4002/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.05.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generation und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

           

5-fach

 

 

GZ: BMSG-500109/0003-V/3/2006                        Wien,

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 4060/J der Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Die Vorlage einer Erstfassung des Evaluierungsberichtes des Österreichischen Institutes für Familienforschung (ÖIF) – 2. Teilprojekt betreffend die Zuverdienstmöglichkeit - bezieht sich auf das Kalenderjahr 2002. Es zeichnet sich ab, dass österreichweit nach derzeitigem Erhebungsstand deutlich weniger als 1 % der Beziehenden die Zuverdienstgrenze und die von der Härtefallverordnung festgelegte 15 %-Grenze überschritten haben dürften. Um konkrete Zahlen und Fakten nennen zu können, ist es erforderlich, die gesamtösterreichische Erhebung abzuschließen, derzeit kann sich sich diese Ersterfassung nur auf rund 80 % der überprüften Fälle berufen. Eine Aufgliederung ist aus der Vorlage nicht ersichtlich.

 

Zu Frage 6:

Das geltende Recht ist verbindlich.

 

Mit freundlichen Grüßen