4003/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.05.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni und GenossInnen haben am 21. März 2006 unter der Nummer 4062/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Test für neue StaatsbürgerInnen“ gestellt.

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Allgemein

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den auch medial diskutierten Fragen für die im Staatsbürgerschaftsgesetz vorgesehene Prüfung um einen ersten Entwurf handelte, der nur als Unterlage für die weiteren Arbeiten diente. Überdies wurden diese Fragen stets ohne Berücksichtigung der darauf Bezug habenden Lernunterlage diskutiert. Ungeachtet dessen ist von einer eingehenden Prüfung und Überarbeitung unter Einbeziehung einschlägiger Expertise jedenfalls auszugehen.

 

 

 

 

 

Zu Frage 1

Dieser erste Entwurf wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von Bundesländern, Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres sowie zwei Historikern erarbeitet.

Grundlage dieser Arbeiten waren die Pflichtschulbücher „Zeitbilder 4“ von Rettinger-Weissensteiner, „Durch die Vergangenheit zur Gegenwart 4“ von Lemberger, „Poltische Bildung und Wirtschaftskunde“ von Wagner und „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ von Pingl.

 

Zu den Fragen 2 bis 6

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Beschlussprotokoll Nr. 58 über die Sitzung des Ministerrates am 25. Feber 1947: „Nach einem Vortrag der im Ministerratsantrag, Zl.1486-II/47, angeführten beiden Texte der Bundeshymne nach der Melodie des Bundesliedes von Mozart durch die Sängerknaben beschließt der Ministerrat ….“

Darüber hinaus gilt das unter Allgemein Ausgeführte.

 

Zu den Fragen 7, 8 und 11

Es gilt das unter Allgemein ausgeführte.

 

Zu Frage 9

Die Bedeutung der UNO für Österreich lässt sich nicht auf Grund einer einzelnen, aus dem Gesamtkonzept herausgelösten Frage bemessen. Darüber hinaus sind persönliche Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.

 

 

 

Zu Frage 10

Nein. Darüber hinaus sei auf die Pflichtschulbücher „Poltische Bildung und Wirtschaftskunde“ von Wagner (2005, Seite 34) und „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ von Pingl (2006, Seite 32) verwiesen, wonach „Stadt mit eigenem Statut“ nachgerade Lehr- und Lerninhalt in Pflichtschulen ist.