4002/AB XXII. GP
Eingelangt am
16.05.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generation und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
5-fach
GZ:
BMSG-500109/0003-V/3/2006 Wien,
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte
die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4060/J der
Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Die Vorlage einer Erstfassung des Evaluierungsberichtes des Österreichischen Institutes für Familienforschung (ÖIF) – 2. Teilprojekt betreffend die Zuverdienstmöglichkeit - bezieht sich auf das Kalenderjahr 2002. Es zeichnet sich ab, dass österreichweit nach derzeitigem Erhebungsstand deutlich weniger als 1 % der Beziehenden die Zuverdienstgrenze und die von der Härtefallverordnung festgelegte 15 %-Grenze überschritten haben dürften. Um konkrete Zahlen und Fakten nennen zu können, ist es erforderlich, die gesamtösterreichische Erhebung abzuschließen, derzeit kann sich sich diese Ersterfassung nur auf rund 80 % der überprüften Fälle berufen. Eine Aufgliederung ist aus der Vorlage nicht ersichtlich.
Zu Frage 6:
Das geltende Recht ist verbindlich.
Mit freundlichen Grüßen