3978/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.05.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl.
LE.4.2.4/0019-I 3/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien,
am 27. April 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR
Heidemarie Rest-Hinterseer,
Kolleginnen und
Kollegen vom 6. März 2006, Nr. 4041/J,
betreffend
Verwendung der Mittel von LEADER im Rahmen
des Programms
Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013
Auf die schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen vom
6. März 2006, Nr. 4041/J, betreffend Verwendung der Mittel von LEADER im
Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Das LEADER-Konzept,
das in den Artikeln 61 bis 65 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005[1]
beschrieben ist, sieht wie auch in den vergangenen LEADER-Perioden eine
Entscheidungskompetenz für die ausgewählten LEADER-Regionen vor. Das heißt,
dass die LEADER-Regionen auch in Zukunft autonom ihre Projekte planen und
durchführen können.
Um als LEADER-Region
anerkannt zu werden, müssen sich die Regionen an einem Auswahlverfahren
beteiligen. Die Auswahl der Regionen wird dabei wie in der Vergangenheit anhand
von eingereichten „Regionalen Entwicklungsstrategien“ vorgenommen werden. Es
ist geplant, dass in diesen Entwicklungsstrategien Positionierungen der
Bewerber zu strategisch wichtigen Fragen der Regionalentwicklung, z.B. zu den
Themen Nutzung erneuerbarer Energien, Kooperationen zwischen verschiedenen
Wirtschaftssektoren, etc. gefordert werden.
Zu Frage 2:
Projekte in den
Bereichen „Erneuerbarer Energie“ sowie „Kommunale Dienstleistungen“ werden im
kofinanzierten Programm für Ländliche Entwicklung im Rahmen des Artikels 33
unterstützt. Für den Bereich „Erneuerbare Energien“ wurden im Zeitraum 2000 bis
2005 in diesem Programmteil etwa 44,07 Mio. EUR an öffentlichen Mitteln
eingesetzt. Der Bereich „Kommunale Dienstleistungen“ ist breiter gefasst; eine
Zuteilung zu diesem Titel ist nicht ohne weiteres möglich. Bei den darunter subsummierbaren
Maßnahmen der Dorfentwicklung wurden im angegebenen Zeitraum 7,68 Mio. EUR an
öffentlichen Mitteln eingesetzt. Auch Maßnahmen der Diversifizierung sind
darunter subsummierbar, womit in Summe von einem Volumen von etwa 10 Mio. EUR
im Zeitraum 2000 – 2005 ausgegangen werden kann.
Zu Frage 3:
Das LEADER+ Programm
der Periode 2000 – 2006 beinhaltete eine breite Maßnahmenpalette, unter anderem
auch landwirtschaftliche Maßnahmen des Österreichischen Programms für die
Entwicklung des ländlichen Raums 2000 – 2006. In erster Linie sind das
Maßnahmen aus dem Artikel 33 dieses Programms. In Zukunft wird der LEADER-Teil
des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 –
2013 entsprechend Artikel 63 der genannten Verordnung einerseits Maßnahmen
beinhalten, die der Realisierung der Ziele des Programms dienen. Andererseits
sind Maßnahmen der Zusammenarbeit und der Arbeit der lokalen Aktionsgruppen
vorgesehen. Speziell jene Projekte, die der Erreichung der Ziele der Achse 3
entsprechen, sollten zur Umsetzung der LEADER-Achse herangezogen werden. Dazu
ist es erforderlich, wie in der Vergangenheit einen möglichst breiten Maßnahmenmix
anzubieten. Neben der weiten Palette an nicht-landwirtschaftlichen Maßnahmen
sollen daher in der LEADER-Achse sämtliche Maßnahmen der Achse 3 umsetzbar
sein, was im Vergleich zur aktuellen Umsetzung (im Zusammenhang mit dem Artikel
33) keine Veränderung darstellt.
Zu Frage 4:
Sollte sich eine
Region in ihrer regionalen Entwicklungsstrategie im Bereich „Erneuerbare
Energie“ für die Errichtung einer entsprechenden Anlage entscheiden, sind mit
dem neuen Programm dementsprechende Unterstützungen möglich, da die zitierte
Verordnung vorsieht, dass mit der LEADER-Achse Maßnahmen unterstützt werden
sollen, die den Zielen der Achsen 1 bis 3 entsprechen. Die
regionalwirtschaftlichen Auswirkungen derartiger Projekte sind unumstritten,
daher sind diese Initiativen sehr gut mit dem regionalwirtschaftlichen Teil des
Programms umsetzbar. Voraussetzung ist jedoch selbstverständlich die Übereinstimmung
mit der regionalen Entwicklungsstrategie.
Der Bundesminister: