3978/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.05.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0019-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                          Wien, am 27. April 2006

 

 

 

Gegenstand:      Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Heidemarie Rest-Hinterseer,

Kolleginnen und Kollegen vom 6. März 2006, Nr. 4041/J,

betreffend Verwendung der Mittel von LEADER im Rahmen

des Programms Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen vom 6. März 2006, Nr. 4041/J, betreffend Verwendung der Mittel von LEADER im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Das LEADER-Konzept, das in den Artikeln 61 bis 65 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005[1] beschrieben ist, sieht wie auch in den vergangenen LEADER-Perioden eine Entscheidungskompetenz für die ausgewählten LEADER-Regionen vor. Das heißt, dass die LEADER-Regionen auch in Zukunft autonom ihre Projekte planen und durchführen können.

 

Um als LEADER-Region anerkannt zu werden, müssen sich die Regionen an einem Auswahlverfahren beteiligen. Die Auswahl der Regionen wird dabei wie in der Vergangenheit anhand von eingereichten „Regionalen Entwicklungsstrategien“ vorgenommen werden. Es ist geplant, dass in diesen Entwicklungsstrategien Positionierungen der Bewerber zu strategisch wichtigen Fragen der Regionalentwicklung, z.B. zu den Themen Nutzung erneuerbarer Energien, Kooperationen zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren, etc. gefordert werden.

 

Zu Frage 2:

 

Projekte in den Bereichen „Erneuerbarer Energie“ sowie „Kommunale Dienstleistungen“ werden im kofinanzierten Programm für Ländliche Entwicklung im Rahmen des Artikels 33 unterstützt. Für den Bereich „Erneuerbare Energien“ wurden im Zeitraum 2000 bis 2005 in diesem Programmteil etwa 44,07 Mio. EUR an öffentlichen Mitteln eingesetzt. Der Bereich „Kommunale Dienstleistungen“ ist breiter gefasst; eine Zuteilung zu diesem Titel ist nicht ohne weiteres möglich. Bei den darunter subsummierbaren Maßnahmen der Dorfentwicklung wurden im angegebenen Zeitraum 7,68 Mio. EUR an öffentlichen Mitteln eingesetzt. Auch Maßnahmen der Diversifizierung sind darunter subsummierbar, womit in Summe von einem Volumen von etwa 10 Mio. EUR im Zeitraum 2000 – 2005 ausgegangen werden kann.

 

Zu Frage 3:

 

Das LEADER+ Programm der Periode 2000 – 2006 beinhaltete eine breite Maßnahmenpalette, unter anderem auch landwirtschaftliche Maßnahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2000 – 2006. In erster Linie sind das Maßnahmen aus dem Artikel 33 dieses Programms. In Zukunft wird der LEADER-Teil des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 entsprechend Artikel 63 der genannten Verordnung einerseits Maßnahmen beinhalten, die der Realisierung der Ziele des Programms dienen. Andererseits sind Maßnahmen der Zusammenarbeit und der Arbeit der lokalen Aktionsgruppen vorgesehen. Speziell jene Projekte, die der Erreichung der Ziele der Achse 3 entsprechen, sollten zur Umsetzung der LEADER-Achse herangezogen werden. Dazu ist es erforderlich, wie in der Vergangenheit einen möglichst breiten Maßnahmenmix anzubieten. Neben der weiten Palette an nicht-landwirtschaftlichen Maßnahmen sollen daher in der LEADER-Achse sämtliche Maßnahmen der Achse 3 umsetzbar sein, was im Vergleich zur aktuellen Umsetzung (im Zusammenhang mit dem Artikel 33) keine Veränderung darstellt.

 

Zu Frage 4:

 

Sollte sich eine Region in ihrer regionalen Entwicklungsstrategie im Bereich „Erneuerbare Energie“ für die Errichtung einer entsprechenden Anlage entscheiden, sind mit dem neuen Programm dementsprechende Unterstützungen möglich, da die zitierte Verordnung vorsieht, dass mit der LEADER-Achse Maßnahmen unterstützt werden sollen, die den Zielen der Achsen 1 bis 3 entsprechen. Die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen derartiger Projekte sind unumstritten, daher sind diese Initiativen sehr gut mit dem regionalwirtschaftlichen Teil des Programms umsetzbar. Voraussetzung ist jedoch selbstverständlich die Übereinstimmung mit der regionalen Entwicklungsstrategie.

 

 

Der Bundesminister:

 



[1] ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1