4046/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.05.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0029-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4088/J
Ein zentrales Anliegen der
Bundesregierung ist es, im Verkehrsbereich jene Rahmenbedingungen zu schaffen,
die Österreich als Wirtschaftsstandort und als Lebensraum für die hier lebenden
Menschen benötigt.
Die verkehrspolitischen Entscheidungen
betreffend das „Projekt Koralmbahn“ werden aufgrund der Zuständigkeit vom
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie getroffen. Daher
verweise ich auf die umfassende Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 4087/J vom 29. März 2006 des Herrn
Vizekanzlers und Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Finanzierung des Koralmbahntunnels.
Ich komme nun zur Beantwortung der
konkreten Fragen.
Zu 1. bis 3.:
Die Beantwortung der gegenständlichen
Fragen fällt in die federführende Zuständigkeit des Herrn Vizekanzlers und
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der
ÖBB-Infrastruktur Bau AG.
Das Bundesministerium für Finanzen ist
lediglich für die Sicherung der Finanzierbarkeit des Gesamtinvestitionsrahmens
für Infrastrukturprojekte seitens des Bundes zuständig. Hinsichtlich des
finanziellen Anteils des Bundes am „Projekt Koralmbahn“ ist folgendes
festzuhalten:
Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG hat gemäß
§§ 43 und 47 Bundesbahngesetz einen mehrjährigen Rahmenplan über die von
ihr durchzuführenden Projekte zu erstellen. Dieser bedarf der Genehmigung gemäß
§ 43 Abs. 1 Bundesbahngesetz
durch den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie
meiner Genehmigung als Bundesminister für Finanzen. Planung, Bau und
Finanzierung der darin enthaltenen Projekte ist Aufgabe der Gesellschaft. Der
Bund fördert lediglich die Planung und den Bau von Schieneninfrastrukturvorhaben
gemäß diesem sechsjährigen Rahmenplan, wobei über die Höhe und Form der
jeweiligen Mittelzuführung durch den Bund jährlich entschieden wird.
Zu 4. bis 8.:
Die vorliegenden Fragen betreffen
ausschließlich Länderausgaben.
Da eine Refinanzierung des Bundes der
gegenständlichen Länderausgaben nicht erfolgt, liegen mir darüber keine
diesbezüglichen Daten vor.