3963/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.04.2006
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0021-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Die Unterstellung in der Einleitung der Anfrage, dass ich
häufig konkrete Fragen nicht beantworten würde, weise ich zurück. Nur halte ich
es nicht für zielführend, zu gleichlautenden Fragen in verschiedenen Anfragen,
jedes Mal wieder ausführliche Darlegungen zu machen.
Ich lege daher dieser
Anfragebeantwortung auch meine Anfragebeantwortungen zur Anfrage
Nr. 3719/J vom 16. Dezember 2005 und zur Anfrage Nr. 3631/J
vom 16. November 2005 zugrunde.
Dem Eindruck der unzureichenden
Anfragebeantwortung kann ich nicht folgen, zumal ich in bereits drei
einschlägigen Anfragebeantwortungen ein mehr als transparentes Bild über das
Vorhaben zur Neuunterbringung der Linzer Finanz- und Zolldienststellen
dargelegt habe.
Dort habe ich erläutert, warum eine
Neuunterbringung der Linzer Finanz- und Zolldienststellen an einem Standort
sinnvoll und wirtschaftlich ist, warum das Vergaberegime im konkreten Fall
nicht angewendet werden muss und welche Optionen für die weitere Vorgangsweise
bestehen.
Ich
komme nun zur Beantwortung der konkreten Fragen.
Zu
1. bis 3.:
Die Standortevaluierungen verfolgten
den Zweck einer objektiven und systematischen Beurteilung der Auswirkungen der
Zusammenlegung von Linzer Finanzdienststellen (einschließlich dem Standort
Urfahr des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr) nach immobilienspezifischen
Gesichtspunkten. Zur Herstellung der inhaltlichen Vergleichbarkeit
verschiedener Mietobjekte, auch nach den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften, wurden Gespräche mit den in Betracht kommenden Vermietern
geführt.
Ziel war, die Qualität der
Unterbringung für die Mitarbeiter u.a in Bezug auf natürliche Belichtung,
Standortqualität und zeitgemäße Ausstattung unter Beachtung der
Weiterentwicklung in den Arbeitsprozessen, der Flexibilität und der
Kostenoptimierung bzw. der Wirtschaftlichkeit zu heben. Nach internem Ranking
durch ressorteigene Sachverständige stellte sich zuletzt der Terminal Tower am
Bahnhof als qualitativ bestes und wirtschaftlichstes Mietobjekt dar.
Der Abschluss des Mietvertrages zur
Neuunterbringung aller Linzer Finanz- und Zolldienststellen zentral im Terminal
Tower ab dem Jahr 2008 erfolgte am 31.3.2006.
Zu 4. und 6.:
Die entsprechende Beiziehung der
Personalvertretung erfolgte bisher und wird auch künftig in Beachtung der
einschlägigen Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes erfolgen.
Zu
5.:
Die Beantwortung dieser Frage haben Sie
in Ihrer Anfrage Nr. 3631/J vom 16. November 2005, in der Frage 11 selbst
vorgenommen.
Zu
7.:
Hiezu halte ich fest, dass die
Zitierung in der Frage nicht die korrekte Beantwortung wider gibt.
In meiner Beantwortung der Frage 4 zu
Ihrer Anfrage Nr. 3631/J vom 16. November 2005 habe ich Folgendes
ausgeführt: "Die Einmietung weiterer Dienstbehörden meines Ressorts aus
anderen oberösterreichischen Wirtschaftsräumen wäre nicht vorgesehen. Andere
Standorte oberösterreichischer Finanzämter (ausgenommen dem Standort Urfahr
des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr) würden nicht in das Finanzzentrum
Linz verlegt werden."
Dies bedeutet sohin, dass die Linzer
Finanz- und Zolldienststellen inklusive des Standortes Urfahr des Finanzamtes
Freistadt Rohrbach Urfahr im Finanzzentrum Linz untergebracht werden.
Zu
8. bis 11.:
Wie ich bei meiner Beantwortung der
Fragen 2., 4., 7., 9. bis 11. der Anfrage Nr. 3719/J ausgeführt habe,
gab es solche Gespräche. Im übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der
Frage 3 und die Beantwortung der Voranfragen bzw. meine einleitenden
Ausführungen.