3943/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier u. a. , Nr. 4001/J wie folgt:

 

 

 

 

Frage 1:

 

Gebietskrankenkassen

Rückstände in Mio. Euro (€)
31. 12. 2005

WGKK

355,2

NÖGKK

125,7

BGKK

26,3

OÖGKK

142,5

StGKK

116,8

KGKK

39,4

SGKK

64,7

TGKK

33,0

VGKK

22,3

alle GKK

925,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage 2:

 

Krankenversicherungsträger - KVT

Stichtag

Fälle

Höhe in €

WGKK

31. 12. 2005

2.657

keine Angaben

NÖGKK

31. 12. 2005

3.167

28.824.247,23

BGKK

31. 12. 2005

355

1.185.070,54

OÖGKK

31. 12. 2005

843

8,8 Mio.

StGKK

10. 03. 2006

106

686.092,29

KGKK

31. 12. 2005

573

keine Angaben

SGKK

31. 12. 2005

440

4.507.125,00

TGKK

31. 12. 2005

184

2.413.000,00

VGKK

01. 03. 2006

176

3.052.709,92

VAEB

31. 12. 2005

2

keine Angaben

 

Frage 3 und 4:

 

KVT

Stichtag

Verfahren

Fälle

Streitwert in €

WGKK

31. 12. 2005

Verwaltungsverfahren in Beitragsangelegenheiten

91

2.905.245,50

NÖGKK

Da nicht klar definiert ist, welche Verfahren um SV-Beiträge gemeint sind, können keine Daten geliefert werden.

BGKK

eine Beantwortung ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich

OÖGKK

31. 12. 2005

Anfechtungsklagen

2

424.728,34

StGKK

31. 12. 2005

Abgesehen von Exekutionsverfahren, waren 1.279 Insolvenzverfahren, 97 Strafverfahren und 1 Zivilprozess anhängig

55.646.354,00

KGKK

sämtliche Gerichtsverfahren im Jahr 2005

20.401

keine Angaben

SGKK

31. 12. 2005

Zivilklagen

85

759.619,00

TGKK

31. 12. 2005

--

27

1.081.112,85

VGKK

31. 12. 2005

Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

34

2.609.287,--.

VAEB

31. 12. 2005

es sind keine Verfahren anhängig

 


Frage 5:

 

KVT

Exekutionsanträge 2005

Anzahl

Summe in €

WGKK

die Zahl der automationsunterstützt und händisch erstellten Exekutionsanträge im Jahr 2005 ist nicht bekannt

NÖGKK

18.107

58.761.738,77

BGKK

4.644

--

OÖGKK

14.308

--

StGKK

46.016

112.669.771,79

KGKK

19.625

--

SGKK

14.882

32.715.101,00

TGKK

7.500

25.563.000,00

VGKK

3.530

10.933.356,27

VAEB

20

--

 

Frage 6:

 

KVT

Stichtag

sonstige Anm. zu Exekutionsverfahren

Fälle

Streitwert in €

WGKK

30. 6. 2005

anhängige Exekutionsakte. Die Anzahl der einzelnen Exekutionen pro Akt ist nicht bekannt.

18.513

k.A.

NÖGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden.

BGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden.

OÖGKK

Es werden keine Aufzeichnungen über bei Gerichten eingebrachte und noch laufende Exekutionsverfahren geführt. Da monatlich ca. 1050 Exekutionen mit einer Forderungssumme von rund € 3,0 Mio. beantragt werden und die Dauer der Gerichtsverfahren sehr unterschiedlich ist (Verfahrensdauer durchschnittlich 2 bis 3 Monate) sind permanent etwa 3000 Exekutionen mit einer Forderungssumme von nahezu € 9 Mio. bei Gerichten anhängig

StGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden.

KGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden.

SGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden

TGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden

VGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden

VAEB

31. 12. 2005

Zahl der anhängigen Fälle ist nicht bekannt, aushaftend waren zum Stichtag € 15.000,00

 

 

 

 

Frage 7:

 

 

Beitragsvorschreibungen und uneinbringliche Beiträge

 

ASVG 1998 - 2005

 

 

Jahr

Beträge in Mio. Euro

Abschreibungen
in % der
Vorschreibungen

 

 

Beitragsvor-
schreibungen

Uneinbringliche
Beiträge
(Abschreibungen)

 

1998

23.417

55

0,2

 

1999

24.271

65

0,3

 

2000

24.924

87

0,3

 

2001

25.452

92

0,4

 

2002

25.644

115

0,4

 

2003

26.254

124

0,5

 

2004

26.845

140

0,5

 

2005

27.813

155

0,6

 

Quelle: Monatsabrechnungen bzw. Rechnungsabschlüsse

 

Anmerkung: Rund 18% der Abschreibungen entfallen auf

 

Krankenversicherungsbeiträge

 

Frage 8:

 

KVT

offene Konkursverfahren zum Stichtag 31. 12. 2006

WGKK

1.519

NÖGKK

2.516

BGKK

189

OÖGKK

2.427

StGKK

siehe Frage 3 und 4

KGKK

390

SGKK

152

TGKK

404

VGKK

348 (zum Stichtag 01.03.2006)

VAEB

4

Frage 9:

 

 

KVT

Entwicklung Personalstand

(Vollzeitbeschäftigtenäquivalent VBÄ – inkl. in Ausbildung; Langzeit-AU)

zum 31. 12. 2005

WGKK

49,75

NÖGKK

32

BGKK

9

OÖGKK

45

StGKK

28

KGKK

20

SGKK

21,75

TGKK

25

VGKK

11,69

VAEB

1,38

 

Frage 10:

 

KVT

Stichtag

Entwicklung Personalstand

WGKK

31. 12. 2005

Personalstand: 58,42
(vorbehaltlich eventuell noch zu erfolgender Um- bzw. Nachbuchungen)

NÖGKK

31. 12. 2005

gleichbleibend mit 48,85 MitarbeiterInnen

BGKK

31. 12. 2005

zehn MitarbeiterInnen (9,60 Vollzeitbeschäftigtenäquivalente)

OÖGKK

31. 12. 2005

Der Dienstpostenplan sieht 19 Dienstposten vor. Aufgrund von Teilzeitmodellen waren per 31.12.2005 nur 17 MitarbeiterInnen kostenwirksam.

StGKK

31. 12. 2005

Der Personalstand der Beitragseinbringung ist unverändert geblieben und betrug mit Stichtag 31.12.2005 22 MitarbeiterInnen im Plan. Hiervon sind 13 Personen als ExekutionsreferentInnen tätig.

KGKK

31. 12. 2005

gleichbleibend 15 MitarbeiterInnen

SGKK

31. 12. 2005

Der Personalstand der Beitrageinbringung war im ganzen Jahr 2005 mit 18,75 Dienstposten konstant und wird sich auch im Jahr 2006 voraussichtlich nicht verändern.

TGKK

31. 12. 2005

Der Personalstand hat sich nicht verändert und beträgt 17,63 Personen.

VGKK

31. 12. 2005

bis Oktober 2005: 8,63. Ab November: 9,63

VAEB

31. 12. 2005

konstant 7 MitarbeiterInnen

 

 

 

 

 

Frage 11:

 

 

KVT

Nachverrechnete SV-Beiträge 1-12/05
in Euro

 

 

WGKK

46.476.460

NÖGKK

31.356.814

BGKK

6.698.796

OÖGKK

23.037.259

StGKK

18.546.088

KGKK

6.935.089

SGKK

11.073.947

TGKK

10.474.587

VGKK

11.424.665

VAEB

3.536

Summe

166.027.241

 

Frage 12:

 

KVT

Durch Zwangsmaßnahmen eingebrachten Beiträge im Jahr 2005 in €

WGKK

245.870.925,99

NÖGKK

Im Jahr 2005 wurden Zahlungseingänge von insgesamt € 4.374.769,30 verzeichnet. Welche Beträge auf Grund von Einbringungsmaßnahmen einlangten ist nicht auswertbar.

BGKK

keine statistischen Aufzeichnungen

OÖGKK

Im Jahr 2005 wurden durch die MitarbeiterInnen der Beitragseinbringung Zahlungseingänge von rund  €150,6 Mio. bearbeitet.

StGKK

Mangels einer entsprechenden Kennzeichnung der Zahlungsströme ist eine Zuordnung von Zahlungen zu Exekutionen nicht möglich. Eine Aussage über die Höhe der durch Zwangsmaßnahmen einbringlich gemachten Beiträge kann daher nicht getroffen werden.

KGKK

keine statistischen Aufzeichnungen

SGKK

keine statistischen Aufzeichnungen

TGKK

114.920.000,00

VGKK

2005 sind insgesamt € 1.289.275.613,04 an Zahlungseingängen zu verzeichnen. Welche Beträge auf Grund von Einbringungsmaßnahmen einlangten ist nicht auswertbar.

VAEB

keine statistischen Aufzeichnungen

 

Frage 13:

 

KVT

Geprüfte Betriebe 1-12/05

 

 

WGKK

3.198

NÖGKK

1.733

BGKK

675

OÖGKK

2.879

StGKK

2.678

KGKK

1.654

SGKK

850

TGKK

2.356

VGKK

1.130

VAEB

3

Summe

17.156

 

Frage 14:

 

KVT

Geprüfte Betriebe 1-12/05

 

 

WGKK

3.198

NÖGKK

1.733

BGKK

675

OÖGKK

2.879

StGKK

2.678

KGKK

1.654

SGKK

850

TGKK

2.356

VGKK

1.130

VAEB

3

Summe

17.156

Die Anzahl der geprüften Dienstnehmer ist nicht bekannt.

 

Frage 15:

 

KVT

Nachverrechnete SV-Beiträge 1-12/05
in Euro

 

 

WGKK

46.476.460

NÖGKK

31.356.814

BGKK

6.698.796

OÖGKK

23.037.259

StGKK

18.546.088

KGKK

6.935.089

SGKK

11.073.947

TGKK

10.474.587

VGKK

11.424.665

VAEB

3.536

Summe

166.027.241

Frage 16:

 

Zu dieser Frage teilte mir der Hauptverband mit, dass entsprechende Daten nicht vorhanden sind.

 

Frage 17:

 

Eine Differenzierung zur GPLA-Prüfung ist nicht möglich, da auch so genannte „Bedarfsprüfungen“ GPLA-Prüfungen sind. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ca. 30 % der durchgeführten GPLA-Prüfungen „Bedarfsprüfungen“ (z. B. auf Grund von Anzeigen, Insolvenzen) sind.

 

Frage 18:

 

KVT

Entwicklung Personalstand

(Vollzeitbeschäftigtenäquivalent VBÄ – exkl. in Ausbildung; Langzeit-AU)

zum 31.12.2006

WGKK

48,75

NÖGKK

31

BGKK

9

OÖGKK

40,75

StGKK

28

KGKK

20

SGKK

20,75

TGKK

21

VGKK

10,69

VAEB

1,38

 

Frage 19:

 

KVT

voraussichtliche Entwicklung des Personalstandes

in der Beitragseinbringung

WGKK

Der Personalstand wird 2006 annähernd gleich bleiben.

NÖGKK

Der Personalstand sollte gleich gehalten werden

BGKK

derzeit nicht abschätzbar

OÖGKK

Der kostenwirksame Personalstand hat sich gegenüber 2005 um 1,5 MitarbeiterInnen erhöht.

StGKK

Im Jahr 2006 wird sich der Personalstand der OE Beitragseinbringung auf 23 Mitarbeiter erhöhen, was einer Veränderung um + 4,5 % entspricht.

KGKK

Der Personalstand (15 Dienstnehmer) bleibt auch im Jahr 2006 aufrecht.

SGKK

Der Personalstand (18,75 Dienstposten) und wird sich auch im Jahr 2006 voraussichtlich nicht verändern.

TGKK

Der Personalstand wird sich voraussichtlich nicht verändern.

VGKK

Im Jahre 2006 ist keine Erhöhung des Personalstandes beabsichtigt.

VAEB

Der Personalstand wird sich voraussichtlich nicht verändern

 

Frage 20:

 

Erst mit Inbetriebnahme des Standardproduktes GPLA-Synergien (voraussichtlich 1.7.2006) werden für 2006 gemeinsame Jahresprüfpläne erstellt werden.

Frage 21:

 

Eine Planung von Bedarfsprüfungen ist nicht möglich. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ca. 30 % der durchzuführenden GPLA-Prüfungen „Bedarfsprüfungen“ (z. B. auf Grund von Anzeigen, Insolvenzen) sind.

Frage 22:

 

KVT

Branchen bzw. Wirtschaftsklassen mit hohen Beitragsrückständen im Jahr 2005

Wirtschaftsklasse

Beitragsrückstände

WGKK

45 Bauwesen:

74 Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen:

52 Einzelhandel:

55 Beherbergungs- und Gaststättenwesen:

51 Handelsvermittlung und Großhandel:

€ 171.515.437,42

   38.263.310,19

   30.621.395,54

   24.019.243,25

   13.942.393,01

NÖGKK

Auswertungen der Beitragsrückstände hinsichtlich Branchen und Wirtschaftsklassen sind im derzeitigen System nicht möglich.

BGKK

die höchsten Beitragsrückstände weist das Baugewerbe auf, gefolgt vom Gastgewerbe, Handel und Transportgewerbe

OÖGKK

Darüber werden keine Analysen und Aufzeichnungen geführt.

StGKK

Eine Zuordnung von Beitragsrückständen zu Wirtschaftsklassen ist, sehr aufwändig und in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Wir verweisen jedoch auf die vom KSV erstellte Insolvenzstatistik 2005 für die Steiermark, wonach die höchsten Passiva im Bereich der Bauwirtschaft bestehen, gefolgt von den Bereichen Textil, Maschinen und Metall, Lebensmittel sowie Holz/Möbel. Diese Statistik ist ohne wesentliche Abstriche auf die Zuordnung der Beitragsrückstände nach Branchen/Wirtschaftsklassen übertragbar:

KGKK

keine Daten vorhanden

SGKK

keine Daten vorhanden

TGKK

Aufzählung erfolgt nach Wirtschaftsklassen:

Sachgütererzeugung; Bauwesen; Handel; Beherbergungs- und Gaststättenwesen; Verkehr- und Nachrichtenübermittlung, Realitätenwesen

--

VGKK

Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetriebe

Baugewerbe

Personalleasingfirmen

--

VAEB

Bergbauunternehmungen hatten höhere Rückstände als Seilbahnbetriebe.

--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage 23:

 

KVT

Beitragsrückstände gegliedert nach Klein- Mittel- und Großbetrieben

WGKK

Eine betragsmäßige Zuordnung der Außenstände nach Betriebsgröße ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich. Durch zahlreiche „dubiose“ Baufirmen mit ca. 30 bis 100  Dienstnehmern, die überwiegend in Wien gegründet werden, entsteht für die Wiener Gebietskrankenkasse ein großer Schaden. In anderen Branchen nehmen sich eher Kleinbetriebe, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, durch Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge faktisch einen Kredit bei der Wiener Gebietskrankenkasse. Groß- und Mittelbetrieb sind stärker über Bankkredite finanziert, die es dadurch nicht auf Exekutionsverfahren ankommen lassen.

NÖGKK

Von den niederösterreichischen Betrieben entfallen rund 90 % auf kleinere und mitt­lere Unternehmen, welche auch einen Großteil des Beitragsrückstandes verursachen.

BGKK

Im Burgenland gibt es nur wenige Großbetriebe, weshalb den Großteil der Beitragsrückstände Klein- und Mittelbetriebe verursachen.

OÖGKK

Auch hierüber werden keine Analysen geführt. Eine Aussage kann aber soweit getroffen werden, dass Grossbetriebe gegenüber Kleinbetrieben weniger häufig insolvent werden. Hat allerdings ein Grossbetrieb finanzielle Probleme, dann sind damit naturgemäß auch hohe Beitragsrückstände verbunden.

