4033/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.05.2006
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möglich.
BM für Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
4083/J der
Abgeordneten Mag. Melitta Trunk und Genoss/innen betreffend
bundesweite Umsetzung eines sozial gestaffelten
Modells des Geburtengeldes
mit Bindung an die
Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wie folgt insgesamt:
Fragen 1 bis 18:
Geld- und Sachleistungen (zB Familienbeihilfe,
Kinderbetreuungsgeld, Freifahrten,
Schulbücher), sowie Hilfe (zB Beratung, Elternbildung) und sozialrechtliche
Anerken-
nung der Kindererziehung (zB Pensionszeiten) sowie die Förderung der Vereinbar-
keit von Familie und Beruf sind die Grundpfeiler der österreichweiten
Familienförde-
rung des Bundes, sie werden ergänzt durch zahlreiche weitere Leistungen.
Zusätz-
lich werden Familien steuerlich entlastet und arbeitsrechtlich unterstützt.
Darüber hinaus sehen die einzelnen Bundesländer in ihren Kompetenzbereichen je-
weils eigene Familienleistungen vor, die sich an bestimmte Zielgruppen richten.
Das
ist bewährte Praxis
und jede eigenständige Familienförderung eines Bundeslandes
ist begrüßenswert.
Die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
halte ich im Sinne der prä-
ventiven
Gesundheitsvorsorge für äußerst wichtig, daher ist mit dem Kinderbetreu-
ungsgeld der Nachweis von fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vor der Geburt
und fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nach der Geburt verbunden.
Mit der Einführung des Kindergeldes für die ersten drei Lebensjahre und der
Abgel-
tung in Höhe von 70 % des Wochengeldes
durch den FLAF ist die Familienförderung
für die Zeit vor und nach der Geburt in hohem Maße bundesweit finanziell
abgesi-
chert, sodass darüber hinaus die Länder beitragen können, die Familien zu unter-
stützen und gegenseitig von best practise
zu lernen.
Mit freundlichen Grüßen