3980/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.05.2006
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BM
für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Univ.-Prof.
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ
10.000/0042-III/4a/2006
Wien, 2. Mai 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4028/J-NR/2006 betreffend Unterricht von Hauptschullehrer/innen in fremden
Fächern, die die Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen am 2. März
2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Diese Frage kann derzeit noch nicht
beantwortet werden, da in der Schulsoftware eine derartige Auswertung nicht
verfügbar ist.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass es
zum Ausgleich von Beschäftigungsschwankungen am Schulstandort oftmals unerlässlich
ist, Lehrer/innen zum Teil auch in Gegenständen einzusetzen, für die sie keine
Lehramtsprüfung besitzen.
Ad 2.:
Es unterrichten fünf
Vertragslehrer/innen mit Lehramt für Volksschulen an Hauptschulen, davon drei
im Bezirk Linz-Stadt. Bezogen auf die Gesamtzahl der Hauptschullehrer/innen von
5072 sind das 0,098 Prozent. Der Einsatz dieser Lehrkräfte, die bereits im
oberösterreichischen Schuldienst standen, an Hauptschulen erfolgte im
Einvernehmen und in Absprache mit den Betroffenen. Ihr Einsatz war aufgrund des
Schüler/innen- und Klassenrückganges an Volksschulen nicht mehr möglich.
Die betreffenden Pädagog/innen
verfügen über eine fächerübergreifende umfassende Ausbildung und sind im
Zusammenhang mit der gebotenen Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes geeignet,
die entsprechenden Fächer auch in der Sekundarstufe zu unterrichten.
Ad 3.:
Gemäß § 43 Abs. 4 des
LDG 1984 hat der/die Landeslehrer/in erforderlichenfalls auch Unterricht in den
Unterrichtsgegenständen zu erteilen, für die er/sie nicht lehrbefähigt ist.
Gemäß § 2 Abs. 2 lit. k des
Landesvertragslehrergesetzes sind für Vertragslehrer an APS ebenfalls die
Bestimmungen über die Jahresnorm des LDG 1984 anzuwenden.
Ad 4.:
Laut Auskunft des Landesschulrates für
Oberösterreich ist keine spezielle Überprüfung erfolgt, weil davon ausgegangen
werden konnte, dass die betroffenen Pädagoginnen bzw. Pädagogen mit
abgeschlossener Lehramtsausbildung und der ihnen obliegenden sorgfältigen Vor-
und Nachbereitung des Unterrichtes geeignet sind, den Unterricht auch in einem
Gegenstand zu erteilen, in dem er/sie über keine facheinschlägige
Lehramtsausbildung verfügt. In den Fächern wie PC, Mathematik, Englisch usw.
werden in erster Linie Experten eingesetzt.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer e.h.