4003/AB XXII. GP
Eingelangt am
16.05.2006
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni und GenossInnen haben am 21. März 2006 unter der Nummer 4062/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Test für neue StaatsbürgerInnen“ gestellt.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen
wie folgt:
Allgemein
Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den auch medial diskutierten Fragen für die im Staatsbürgerschaftsgesetz vorgesehene Prüfung um einen ersten Entwurf handelte, der nur als Unterlage für die weiteren Arbeiten diente. Überdies wurden diese Fragen stets ohne Berücksichtigung der darauf Bezug habenden Lernunterlage diskutiert. Ungeachtet dessen ist von einer eingehenden Prüfung und Überarbeitung unter Einbeziehung einschlägiger Expertise jedenfalls auszugehen.
Zu Frage 1
Dieser erste
Entwurf wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von
Bundesländern, Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres sowie zwei
Historikern erarbeitet.
Grundlage dieser
Arbeiten waren die Pflichtschulbücher „Zeitbilder 4“ von
Rettinger-Weissensteiner, „Durch die Vergangenheit zur Gegenwart 4“ von
Lemberger, „Poltische Bildung und Wirtschaftskunde“ von Wagner und „Politische
Bildung und Wirtschaftskunde“ von Pingl.
Zu den Fragen
2 bis 6
In diesem
Zusammenhang verweise ich auf das Beschlussprotokoll Nr. 58 über die Sitzung
des Ministerrates am 25. Feber 1947: „Nach einem Vortrag der im
Ministerratsantrag, Zl.1486-II/47, angeführten beiden Texte der Bundeshymne
nach der Melodie des Bundesliedes von Mozart durch die Sängerknaben beschließt
der Ministerrat ….“
Darüber hinaus
gilt das unter Allgemein Ausgeführte.
Zu den Fragen
7, 8 und 11
Es gilt das
unter Allgemein ausgeführte.
Zu Frage 9
Die Bedeutung
der UNO für Österreich lässt sich nicht auf Grund einer einzelnen, aus dem
Gesamtkonzept herausgelösten Frage bemessen. Darüber hinaus sind persönliche
Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen
Interpellationsrechts.
Zu Frage 10
Nein. Darüber
hinaus sei auf die Pflichtschulbücher „Poltische Bildung und Wirtschaftskunde“
von Wagner (2005, Seite 34) und „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ von
Pingl (2006, Seite 32) verwiesen, wonach „Stadt mit eigenem Statut“ nachgerade
Lehr- und Lerninhalt in Pflichtschulen ist.