4042/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.05.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0014-I/CS3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017   Wien

Wien, 29. Mai 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4087/J-NR/2006 betreffend Finanzierung des Koralmbahntunnels, die die Abgeordneten Mag. Melitta Trunk und GenossInnen am 29. März 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Wurden von Seiten der Bundesregierung, insbesondere seitens des Infrastrukturministers Gorbach auf europäischer Ebene Verhandlungen bezüglich einer Kofinanzierung für diesen Teil der internationalen Verbindungsstrecke Adriatic – Baltic - Achse geführt?

 

Welche Mittel wurden von der EU für diesen Teil der internationalen Verbindungsstrecke Adriatic – Baltic – Achse zugesichert?

 

Antwort:

Bereits mit Entscheidung K(1999) 1834 endg./13  der Europäischen Kommission vom 2. Juli 1999 wurde für Planungsstudien betreffend die zweigleisige Neubaustrecke der Koralmbahn ein Zuschuss für transeuropäische Netze (TEN) in Höhe von 3,5 Millionen Euro zugesprochen. Diese  von der EU bezuschusste Aktion wurde seitens der Europäischen Kommission im Jahr 2005 abgeschlossen und in diesem Jahr erfolgte auch die  Schlusszahlung für diese Aktion.

 

Betreffend künftige Zuschüsse aus der TEN-Haushaltslinie für das Vorhaben Koralmbahn im Zeitraum 2007 – 2013 ist zu sagen, dass die in der Anfrage angesprochene „Adriatic Baltic-Achse“ was Österreich betrifft grundsätzlich in der Entscheidung Nr. 884/2004/EG („TEN-Leitlinien“) als TEN-Vorhaben von gemeinsamem Interesse ausgewiesen ist.

 

Für zukünftige TEN-Zuschüsse ab 2007 ist jedoch auch zu beachten, dass die Europäische Kommission die Förderpolitik verfolgt, die Zuschüsse aus der TEN-Haushaltslinie auf die vorrangigen TEN-Vorhaben des Anhangs III (30 vorrangige TEN-Vorhaben) und insbesondere auf die grenzüberschreitenden Abschnitte zu konzentrieren. Was dieses wesentliche Kernstück der neuen TEN-Leitlinien - den neuen Anhang III mit den vorrangigen TEN-Vorhaben - betrifft, hat Österreich Anteil an 6 Hauptachsen (vorrangigen Vorhaben) bzw. an 10 Subvorhaben dieser Prioritätenliste. Dies stellt gegenüber der alten TEN-Prioritätenliste, die Österreich nur Anteil an einem vorrangigen Vorhaben (Brennerachse) zugestand, eine wesentliche Verbesserung dar. Österreich hat damit, was die künftige Entwicklung der TEN betrifft, eine gute Ausgangsposition. In der seit April 2004 geltenden neuen Prioritätenliste (Anhang III der TEN-Leitlinien) hat Österreich neben der Brennerachse (Schiene) auch Anteil an der Eisenbahnachse Paris–Strassburg–Stuttgart–Wien–Bratislava, der Binnenwasserstraße Rhein/Maas-Main-Donau, Eisenbahnachse Athen–Sofia–Budapest–Wien–Prag–Nürnberg /Dresden, Eisenbahnverbindung Danzig–Warschau–Brno/Bratislava-Wien und der Autobahnachse Danzig-Warschau–Brno/Bratislava-Wien.  Die 10 Österreich berührenden Subvorhaben auf diesen Hauptachsen betreffen die Schienenverbindungen München Kufstein, Kufstein-Innsbruck, den Brenner Tunnel, München-Salzburg, Salzburg-Wien, Wien-Bratislava, Budapest-Wien und Prag-Linz, die Autobahn Brno-Wien sowie die Binnenwasserstraßenverbindung Wien- Bratislava.

 

 

Fragen 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9:

Wie hoch ist der finanzielle Anteil des Bundes am Projekt Koralmbahn?

 

Wie hoch ist der finanzielle Anteil des Bundes am Teilprojekt Koralmtunnel?

 

Wie hoch sind die bisherigen Ausgaben der Länder Kärnten und Steiermark für das Projekt „Koralmbahn“?

 

In welchem Ausmaß werden diese Ausgaben vom Bund refinanziert?

 

Wie hoch sind die bisherigen Ausgaben der Länder Kärnten und Steiermark für das Teilprojekt „Koralmtunnel“?

 

In welchem Ausmaß werden diese Ausgaben vom Bund refinanziert?

 

Wann erfolgt die Refinanzierung des Bundes?

 

 

Antwort:

Die Gesamtkosten der Koralmbahn (einschließlich Koralmtunnel) betragen auf Grund einer Grobkostenschätzung (Preisbasis 1.1. 2005) rund  € 4,145 Mrd. Gemäß abgeschlossenem Koralmbahnvertrag leisten die beiden Bundesländer Steiermark und Kärnten jeweils einen pauschalierten Kostenbeitrag in Höhe von € 140 Mio. in 18 gleich bleibenden Jahresraten in der Höhe von jeweils € 7,778 Mio. ab dem Jahr 2008; die übrigen Errichtungskosten trägt gemäß § 43 BBG die ÖBB Infrastruktur Bau AG, für deren ausreichende Liquidität der  Bund  gemäß § 47 BBG zu sorgen hat. Eine Refinanzierung der Kostenbeiträge der Länder Steiermark und Kärnten ist nicht vorgesehen.

 

 

Von den Beitragsleistungen der Länder werden die Kosten für den nahverkehrsgerechten Ausbau der Bahnanlagen und die Kosten für die vorzeitige Errichtung des Hauptstückes der Koralmbahn, nämlich des Koralmtunnels, erfasst. Damit wird die vorzeitige Fertigstellung der

gesamten Koralmbahn durch die Beiträge der Länder ermöglicht.

Kosten für zusätzliche Begleitmaßnahmen, die über den Projektinhalt hinausgehen, im Interesse der Länder und/oder der Gemeinden stehen und welche nicht den eigentlichen Projektskosten zuzurechnen sind (insbesondere für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen, Straßen- und Wegeverlegungen, Unterführungen, Eisenbahnkreuzungen), werden von den Ländern und/oder Gemeinden zur Gänze getragen. Demgemäß wurden mit dem Land Steiermark sowie der Stadt Graz und weiteren betroffenen Gemeinden für derartige Maßnahmen Vereinbarungen über eine Gesamtinvestitionssumme von rund € 44,1 Mio. abgeschlossen.

 

Von den Bundesländern Steiermark und Kärnten wurde am Planungsbeginn der Koralmbahn ein pauschaler Kostenbeitrag zu den generellen Planungen in der Höhe von damals jeweils ATS 5 Mio. geleistet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Hubert Gorbach