigkeitsbereich den Schaden für 2004 auf € 3 Mio., für
2005 auf € 4 Mio.
Zahlen
für 2004 liegen nicht vor.
KVT |
Strafanzeigen und
Anfragen 2005 |
|||||||||
§ 147 StGB |
§ 153c StGB |
§ 153d StGB |
§ 156 StGB |
§ 158 StGB |
§ 159 StGB |
§ 162 StGB |
div. Anfragen |
Gesamt |
Gesamtschaden der Strafanzeigen in Mio. € |
|
WGKK |
11 |
82 |
14 |
8 |
64 |
83 |
8 |
255 |
525 |
9,1 |
NÖGKK |
-- |
45 |
7 |
-- |
-- |
-- |
-- |
82 |
-- |
-- |
BGKK |
Im Jahr 2005 wurden sechs
Strafanzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet, hinzu kommt noch eine
nicht bezifferbare Anzahl von amtswegig eingeleiteten Verfahren. |
|||||||||
OÖGKK |
In 5 Fällen wurden Anzeigen
erstattet; in weiteren ca. 40 Fällen wurden seitens der Gerichte bereits
strafrechtliche Erhebungen getätigt. |
|||||||||
StGKK |
Aufschlüsselungen nach
Straftatbeständen sind nicht vorhanden |
|||||||||
KGKK |
insgesamt wurde 41 Anzeigen
erstattet |
|||||||||
SGKK |
-- |
145 |
6 |
0 |
-- |
-- |
-- |
-- |
-- |
-- |
TGKK |
insgesamt 27 gerichtliche
Strafanzeigen |
|||||||||
VGKK |
insgesamt wurden im Jahr 2005
sieben Strafanzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet |
|||||||||
VAEB |
keine Anzeigen |
Es
sind keine entsprechenden Daten vorhanden. Diese könnten unter Umständen durch
eine Anfrage an die Bundesministerin für Justiz in Erfahrung gebracht werden.
Ich
verweise diesbezüglich auf meine Antwort zu Frage 49.
Von
den Sozialversicherungsträgern können keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen
werden, da in der Praxis nicht der Nachweis erbracht werden kann, dass Notare
und Rechtsanwälte bei der Firmengründung von der Betrugsabsicht wussten; eine
Anzeige ist nicht daher zweckmäßig.
Den
Finanzbehörden ist es bisher auch nicht gelungen, in Verfahren, in denen
Einzelpersonen bis zu 1200 Firmen gegründet hatten, eine strafrechtliche
Verurteilung zu erlangen.
Im Rahmen des Sozialbetrugsgesetzes,
BGBl. I Nr. 152/2004, wurden - als Maßnahme zur Bekämpfung der
illegalen Beschäftigung - die Bestimmungen über die Anmeldung zur
Sozialversicherung geändert:
Der Gesetzgeber hat die Anmeldung zur
Sozialversicherung spätestens bei Arbeitsantritt zur Regel erklärt und
eine Meldefristerstreckung im Satzungsweg ausgeschlossen.
Die neuen Melderechtsvorschriften im Sinne des
Sozialbetrugsgesetzes in der Fassung der 65. ASVG - Novelle,
BGBl. I Nr. 132/2005, werden derzeit (seit 1. Jänner 2006) im
Burgenland erprobt, um sodann nach einer Evaluierungsphase bundesweit
(frühestens mit 1. Jänner 2007) in Kraft zu treten. Diese Vorgangsweise
soll gewährleisten, dass genügend Zeit für das Vertrautwerden mit dem neuen
Melderecht und für etwaige weitere Vorbereitungsmaßnahmen bleibt. Dazu wird der
Hauptverband bis zum Zeitpunkt der generellen Wirksamkeit monatlich Bericht
über die technisch-administrative Abwicklung des neuen Melderechts erstatten.
Darüber hinaus wurden mit dem Sozialbetrugsgesetz justizstrafrechtliche
Maßnahmen gegen den Sozialbetrug gesetzt, und zwar durch Erweiterung des
Abschnittes „Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen“ des Strafgesetzbuches
um drei Straftatbestände:
Der nebenstrafrechtliche Tatbestand des § 114
ASVG wurde mit Wirkung vom 1. März 2005 unter dem Titel „Vorenthalten
von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung“ in das Strafgesetzbuch
übergeführt und findet sich nunmehr in § 153c StGB; danach ist mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, wer als Dienstgeber Beiträge
eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung dem berechtigten Versicherungsträger
vorenthält.
Gleichzeitig wurden zwei neue Straftatbestände
geschaffen, nämlich „Betrügerisches Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter‑Urlaubs- und
Abfertigungsgesetz“ (§ 153d StGB; Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren) und „Organisierte Schwarzarbeit“ (§ 153e StGB;
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren).
Nach Abschluss der derzeitigen Erprobungsphase wird
sich herausstellen, ob eine
allfällige weitere Verschärfung des Sozialbetrugsgesetzes erforderlich
ist.
Eine
direkte Ausweitung des Reversed Charge-Systems auf die Sozialversicherung ist
aufgrund der Unterschiede der Sozialversicherungsbeiträge zur Umsatzsteuer
nicht möglich.
Eine
Beitragskaution könnte relativ leicht umgangen werden, indem bei Firmengründung
lediglich eine geringfügig beschäftigte Person angemeldet wird und daher nur
für den Unfallversicherungsbeitrag eine Kaution erlegt werden müsste.