3980/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.05.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                                        GZ 10.000/0042-III/4a/2006

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 2. Mai 2006

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4028/J-NR/2006 betreffend Unterricht von Hauptschullehrer/innen in fremden Fächern, die die Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen am 2. März 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da in der Schulsoftware eine derartige Auswertung nicht verfügbar ist.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass es zum Ausgleich von Beschäftigungsschwankungen am Schulstandort oftmals unerlässlich ist, Lehrer/innen zum Teil auch in Gegenständen einzusetzen, für die sie keine Lehramtsprüfung besitzen.

 

 

Ad 2.:

Es unterrichten fünf Vertragslehrer/innen mit Lehramt für Volksschulen an Hauptschulen, davon drei im Bezirk Linz-Stadt. Bezogen auf die Gesamtzahl der Hauptschullehrer/innen von 5072 sind das 0,098 Prozent. Der Einsatz dieser Lehrkräfte, die bereits im oberösterreichischen Schuldienst standen, an Hauptschulen erfolgte im Einvernehmen und in Absprache mit den Betroffenen. Ihr Einsatz war aufgrund des Schüler/innen- und Klassenrückganges an Volksschulen nicht mehr möglich.

Die betreffenden Pädagog/innen verfügen über eine fächerübergreifende umfassende Ausbildung und sind im Zusammenhang mit der gebotenen Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes geeignet, die entsprechenden Fächer auch in der Sekundarstufe zu unterrichten.

 

 

Ad 3.:

Gemäß § 43 Abs. 4 des LDG 1984 hat der/die Landeslehrer/in erforderlichenfalls auch Unterricht in den Unterrichtsgegenständen zu erteilen, für die er/sie nicht lehrbefähigt ist. Gemäß § 2 Abs. 2 lit. k des Landesvertragslehrergesetzes sind für Vertragslehrer an APS ebenfalls die Bestimmungen über die Jahresnorm des LDG 1984 anzuwenden.

 

 

Ad 4.:

Laut Auskunft des Landesschulrates für Oberösterreich ist keine spezielle Überprüfung erfolgt, weil davon ausgegangen werden konnte, dass die betroffenen Pädagoginnen bzw. Pädagogen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung und der ihnen obliegenden sorgfältigen Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes geeignet sind, den Unterricht auch in einem Gegenstand zu erteilen, in dem er/sie über keine facheinschlägige Lehramtsausbildung verfügt. In den Fächern wie PC, Mathematik, Englisch usw. werden in erster Linie Experten eingesetzt.

 

 

Die Bundesministerin:

Elisabeth Gehrer e.h.