4033/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.05.2006
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BM für Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4083/J der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk und Genoss/innen betreffend
bundesweite Umsetzung eines sozial gestaffelten Modells des Geburtengeldes
mit Bindung an die Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
wie folgt insgesamt:

Fragen 1 bis 18:

Geld- und Sachleistungen (zB Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Freifahrten,
Schulbücher), sowie Hilfe (zB Beratung, Elternbildung) und sozialrechtliche Anerken-
nung der Kindererziehung (zB Pensionszeiten) sowie die Förderung der Vereinbar-
keit von Familie und Beruf sind die Grundpfeiler der österreichweiten Familienförde-
rung des Bundes, sie werden ergänzt durch zahlreiche weitere Leistungen. Zusätz-
lich werden Familien steuerlich entlastet und arbeitsrechtlich unterstützt.
Darüber hinaus sehen die einzelnen Bundesländer in ihren Kompetenzbereichen je-
weils eigene Familienleistungen vor, die sich an bestimmte Zielgruppen richten. Das
ist bewährte Praxis und jede eigenständige Familienförderung eines Bundeslandes
ist begrüßenswert.


Die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen halte ich im Sinne der prä-
ventiven Gesundheitsvorsorge für äußerst wichtig, daher ist mit dem Kinderbetreu-
ungsgeld der Nachweis von fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vor der Geburt
und fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nach der Geburt verbunden.
Mit der Einführung des Kindergeldes für die ersten drei Lebensjahre und der Abgel-
tung in Höhe von 70 % des Wochengeldes durch den FLAF ist die Familienförderung
für die Zeit vor und nach der Geburt in hohem Maße bundesweit finanziell abgesi-
chert, sodass darüber hinaus die Länder beitragen können, die Familien zu unter-
stützen und gegenseitig von best practise zu lernen.

Mit freundlichen Grüßen