4014/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.05.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Herrn                        (5-fach)

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1010 Wien    

 

 

GZ: BMSG-420100/0008-V/2/2006                        Wien,

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4075/J der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl u. a. betreffend Förderungen für  Kinderbetreuungseinrichtungen wie folgt:

 

Fragen 1 - 10:

Ich verweise auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3704/J.

 

Fragen 11 und 12:

Im Jahr 2005 gab es in meinem Ressort keine weiteren Fördermittel für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Frage 13:

Im Rahmen der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung aufgrund des § 39 m des Familienlastenausgleichs-gesetzes 1967 /FLAG stehen auch für das Jahr 2006 € 700.000,-- zur Verfügung.

 

Fragen 14 und 16:

Für 2006 wurden ca. ein Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel bereits für

Projekte zugesagt.

 

Fragen 15:

Keine, da bei den Ansuchen noch die Prüfung der Unterlagen im Gange ist bzw. auf Nachreichungen seitens der Einreicher/innen gewartet wird.

 

Fragen 17 und 18:

Laut § 3 des Bundesgesetzes Nr. 3/2006 Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“  sowie die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetz 1967 ist die Zuständigkeit einschlägiger Vereinbarkeitsmaßnahmen an die Koordinierungsstelle Familie & Beruf Management GmbH übertragen worden, die Richtlinien sind aufrecht.

 

Fragen 19 und 20:

Im BMSG sind keine zusätzlichen Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen