4019/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0002-I/CS3/2006     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 23. Mai 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4073/J-NR/2006 betreffend Postamt 3400 Klosterneuburg, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 23. März 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 8:

Wie hoch waren die Gesamtkosten des Umbaues?

 

Wurde beim Umbau die Sicherstellung der Barrierefreiheit gefordert?

Wenn ja, wie lautet konkret der Text der Ausschreibung für diesen Bereich?

 

Wurde beim Umbau die Sicherstellung der Barrierefreiheit NICHT gefordert?

Wenn ja: Warum nicht?

 

Mit welcher Begründung wurde das Postamt nicht barrierefrei gebaut?

(Konkrete Angabe von Gründen, warum keine Barrierefreiheit sichergestellt wurde)

 

Ist Ihnen das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz bzw. der Artikel 7, Abs. 2. der österreichischen Bundesverfassung bekannt?

Wenn ja: Weshalb kam es dann zu diesem diskriminierenden Tatbestand?

Wenn nein: Warum nicht?

 

Bis wann werden Sie bei diesem Postamt die Barrierefreiheit sicherstellen?

(Datum der konkreten Umsetzung)

 

Wie viele Postämter gibt es in Österreich und wie viele davon sind noch immer nicht barrierefrei benutzbar?

 

Aufgliederung nach Bundesland, Postleitzahl und Ort, sowie detaillierte Aufschlüsselung nach barrierefreien bzw. NICHT barrierefreien Postämtern)

 

Bis wann wird beim jeweiligen Postamt, das noch nicht barrierefrei ist, die Barrierefreiheit sichergestellt?

(Auflistung nach Postleitzahl und Zeitpunkt der barrierefreien Umsetzung)

 

Antwort:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Österreichische Post AG seit 1. Mai 1996 kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist; die gegenständlichen Fragen betreffen daher nicht mehr Akte der Vollziehung und unterliegen daher auch nicht mehr dem Fragerecht nach Art. 52 Abs. 1 B-VG.

 

Ich habe aber dennoch die Anfrage an die Österreichische Post AG weitergeleitet, die mir auf mein Ersuchen folgende Stellungnahme zu den Fragen übermittelt hat:

 

„Die baubehördliche Genehmigung für die Umbaumaßnahmen in der Postfiliale 3400 Klosterneuburg wurde in Entsprechung der vor dem 1. Jänner 2006 geltenden Rechtslage erteilt.

 

Der barrierefreie Zugang zum Bankomaten wurde bereits Ende März 2006 durch Errichtung einer stationären Rampe sichergestellt. Der Zugang zur Filiale wird nach Absprache mit der Gemeinde bis spätestens Mitte 2006 gleichfalls über eine stationäre Rampe möglich sein. Bis dahin wird eine mobile Rampe aufgestellt. Mitarbeiter der Filiale leisten erforderlichenfalls persönliche Hilfe. Innerhalb der Filiale ist der Zugang zu den Schaltern auch für mobilitätsbeeinträchtigte Personen ohne Einschränkung möglich.

 

Im Zuge der laufenden Filialausbauvorhaben wird, unter Bedachtnahme der wirtschaftlichen Möglichkeiten, natürlich auch auf den barrierefreien Zugang Rücksicht genommen.

 

Die Österreichische Post AG hat bereits Kontakt zum Behindertenanwalt, Mag. Haupt, aufgenommen und führt auch mit dem Präsidenten des Österreichischen Zivil-Invaliden-verbandes Gespräche über Möglichkeiten einer Zusammenarbeit hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung der Filialen. Ziel dieser Gespräche ist der Abschluss einer Vereinbarung über eine Projektbegleitung der Sanierungen von Postfilialen durch den Österreichischen Zivil-Invalidenverband.“