3963/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.04.2006
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0021-I/4/2006

 

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »4000/J vom 24. Februar 2006 der Abgeordneten »Mag. Kurt Gaßner, Kollegen und Kolleginnen, be­treffend »unzureichende Anfragebeantwortung und Klärung von Widersprüchen zum Thema Umsiedelung der Linzer Finanz- und Zoll­dienststellen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Die Unterstellung in der Einleitung der Anfrage, dass ich häufig konkrete Fragen nicht beantworten würde, weise ich zurück. Nur halte ich es nicht für zielführend, zu gleichlautenden Fragen in verschiedenen Anfragen, jedes Mal wieder ausführliche Darlegungen zu machen.

 

Ich lege daher dieser Anfragebeantwortung auch meine Anfragebeant­wortungen zur Anfrage Nr. 3719/J vom 16. Dezember 2005 und zur Anfrage Nr. 3631/J vom 16. November 2005 zugrunde.

 

Dem Eindruck der unzureichenden Anfragebeantwortung kann ich nicht folgen, zumal ich in bereits drei einschlägigen Anfragebeantwortungen ein mehr als transparentes Bild über das Vorhaben zur Neuunterbringung der Linzer Finanz- und Zolldienststellen dargelegt habe.

 

Dort habe ich erläutert, warum eine Neuunterbringung der Linzer Finanz- und Zolldienststellen an einem Standort sinnvoll und wirtschaftlich ist, warum das Vergaberegime im konkreten Fall nicht angewendet werden muss und welche Optionen für die weitere Vorgangsweise bestehen.

 

Ich komme nun zur Beantwortung der konkreten Fragen.

 

Zu 1. bis 3.:

Die Standortevaluierungen verfolgten den Zweck einer objektiven und systematischen Beurteilung der Auswirkungen der Zusammenlegung von Linzer Finanzdienststellen (einschließlich dem Standort Urfahr des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr) nach immobilienspezifischen Gesichtspunkten. Zur Herstellung der inhaltlichen Vergleichbarkeit verschiedener Mietobjekte, auch nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, wurden Gespräche mit den in Betracht kommenden Vermietern geführt.

 

Ziel war, die Qualität der Unterbringung für die Mitarbeiter u.a in Bezug auf natürliche Belichtung, Standortqualität und zeitgemäße Ausstattung unter Beachtung der Weiterentwicklung in den Arbeitsprozessen, der Flexibilität und der Kostenoptimierung bzw. der Wirtschaftlichkeit zu heben. Nach internem Ranking durch ressorteigene Sachverständige stellte sich zuletzt der Terminal Tower am Bahnhof als qualitativ bestes und wirtschaftlichstes Mietobjekt dar.

 

Der Abschluss des Mietvertrages zur Neuunterbringung aller Linzer Finanz- und Zolldienststellen zentral im Terminal Tower ab dem Jahr 2008 erfolgte am 31.3.2006.

 

Zu 4. und 6.:

Die entsprechende Beiziehung der Personalvertretung erfolgte bisher und wird auch künftig in Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes erfolgen.

 

Zu 5.:

Die Beantwortung dieser Frage haben Sie in Ihrer Anfrage Nr. 3631/J vom 16. November 2005, in der Frage 11 selbst vorgenommen.

Zu 7.:

Hiezu halte ich fest, dass die Zitierung in der Frage nicht die korrekte Beantwortung wider gibt.

 

In meiner Beantwortung der Frage 4 zu Ihrer Anfrage Nr. 3631/J vom 16. November 2005 habe ich Folgendes ausgeführt: "Die Einmietung weiterer Dienstbehörden meines Ressorts aus anderen oberösterreichischen Wirt­schaftsräumen wäre nicht vorgesehen. Andere Standorte ober­österreichischer Finanzämter (ausgenommen dem Standort Urfahr des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr) würden nicht in das Finanzzentrum Linz verlegt werden."

 

Dies bedeutet sohin, dass die Linzer Finanz- und Zolldienststellen inklusive des Standortes Urfahr des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr im Finanzzentrum Linz untergebracht werden.

 

Zu 8. bis 11.:

Wie ich bei meiner Beantwortung der Fragen 2., 4., 7., 9. bis 11. der Anfrage Nr. 3719/J ausgeführt habe, gab es solche Gespräche. Im übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der Frage 3 und die Beantwortung der Vor­anfragen bzw. meine einleitenden Ausführungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.