StGKK

Eine Verknüpfung von Betriebsgröße (= Anzahl der Dienstnehmer eines Betriebes) mit den Rückstandsdaten besteht nicht

KGKK

keine Daten vorhanden

SGKK

keine Daten vorhanden

TGKK

Kleinbetriebe bis 5 Dienstnehmer - EUR 6,7 Millionen

Mittelbetriebe 6 - 50 Dienstnehmer - EUR 9,2 Millionen

Großbetriebe ab 51 Dienstnehmer - EUR 3,9 Millionen

VGKK

Großbetriebe ca. € 1.1 Mio.
Klein- und Mittelbetriebe ca. € 6,8 Mio

VAEB

Es sind vorwiegend Mittel- und Kleinbetriebe.

 

Frage 24:

 

Durch den Hauptverband wurde die Entwicklung des Innovationsprojektes „Beitragscontrolling (BEICON)“ in Auftrag gegeben. Auf Grund von Entwicklungs- und Auffälligkeitsanalysen sollen verstärkt strategische Ansatzpunkte entwickelt werden.

 

Frage 25:

 

Durch die Finanzverwaltung und die Gebietskrankenkasse wird eine sogenannte „Monatsinfo“ den GPLA-PrüferInnen zur Verfügung gestellt. Durch dieses „Monatsinfo“ werden die GPLA-PrüferInnen laufend über aktuelle Entwicklungen (z. B. Gesetzesänderung, Judikatur) auf dem Laufenden gehalten. Darüber hinaus fanden für die GPLA-PrüferInnen Schulungsveranstaltungen zur BAO und dem AÜG statt.

 

Frage 26:

 

Hinsichtlich der Kosten sind keine Daten vorhanden.

 

Frage 27:

 

Die systematische Risikobewertung stellt eine zusätzliche Informationsquelle für die Erstellung der Jahresprüfpläne bzw. für die Auswahl von Bedarfsprüfungen dar. Risikofaktoren sind Kenngrößen, die in ihrer Gesamtheit Rückschlüsse darauf zulassen, wie hoch das Risiko eines Dienstgebers im Hinblick auf Nichteinhaltung gesetzlicher Melde- und Abgabenverpflichtungen ist. Die periodisch durchzuführende systematische Risikobewertung liefert Hinweise für die Prüfungsplanung, Einsatzsteuerung und Prüfungsdurchführung. Mit Einführung der neuen Prüf- und Verwaltungssoftware (GPLA - Synergien) im Juli 2006 ist unter anderem auch der Einsatz eines behördenübergreifenden und automations­unterstützten Risikobewertungssystems vorgesehen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen demnach noch keine Erfahrungswerte in der Praxis vor.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei einer theoretischen Vollprüfung innerhalb von 5 Jahren nicht alle Beschäftigungsverhältnisse einzeln geprüft werden, weil die Prüfer auf Grund von Stichproben die Richtigkeit überprüft haben.

 

Frage 28:

 

Bisher gibt es keine Erfahrungswerte, weil die systematische risikoorientierte Fallauswahl erst mit Einführung des Standardproduktes GPLA - Synergien möglich sein wird.

 

Fragen 29 und 30:

 

Da seit dem Jahre 2003 die Aufsicht über die Krankenversicherung in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen fällt, können diese Fragen von mir nicht beantwortet werden.

 

 

Zu Frage 31:

 

KVT

Geprüfte Betriebe 1-12/05

 

 

WGKK

3.198

NÖGKK

1.733

BGKK

675

OÖGKK

2.879

StGKK

2.678

KGKK

1.654

SGKK

850

TGKK

2.356

VGKK

1.130

VAEB

3

Summe

17.156

Die Anzahl der geprüften Dienstnehmer ist nicht bekannt.

 

Frage 32:

 

Durch die Sozialversicherungsträger wurde ein Gesamtprüfergebnis aller Abgaben in Höhe von € 179.205.436 erzielt und damit das Jahresziel 2005 um 39 %  überschritten.

Durch die Finanz wurde ein Gesamtprüfergebnis aller Abgaben in Höhe von € 124,858.137 erzielt und damit das Jahresziel 2005 um 3 % überschritten.

