3946/AB XXII. GP
Eingelangt am
21.04.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0037-III/4a/2006
Wien, 20. April 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3998/J-NR/2006 betreffend Finanzierung der Werbeeinschaltung in „Die Presse“, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 24. Februar 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1 bis 3.:
Die Inserate wurden in folgenden Tageszeitungen
geschaltet: Kurier, Die Presse, Uni-Standard, Kleine Zeitung,
Oberösterreichische Nachrichten, Salzburger Nachrichten und Tiroler
Tageszeitung. Die Kosten für diese Einschaltungen beliefen sich auf insgesamt €
34.082,95 (inkl. Steuern) und wurden aus den für Öffentlichkeitsarbeit
bereitgestellten Budgetmitteln finanziert.
Ad 4., 5. und 6.:
Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass das Budget der Universitäten seit dem Jahr 2000 um 15,6% bzw. rund 265 Mio. € gestiegen ist. Für den Ausbau der Infrastruktur wurden den Universitäten seit dem Jahr 2001 zusätzlich 144,5 Mio. € sowie 22 Mio. € für Vorziehprofessuren zur Verfügung gestellt, d.h. es wurde sehr wohl „in die Lehre“ investiert.
Bei der Einführung der Studienbeiträge wurde zudem die Studienförderung erweitert, d.h. alle Studierenden mit günstigem Studienerfolg, die sozial bedürftig sind, erhalten die Studienbeiträge aus den Studienförderungsmitteln refundiert.
Ad 7.:
Am 8. November 2005 hat die Regierung ein Milliardenpaket für die Universitäten für die Jahre 2007 bis 2009 beschlossen. Das Globalbudget steigt damit bis zum Jahr 2009 um 13,5%. Den Universitäten stehen damit 525 Mio. € mehr im neuen Globalbudget zur Verfügung; zusätzlich erhalten die Universitäten in den nächsten Jahren Mittel für die Generalsanierung in Höhe von 500 Mio. €. Dazu kommen noch die Mittel für die Bezugserhöhungen.
Ad 8.:
Die
Förderungsquote bei den Studierenden an Universitäten und Hochschulen in
Österreich beträgt aktuell 22,7 %, an Fachhochschulen 28,9 %. Im Jahr 2000
betrug sie an Universitäten und Hochschulen 13 %, ist also seither stark
angestiegen. Hinzu kommt, dass neben der Studienförderung für mehr als 50 % der
österreichischen Studierenden eine Familienbeihilfe und steuerliche
Begünstigung gewährt wird. Vergleicht man international die Höhe der Stipendien
- ohne Darlehenszuschüsse, da diese von den Studierenden wieder zurückbezahlt
werden müssen – so liegt Österreich mit € 606,-- pro Monat nach einer im
Jahr 2004 an der Universität in Kassel durchgeführten Untersuchung auf
Platz 2 in der EU.
Ad 9.:
Die Zahl der Medizin-Studienplätze wurde nicht reduziert. Ich habe vielmehr erreicht, dass die Zahl der Studienplätze von 1.250 um 20% auf 1.500 erhöht wird.
Ad 10. und 11.:
Aufgrund der Bestimmungen des B-VG ist die Vollziehung im Gesundheitswesen Landessache, sodass die Patientenversorgung in die Zuständigkeit des jeweiligen Krankenanstaltenträgers des Landes fällt. Für den Erfolg einer Medizinischen Universität ist es allerdings entscheidend, dass das in ärztlicher Verwendung stehende Personal neben seinen Aufgaben in Lehre, Forschung und Universitätsverwaltung bei der Patientenversorgung mitarbeitet. Das Ausmaß dieser Tätigkeiten wird in der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Krankenanstaltenträger und der Medizinischen Universität geregelt werden.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer e.h.