4008/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.05.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                        Wien, am 16. Mai 2006

 

                        Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0050-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4071/J betreffend „Studie über neue Selbständige und Leiharbeit“, welche die Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Bereits in den parlamentarischen Anfragen Nr. 3753/J vom 21. Dezember 2005 und Nr. 3806/J vom 23. Jänner 2006 wurde die von mir als ressortinterne Entscheidungsgrundlage in Auftrag gegebene Studie über Arbeitskräfteüberlassung und Neue Selbständige, durchgeführt von L&R Sozialforschung, Wien erwähnt.

Zwischenzeitlich ist ein Teil der Studie - Neue Selbständige - auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit veröffentlicht worden.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Die Thematik über Arbeitskräfteüberlassung wird im Rahmen von Expertenge-sprächen kontinuierlich fortgesetzt. Die Studie ist in diesem Teil redaktionell noch nicht vollständig abgeschlossen und dient darüber hinaus als interne Entscheidungsgrundlage; sie ist daher gegenwärtig nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

In der Studie wird auch auf die Einkommenssituation der Leiharbeiter/innen Bezug genommen, allerdings unter Berücksichtigung des gewichteten Pro-Kopf-Familien-einkommens. Dabei kommen saisonale Effekte, Zeiten der Arbeitslosigkeit und die reduzierte Arbeitszeit bei den Frauen zum Tragen. Deutlich kommt zum Ausdruck, dass die rechtlichen Regelungen und vor allem die Einführung des Kollektivvertrages zu einer Verbesserung der Situation der Arbeitskräfteüberlassung geführt haben. Damit ist gewährleistet, dass überlassenen Arbeitskräften für ihre Tätigkeiten das gleiche kollektivvertragliche Entgelt gebührt wie den Beschäftigten des Beschäftigerbetriebes.

 

Die Arbeitskräfteüberlassung ist eine Chance zum Eintritt bzw. Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt und wird von vielen der Beschäftigten auch so gesehen. Immerhin gelingt es einer Anzahl, in die Stammbelegschaft übernommen zu werden, der weitaus größere Teil - mehr als 50 % - findet jedoch einen anderen Arbeitsplatz. Fast die Hälfte der Leiharbeiter/innen schreibt diesen Tätigkeiten eine Übergangsfunktion zu. Allerdings sind die Arbeitsmarktlagen breit gestreut - flexible Übergänge zwischen Arbeit, Arbeitslosigkeit und arbeitsmarktfernen Lagen, aber auch flexible Übergänge zwischen Leiharbeit und anderer unselbständiger Arbeit. Somit kann Arbeitskräfteüberlassung auch als Instrument gesehen werden, die Arbeitslosigkeit zumindest zeitweise zu überwinden.

 

Im Übrigen sind Zahlenangaben ohne entsprechenden Kontext wenig aussagekräftig und können zu falschen Interpretationen führen.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Bei der Zunahme „atypischer Beschäftigungsformen“ spielt auch die strukturelle Veränderung auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle. Daher ist unter anderem die Arbeitskräfteüberlassung als Instrument zur Flexibilisierung des Arbeitskräfteeinsatzes nicht mehr wegzudenken. Wie bekannt ist, habe ich als einen Schwerpunkt der österreichischen EU-Präsidentschaft die Thematik Flexicurity gewählt, um auf europäischer Ebene eine Balance zwischen der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und der      Sicherheit der Beschäftigten zu diskutieren und Lösungen für nationale Ebene zu erarbeiten. Dies betrifft auch die in der Anfrage als „atypisch“ bezeichneten Beschäftigungsformen.