4044/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.05.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ BMF-310205/0030-I/4/2006

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4081/J vom 29. März 2006 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Vogelgrippegefahren durch illegalen Geflügelhandel – Schmuggelfleisch aus China?", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das im Einleitungstext beschriebene Betrugsmuster ist - auf Grund festgestellter Schmuggelfälle in verschiedenen der Europäischen Union angehörigen Ländern - sowohl den Zollbehörden der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft als auch dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bekannt. In diesen Fällen wurde bei Kontrollen von Containertransporten mit Lebensmittelsendungen aus China wiederholt Geflügelfleisch entdeckt, welches unter der deklarierten Fracht versteckt war.

 

Diese Feststellungen wurden und werden auch in Zukunft vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung in Form von Amtshilfemitteilungen (basierend

auf der EU-Amtshilfeverordnung in Zollangelegenheiten) allen Mitgliedstaaten bekannt gegeben. Dadurch ergibt sich für diese die Verpflichtung zur Einleitung von entsprechenden Überprüfungen bzw. Ermittlungen und zur Setzung von Maßnahmen zur Aufdeckung und Verhinderung von Zollbetrug.

Diesbezüglich ist anzumerken, dass im Zusammenhang mit Schmuggel von Geflügelfleisch aus Asien im Dezember des Vorjahres eine von OLAF angesetzte Kontrolloperation unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten stattfand, deren Ziel die koordinierte Kontrolle von Lebensmittelsendungen aus Fernost innerhalb eines bestimmten Zeitraumes war.

 

Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass sowohl die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten als auch die Europäische Kommission über das Problem des Schmuggels von Geflügelfleisch informiert sind. Sowohl national als auch seitens des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung werden laufend Maßnahmen gegen diese Praktiken gesetzt. Daher wird der Sachverhalt im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf EU-Ebene aus zollrechtlicher Sicht nicht zusätzlich thematisiert.

 

Zu 2., 3. und 4.:

Zur Aufdeckung und Verhinderung der beschriebenen Praktiken bedarf es der auch schon bisher geübten intensiven Zusammenarbeit der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowohl untereinander als auch mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung sowie der Durchführung gezielter risikoorientierter Kontrollen.

 

Dem entsprechend hat die Abteilung für Betrugsbekämpfung des Bundesministeriums für Finanzen bereits im Vorjahr alle Zollstellen angewiesen, Lebensmittelsendungen aus Asien verstärkten Kontrollen zu unterziehen. Bei den bisher in Österreich durchgeführten Kontrollen wurden keine Schmuggelfälle von Geflügelfleisch aus Asien festgestellt.

 


 

Zu 5.:

Betreffend den im Einleitungstext beschriebenen Sachverhalt ergeht umgehend Mitteilung seitens der zuständigen Abteilung für Betrugsbekämpfung im Bundesministerium für Finanzen an die ungarische Zollverwaltung. Die Mitteilung erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG)
Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe in Zollangelegenheiten zwischen den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission.

 

Die Zusammenarbeit mit der ungarischen Zollverwaltung, aber auch mit den Zollverwaltungen der übrigen EU Mitgliedstaaten und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung nach der genannten Verordnung (EG) Nr. 515/97 beschränkt sich selbstverständlich nicht auf den Zeitraum der Ratspräsidentschaft.

 

Zu 6.:

Von der Zollverwaltung wurden keine derartigen Kontrollen in Handels- bzw. Lebensmittelgeschäften oder in der Gastronomie durchgeführt, da für solche Kontrollen nicht das Bundesministerium für Finanzen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zuständig ist.

 

Zu 7. und 8.:

Aus Drittstaaten wurden in den Jahren 2004 bis 2006 folgende Mengen an Futter- (Zubereitungen von der zur Füt­terung verwen­deten Art des KN-Codes 2309) beziehungsweise Düngemittel (tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel; Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel; Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel; Mineralische oder chemische Kalidüngemittel; Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei


 

oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend;

andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger) des Kapitels 31 eingeführt, wobei sich die nachstehend angeführten Mengen für das Jahr 2006 auf den Zeitraum Jänner bis März 2006 beziehen:

 

JAHR

2004

2005

2006

Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art des KN-Codes 2309 in Tonnen

15.168,988 t

11.210,252 t

3.433,804 t

Düngemittel des Kap. 31 in Tonnen

182.854,146 t

123.266,256 t

14.505,406 t

 

Diese Aufstellung umfasst für Österreich bestimmte Einfuhrsendungen, die in Österreich verzollt wurden. Dem Bun­desministerium für Finanzen liegen keine Zahlen über Sendungen von Fut­termitteln aus Drittstaaten vor, die in anderen EU-Mitgliedstaaten verzollt und anschließend als innergemeinschaftliche Lieferung nach Österreich ver­bracht wurden. Derartige Mengen sind daher in der Auf­stellung nicht ent­halten.

 

Zu 9. und 10.:

Durch den Informationsaustausch auf Grund der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen untereinander und mit der Kommission wird gewährleistet, dass alle Mitgliedstaaten über solche Betrugsmuster informiert werden, die in der gesamten Gemeinschaft auftreten können. Dadurch wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, gezielte Maßnahmen zu setzen, welche den Schmuggel in die Europäische Union verhindern.

 

Es ist nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Finanzen, den Kontrollstandard in den Verwaltungen anderer Mitgliedstaaten zu beurteilen.


 

Die österreichische Zollverwaltung, die ihrem Ruf als eine der besten Verwaltungen Europas unter anderem durch hoch qualifizierte Zollkontrollen gerecht wird, setzt jedenfalls alle erforderlichen Maßnahmen, um den Schmuggel im Allgemeinen und die illegale Einfuhr von Geflügelfleisch im Besonderen effizient zu bekämpfen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen