4046/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.05.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0029-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4088/J» vom 29. März 2006» der Abgeordneten »Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen, betreffend »Finanzierung des Koralmbahntunnels, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es, im Verkehrsbereich jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die Österreich als Wirtschaftsstandort und als Lebensraum für die hier lebenden Menschen benötigt. »Im Rahmen der Infrastrukturoffensive werden dafür im Zeitraum 2000 bis 2010 insgesamt über 30 Mrd. Euro bereitgestellt. In den Jahren 2000 bis 2004 weisen die Investitionen in diesem Bereich gegenüber dem Zeitraum 1995 bis 1999 eine Steigerung um 32 % auf. Damit investieren wir in die Zukunft und schaffen die Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung, für mehr Lebensqualität und bessere Umweltbedingungen.

 

Die verkehrspolitischen Entscheidungen betreffend das „Projekt Koralmbahn“ werden aufgrund der Zuständigkeit vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie getroffen. Daher verweise ich auf die umfassende Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4087/J vom 29. März 2006 des Herrn Vizekanzlers und Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Finanzierung des Koralmbahntunnels.

 

Ich komme nun zur Beantwortung der konkreten Fragen.

 

Zu 1. bis 3.:

Die Beantwortung der gegenständlichen Fragen fällt in die federführende Zuständigkeit des Herrn Vizekanzlers und Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der ÖBB-Infrastruktur Bau AG.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ist lediglich für die Sicherung der Finanzierbarkeit des Gesamtinvestitionsrahmens für Infrastrukturprojekte seitens des Bundes zuständig. Hinsichtlich des finanziellen Anteils des Bundes am „Projekt Koralmbahn“ ist folgendes festzuhalten:

 

Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG hat gemäß §§ 43 und 47 Bundesbahngesetz einen mehrjährigen Rahmenplan über die von ihr durchzuführenden Projekte zu erstellen. Dieser bedarf der Genehmigung gemäß § 43 Abs. 1 Bundesbahngesetz durch den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie meiner Genehmigung als Bundesminister für Finanzen. Planung, Bau und Finanzierung der darin enthaltenen Projekte ist Aufgabe der Gesellschaft. Der Bund fördert lediglich die Planung und den Bau von Schieneninfrastrukturvorhaben gemäß diesem sechsjährigen Rahmenplan, wobei über die Höhe und Form der jeweiligen Mittelzuführung durch den Bund jährlich entschieden wird.

 

Zu 4. bis 8.:

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Länderausgaben.

 

Da eine Refinanzierung des Bundes der gegenständlichen Länderausgaben nicht erfolgt, liegen mir darüber keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.