4014/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.05.2006
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BM für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn (5-fach)
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-420100/0008-V/2/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte
die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4075/J der
Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl u. a. betreffend Förderungen für Kinderbetreuungseinrichtungen wie
folgt:
Fragen 1 -
10:
Ich verweise
auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3704/J.
Fragen 11
und 12:
Im Jahr 2005
gab es in meinem Ressort keine weiteren Fördermittel für den Ausbau von
Kinderbetreuungseinrichtungen.
Frage 13:
Im Rahmen der
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der
Kinderbetreuung aufgrund des § 39 m des Familienlastenausgleichs-gesetzes 1967
/FLAG stehen auch für das Jahr 2006 € 700.000,-- zur Verfügung.
Fragen 14
und 16:
Für 2006
wurden ca. ein Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel bereits für
Projekte
zugesagt.
Fragen 15:
Keine, da bei
den Ansuchen noch die Prüfung der Unterlagen im Gange ist bzw. auf
Nachreichungen seitens der Einreicher/innen gewartet wird.
Fragen 17
und 18:
Laut § 3 des
Bundesgesetzes Nr. 3/2006 Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft
„Familie & Beruf Management GmbH“
sowie die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetz 1967 ist die
Zuständigkeit einschlägiger Vereinbarkeitsmaßnahmen an die Koordinierungsstelle
Familie & Beruf Management GmbH übertragen worden, die Richtlinien sind
aufrecht.
Fragen 19
und 20:
Im BMSG sind
keine zusätzlichen Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen
vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen