4008/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.05.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien,
am 16. Mai 2006
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0050-IK/1a/2006
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4071/J betreffend „Studie über neue Selbständige und Leiharbeit“, welche die Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2006 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Bereits in den parlamentarischen Anfragen Nr. 3753/J vom 21. Dezember
2005 und Nr. 3806/J vom 23. Jänner 2006 wurde die von mir als ressortinterne
Entscheidungsgrundlage in Auftrag gegebene Studie über Arbeitskräfteüberlassung
und Neue Selbständige, durchgeführt von L&R Sozialforschung, Wien erwähnt.
Zwischenzeitlich ist ein Teil der Studie - Neue Selbständige - auf der
Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit veröffentlicht
worden.
Antwort zu
den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Die Thematik über Arbeitskräfteüberlassung wird im Rahmen von
Expertenge-sprächen kontinuierlich fortgesetzt. Die Studie ist in diesem Teil
redaktionell noch nicht vollständig abgeschlossen und dient darüber hinaus als
interne Entscheidungsgrundlage; sie ist daher gegenwärtig nicht für eine
Veröffentlichung vorgesehen.
Antwort zu
den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
In der Studie wird auch auf die Einkommenssituation der
Leiharbeiter/innen Bezug genommen, allerdings unter Berücksichtigung des
gewichteten Pro-Kopf-Familien-einkommens. Dabei kommen saisonale Effekte,
Zeiten der Arbeitslosigkeit und die reduzierte Arbeitszeit bei den Frauen zum
Tragen. Deutlich kommt zum Ausdruck, dass die rechtlichen Regelungen und vor
allem die Einführung des Kollektivvertrages zu einer Verbesserung der Situation
der Arbeitskräfteüberlassung geführt haben. Damit ist gewährleistet, dass
überlassenen Arbeitskräften für ihre Tätigkeiten das gleiche
kollektivvertragliche Entgelt gebührt wie den Beschäftigten des Beschäftigerbetriebes.
Die Arbeitskräfteüberlassung ist eine Chance zum Eintritt bzw.
Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt und wird von vielen der Beschäftigten auch
so gesehen. Immerhin gelingt es einer Anzahl, in die Stammbelegschaft
übernommen zu werden, der weitaus größere Teil - mehr als 50 % - findet jedoch
einen anderen Arbeitsplatz. Fast die Hälfte der Leiharbeiter/innen schreibt
diesen Tätigkeiten eine Übergangsfunktion zu. Allerdings sind die
Arbeitsmarktlagen breit gestreut - flexible Übergänge zwischen Arbeit,
Arbeitslosigkeit und arbeitsmarktfernen Lagen, aber auch flexible Übergänge
zwischen Leiharbeit und anderer unselbständiger Arbeit. Somit kann Arbeitskräfteüberlassung
auch als Instrument gesehen werden, die Arbeitslosigkeit zumindest zeitweise zu
überwinden.
Im Übrigen sind Zahlenangaben ohne entsprechenden Kontext wenig aussagekräftig
und können zu falschen Interpretationen führen.
Antwort zu
den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Bei der Zunahme „atypischer Beschäftigungsformen“ spielt auch die
strukturelle Veränderung auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle. Daher ist unter
anderem die Arbeitskräfteüberlassung als Instrument zur Flexibilisierung des
Arbeitskräfteeinsatzes nicht mehr wegzudenken. Wie bekannt ist, habe ich als
einen Schwerpunkt der österreichischen EU-Präsidentschaft die Thematik
Flexicurity gewählt, um auf europäischer Ebene eine Balance zwischen der
Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und der Sicherheit der Beschäftigten zu
diskutieren und Lösungen für nationale Ebene zu erarbeiten. Dies betrifft auch
die in der Anfrage als „atypisch“ bezeichneten Beschäftigungsformen.