 

Frage 33:

 

Die Steuerung des Personaleinsatzes und die Auswahl der Prüfungsfälle erfolgt nicht durch das Controlling, sondern direkt in den einzelnen Bundesländern. Durch eine gemeinsame BSC sollen die GPLA - Mehrergebnisse und die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit optimiert werden. Durch Einführung der neuen Prüf- und Verwaltungssoftware (GPLA - Synergien) im Juli 2006 wird die systematische Risikobewertung eingeführt.

 

Frage 34:

 

Siehe Antwort zu Frage 33.

 

Frage 35:

 

Durch die Sozialversicherungsträger sind als Zielwert Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge in Gesamthöhe von € 148 Mio. zu erreichen. Die Zielwerte 2006 für die einzelnen Gebietskrankenkassen stellen sich wie folgt dar:

 

KVT

Zielwert 2006

WGKK

31.175.468,48

NGKK

19.761.499,15

BGKK

6.132.879,05

OÖGKK

25.894.378,19

STGKK

19.080.068,14

KGKK

10.902.896,08

SGKK

13.458.262,35

TGKK

14.991.482,11

VGKK

6.603.066,44

 Gesamt

148.000.000,00

 

Als Maßnahmen für die Zielerreichung wurde eine qualifizierte Weiterbildung, Berichterstattungspflicht der Regionalmanager und der Gebietskrankenkassen über den jeweiligen Controllingverantwortlichen des BMF bzw. der Sozialversicherung an den Prüfungsbeirat GPLA beschlossen, wenn die Zielvorgaben zu mehr als 10 v.H. nicht erreicht werden. Im Jahre 2006 ist weiters eine GPLA - Kunden- und Mitarbeiterbefragung durchzuführen.

 

Frage 36:

 

Siehe Antwort zu Frage 7.

 

Frage 37:

 

Es sind keine entsprechenden Daten vorhanden.

Frage 38:

Die bisherigen Erfahrungen können durchaus  positiv bewertet werden. Ich verhehle allerdings nicht, dass noch weitere Verbesserungen möglich sind.

 

Frage 39:

 

KVT

Anzahl der Konkursanträge

 

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

WGKK

1.545

1.984

1.874

1.856

2.280

2.107

NÖGKK

436

609

521

703

700

775

BGKK

34

68

101

134

133

131

OÖGKK

270

257

263

437

403

382

StGKK

402

391

360

438

286

381

KGKK

78

145

103

115

40

100

SGKK

215

205

226

337

286

301

TGKK

347

272

218

511

622

733

VGKK

keine Angaben

VAEB

keine Angaben

 

Frage 40:

Diesbezüglich verweise ich auf meine Beantwortung zu Frage 49.

 

Fragen 41 und 42:

 

Die rechtliche Qualifikation, ob ein Gewerbetreibender aufgrund einer Scheinselbstständigkeit nach dem ASVG oder GSVG versichert ist, erfüllt keinen Tatbestand nach dem Sozialbetrugsgesetz. Es wurden daher keine Anzeigen erstattet.

 

 

Frage 43:

 

Der Schwerpunkt der dubiosen Baufirmen liegt in den Bundesländern Wien und Niederösterreich. Die Wiener Gebietskrankenkasse schätzt für 2004 den finanziellen Schaden durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen auf € 9 Mio., für 2005 auf € 19 Mio. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse schätzt für ihren Zuständigkeitsbereich den Schaden für 2004 auf € 3 Mio., für 2005 auf € 4 Mio.

 

Fragen 44 und 45:

Zahlen für 2004 liegen nicht vor.

 

KVT

Strafanzeigen und Anfragen 2005

§ 147 StGB

§ 153c StGB

§ 153d StGB

§ 156 StGB

§ 158 StGB

§ 159 StGB

§ 162 StGB

div. Anfragen

Gesamt

Gesamtschaden der Strafanzeigen in Mio. €

WGKK

11

82

14

8

64

83

8

255

525

9,1

NÖGKK

--

45

7

--

--

--

--

82

--

--

BGKK

Im Jahr 2005 wurden sechs Strafanzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet, hinzu kommt noch eine nicht bezifferbare Anzahl von amtswegig eingeleiteten Verfahren.

OÖGKK

In 5 Fällen wurden Anzeigen erstattet; in weiteren ca. 40 Fällen wurden seitens der Gerichte bereits strafrechtliche Erhebungen getätigt.

