4043/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.05.2006
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

S91143/18-PMVD/2006 29. Mai 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stadlbauer, Genossinnen und Genossen haben am 29. März 2006 unter der Nr. 4100/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Notarztwagen des Österreichischen Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Es wurden insgesamt zehn neue Notarztwagen zum Preis von insgesamt rund 886.000 € beschafft.

Zu 2:

Durch die Beschaffung der Notarztwagen wurde die notärztliche Versorgung im Bundes­heer entscheidend verbessert, zumal diese in ihrer Konfiguration auch den im Zivilbereich geforderten Normen entsprechen. Die Notarztwagen werden primär zur notärztlichen Versorgung während des Flugbetriebes auf Militärflughäfen, aber auch im Rahmen von Assistenzeinsätzen, einsatznahen Übungen oder Konferenzen verwendet. Weiters dienen sie zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Notarztteams des Österreichischen Bundesheeres.

Zu 3 bis 5:

Die Besetzung der Notarztwagen durch heereseigenes Sanitätspersonal ist möglich und im Falle von Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG sowie während des Flugbetriebes auf Militärflughäfen auch sichergestellt. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist es aber derzeit nicht vorgesehen, sämtliche Fahrzeuge rund um die Uhr besetzt zu halten. Zur notärztlichen Versorgung während des Flugbetriebes auf Militärflug­häfen werden bei erhöhtem Bedarf auch zivile Notärzte herangezogen. Im Jahr 2005 fielen dafür Kosten von rund 329.000 € an.

Zu 6 bis 8:

Die Notarztwagen des Österreichischen Bundesheeres sind derzeit in kein ziviles System miteinbezogen. Eine derartige Einbindung läge aber insbesondere aus Gründen eines kontinuierlichen „training on the job“ im Interesse des Österreichischen Bundesheeres. An dementsprechenden Kooperationen wird deshalb bereits gearbeitet; im Rahmen eines Pilotversuchs mit Rettungssanitätern werden derzeit bereits Erfahrungen gesammelt.

Zu 9 bis11:

Die neuen Notarztwagen des Österreichischen Bundesheeres sind allradgetriebene Straßen­fahrzeuge, die auch bei schlechten Straßenverhältnissen, wie etwa auf teilbefestigten Wald- und Forstwegen sowie Schotterstraßen, eingesetzt werden können. Darüber hinaus sind im Bundesheer für Sanitätseinsätze in unwegsamem Gelände geländegängige Sanitätskraft­wagen in ausreichender Stückzahl vorhanden.

Zu 12 bis14:

Das geltende Sanitätskonzept des Österreichischen Bundesheeres stammt aus dem Jahr 2000 und wird derzeit auf Grund der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission über­arbeitet. Ich ersuche um Verständnis, dass das als Verschluss klassifizierte Sanitätskonzept aus Gründen der umfassenden Landesverteidigung nicht geeignet ist, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Zu 15:

Aufgabenstellung und Prioritäten des Sanitätsdienstes wurden auf Grund der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission neu formuliert und gereiht: Oberste Priorität kommt der sanitätsdienstlichen Unterstützung der Truppe im Einsatz zu, gefolgt von Assistenzeinsätzen mit Sanitätskräften zur Katastrophenhilfe und der Versorgung der Wehrpflichtigen nach dem Heeresgebührengesetz. Es ist daher Hauptaufgabe der Heeresspitäler, das Truppen­sanitätspersonal für diese Aufgaben aus-, fort- und weiterzubilden. Um diesen Anforderun­gen bestmöglich nachkommen zu können, werden in Wien das Heeresspital mit der Sanitätsschule und der Gesundheits- und Krankenpflegeschule zu einem Militärmedizinischen Zentrum, in Graz das Militärspital 1 mit der Sanitätsanstalt des Militärkommandos Kärnten zu einem Sanitätszentrum sowie in Innsbruck das Militärspital 2 mit der Sanitätsanstalt des Militärkommandos Salzburg ebenfalls zu einem Sanitätszentrum zusammengeführt. Weiters wird die Sanitätsanstalt des Militärkommandos Oberösterreich zur Feldambulanz Hörsching umgegliedert, um Patiententransporte aus Auslandseinsätzen intensivmedizinisch begleiten zu können und bei erhöhtem Patientenanfall eine zwischenzeitliche Pflege am Flughafen sicherzustellen. Die Sanitätsanstalt des Militärkommandos Niederösterreich wird aufgelöst, wobei ein Teil als Ausbildungsstelle des Militärmedizinischen Zentrums weitergeführt wird; die Sanitätsanstalt des Militärkommandos Burgenland wird im Zuge der Veräußerung der Martinek-Kaserne geschlossen. Mit den dargelegten Maßnahmen wird sichergestellt, dass die militärärztlichen Fachkompetenzen der Sanitätszentren in dem für das gesamte Einsatzspektrum erforderlichen Umfang erhalten bleiben und ausgebaut werden. Dadurch wird zukünftig auch die sanitätsdienstliche Versorgung bei Auslandseinsätzen in Form einer Feldambulanz verfügbar sein.

Zu 16:

Eine detaillierte Kostenrechnung für Militärspitäler wird im Laufe des heurigen Jahres eingeführt werden; für das Heeresspital Wien liegt eine Kostenschätzung von rund 15 Mio. € pro Jahr vor.

Zu 17:

Wie bereits von meinen Amtsvorgängern bei mehreren ähnlich lautenden Anfragebeant­wortungen festgestellt wurde, sind die Aufgaben des Bundesheeres unmittelbar und abschließend auf der Ebene des Verfassungsrechtes (Art. 79 B-VG) normiert. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, bedarf es auch militärmedizinischer Einrichtungen zur ärztlichen Versorgung der Soldaten. Die medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung in Heeressanitätseinrichtungen stellt keine verfassungsrechtlich festgelegte Aufgabe des Bundesheeres dar und ist daher grundsätzlich nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Darüber hinaus bestehen Überlegungen, Synergien zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen zu erzielen, insbesondere um Auslastungsspitzen abzufangen und den fachlichen Wissensaustausch zu unterstützen.

Zu 18:

Im Rahmen der Bundesheerreform wurde ein mehrstufiges Laufbahnbild für Sanitätsunter­offiziere erarbeitet, das auf Grund des Tätigkeitsprofils die Ausbildung zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger zwingend vorsieht. Nach den derzeitigen Planungen besteht – insbesondere durch die vermehrte Mitwirkung an Auslandseinsätzen – ein Gesamtbedarf an 360 Sanitätsunteroffizieren mit abgeschlossener Ausbildung zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger. Um diesen geänderten Rahmenbedingungen auch zukünftig Rechnung tragen zu können, ist die Weiterführung der Gesundheits- und Krankenpflegeschule für das österreichische Bundesheer angemessen.