3989/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.05.2006
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Zinggl, Freundinnen und Freunde haben am
6. März 2006 unter der Nr. 4040/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Galerie der Forschung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

2001: Förderungsbetrag: € 63.225,37

Verwendungszweck: Projektentwicklungskosten, Planungskosten

2002: Förderungsbetrag: € 63.225,37

Verwendungszweck: Öffentlichkeitsarbeit, Personalkosten, Büroausstattung

2003: Förderungsbetrag: € 0.--

2004: Förderungsbetrag: € 63.225,37

Verwendungszweck: Mietkosten, Büroausstattung, Personalkosten

2005: Förderungsbetrag: € 63.225,37

Verwendungszweck: Mietkosten, Kosten für IT-Aufwendungen, Personalkosten.

Zu Frage 2:

Vom Bundeskanzleramt erfolgte keine gesonderte Budgetierung für die Galerie der
Forschung, die jährliche Förderung wurde stets aus den „Allgemeinen Förderungs-
mitteln" des Bundeskanzleramtes bedeckt.


Zu den Fragen 3 sowie 5 bis 12:

Diese Fragen betreffen keinen Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes.

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4039/J durch die

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Zu Frage 4:
Nein.