StGKK

Aufschlüsselungen nach Straftatbeständen sind nicht vorhanden

KGKK

insgesamt wurde 41 Anzeigen erstattet

SGKK

--

145

6

0

--

--

--

--

--

--

TGKK

insgesamt 27 gerichtliche Strafanzeigen

VGKK

insgesamt wurden im Jahr 2005 sieben Strafanzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet

VAEB

keine Anzeigen

 

Frage 46:

 

Es sind keine entsprechenden Daten vorhanden. Diese könnten unter Umständen durch eine Anfrage an die Bundesministerin für Justiz in Erfahrung gebracht werden.


Frage 47:

 

Ich verweise diesbezüglich auf meine Antwort zu Frage 49.

 

Frage 48:

 

Von den Sozialversicherungsträgern können keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden, da in der Praxis nicht der Nachweis erbracht werden kann, dass Notare und Rechtsanwälte bei der Firmengründung von der Betrugsabsicht wussten; eine Anzeige ist nicht daher zweckmäßig.

Den Finanzbehörden ist es bisher auch nicht gelungen, in Verfahren, in denen Einzelpersonen bis zu 1200 Firmen gegründet hatten, eine strafrechtliche Verurteilung zu erlangen.

 

Frage 49:

 

Im Rahmen des Sozialbetrugsgesetzes, BGBl. I Nr. 152/2004, wurden - als Maßnahme zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung - die Bestimmungen über die Anmeldung zur Sozialversicherung geändert:

 

Der Gesetzgeber hat die Anmeldung zur Sozialversicherung spätestens bei Arbeitsantritt zur Regel erklärt und eine Meldefristerstreckung im Satzungsweg ausgeschlossen.

 

Die neuen Melderechtsvorschriften im Sinne des Sozialbetrugsgesetzes in der Fassung der 65. ASVG - Novelle, BGBl. I Nr. 132/2005, werden derzeit (seit 1. Jänner 2006) im Burgenland erprobt, um sodann nach einer Evaluierungsphase bundesweit (frühestens mit 1. Jänner 2007) in Kraft zu treten. Diese Vorgangsweise soll gewährleisten, dass genügend Zeit für das Vertrautwerden mit dem neuen Melderecht und für etwaige weitere Vorbereitungsmaßnahmen bleibt. Dazu wird der Hauptverband bis zum Zeitpunkt der generellen Wirksamkeit monatlich Bericht über die technisch-administrative Abwicklung des neuen Melderechts erstatten.

 

Darüber hinaus wurden mit dem Sozialbetrugsgesetz justizstrafrechtliche Maßnahmen gegen den Sozialbetrug gesetzt, und zwar durch Erweiterung des Abschnittes „Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen“ des Strafgesetzbuches um drei Straftatbestände:

 

Der nebenstrafrechtliche Tatbestand des § 114 ASVG wurde mit Wirkung vom 1. März 2005 unter dem Titel „Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung“ in das Strafgesetzbuch übergeführt und findet sich nunmehr in § 153c StGB; danach ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, wer als Dienstgeber Beiträge eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung dem berechtigten Versicherungsträger vorenthält.

 

Gleichzeitig wurden zwei neue Straftatbestände geschaffen, nämlich „Betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter‑Urlaubs- und Abfertigungsgesetz“ (§ 153d StGB; Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und „Organisierte Schwarzarbeit“ (§ 153e StGB; Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren).

 

Nach Abschluss der derzeitigen Erprobungsphase wird sich herausstellen, ob eine  allfällige weitere Verschärfung des Sozialbetrugsgesetzes erforderlich ist.

 

Frage 50:

 

Eine direkte Ausweitung des Reversed Charge-Systems auf die Sozialversicherung ist aufgrund der Unterschiede der Sozialversicherungsbeiträge zur Umsatzsteuer nicht möglich.

 

Frage 51:

 

Eine Beitragskaution könnte relativ leicht umgangen werden, indem bei Firmengründung lediglich eine geringfügig beschäftigte Person angemeldet wird und daher nur für den Unfallversicherungsbeitrag eine Kaution erlegt werden müsste.