4054/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.05.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des
Nationalrates
Univ. Prof. Dr.
Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 30. Mai
2006
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0054-IK/1a/2006
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 4103/J betreffend „Verzögerter Abrechnung
EU-Equal – Projekt und Kürzungen ESF Mittel“, welche die Abgeordneten DDr.
Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 30. März 2006 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Entsprechend den
Vorgaben der Europäischen Kommission (EQUAL Leitlinie 840/2003) ist die
Gemeinschaftsinitiative EQUAL in mehr als einer Antragsrunde durchzuführen. In
Österreich fanden zwei Antragsrunden statt. Die Projekte wurden einem
mehrstufigen Auswahl- und Prüfverfahren unterzogen. Es ist zu unterscheiden zwischen
sektoralen (regions- bzw. Bundesländer übergreifenden) Projekten und regionalen
Projekten.
In Antragsrunde 1
wurden 58 Projekte ausgewählt, davon sind thematisch 51 im Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit, sechs im Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und eines im Bundes-ministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur verankert. Die 58 Projekte unter-teilen
sich in 22 sektorale und 36 regionale Projekte.
Die regionalen
Projekte verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer:
Wien: 9
Niederösterreich: 4
Burgendland: 2
Steiermark: 6
Kärnten: 2
Oberösterreich: 5
Salzburg: 1
Tirol: 5
Vorarlberg: 2
Nach einer
maximalen Projektlaufzeit von drei Jahren endeten die Projekte spätestens im
September 2005.
In Antragsrunde 2
wurden 52 Projekte ausgewählt, davon sind thematisch 41 im Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit, acht im Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz und drei im Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur verankert. Die 52 Projekte unterteilen sich in 20
sektorale und 32 regionale Projekte.
Die regionalen
Projekte verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer:
Wien: 11
Niederösterreich: 2
Oberösterreich: 3
Burgenland: 1
Steiermark: 6
Salzburg: 3
Tirol: 4
Vorarlberg: 2
Die Projekte
haben ihre operative Tätigkeit im Juli 2005 aufgenommen und enden nach
2jähriger Laufzeit Ende Juni 2007.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurden (Antragsrunde 1) und werden
(Antragsrunde 2) alle nach Abschluss des mehrstufigen Auswahl- und
Prüfverfahrens genehmigten Projekte durchgeführt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
EQUAL ist eine
Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Kommission. Die Projekte sind
entsprechend den europäischen Vorgaben sehr komplex aufgebaut. Sie verfolgen
einen partnerschaftlichen Ansatz, haben eine transnationale Komponente, integrieren die Grundsätze
des Gender Mainstreaming und von IKT und haben den Auftrag die Nachhaltigkeit
und die Verbreitung der Ergebnisse sicherzustellen. Eine nationale Weiterfinanzierung
auf Bundesebene - nach dem Ablauf von EQUAL - war, schon aufgrund der
regionalen Komponente, von vornherein ausgeschlossen. Vielmehr handelt es sich
bei EQUAL um ein experimentelles Programm, mit dessen Hilfe es möglich sein soll, neue Wege in der Bekämpfung von
Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt zu entwickeln und zu
erproben. Die Weiterführung von erfolgreichen Projektergebnissen kann nur in
den dafür zuständigen
Organisationen erfolgen.
Antwort zu den Punkten 4 und 6 der
Anfrage:
Bisher ist noch
keines der Projekte der Antragsrunde 1 vollständig abgerechnet worden.
Ergänzend wird angemerkt, dass im Rahmen der
Projekte "Equal im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit -
Tirol" die Förderabrechnungen betreffend "AQUA" und
"Bildungswegweiser" vom Amt der Tiroler Landesregierung im Rahmen der
rechnerischen Stichprobenprüfung einer Risikoanalyse unterzogen wurden. Ein
Prüftermin wurde vereinbart. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 7
und 8 verwiesen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Bereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gab und gibt es folgende
Projekte in Tirol:
Antragsrunde 1:
Þ
AQUA (Themenschwerpunkt Reintegration und Bekämpfung
von Ausgrenzung)
Þ
Bildungswegweiser (Themenschwerpunkt Lebenslanges
Lernen)
Þ
WoMen (Themenschwerpunkt Reduktion
geschlechtsspezifischer Segregation)
Þ
JOB-SHOP Chance für AsylwerberInnen am Tiroler
Arbeitsmarkt (Themenschwerpunkt Aktivitäten für AsylwerberInnen)
Antragsrunde 2:
Þ
Join In! (Themenschwerpunkt Reintegration und
Bekämpfung von Ausgrenzung)
Þ
INITIATIVE.FRAUEN.GRÜNDEN (Themenschwerpunkt
Sozialwirtschaft)
Þ ADVOCATE
Auxiliaries Development a Vocational Training for Tyrolian Enter-prises
(Themenschwerpunkt Betriebliche Weiterbildung)
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative
EQUAL wird die Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung von
Diskriminierungen jeglicher Art auf dem Arbeitsmarkt gefördert. Die Projekte
werden im Rahmen von so genannten Entwicklungspartnerschaften (EP)
durchgeführt, das sind Zusammenschlüsse von durchschnittlich zehn
Organisationen (einschließlich Sozialpartnern), die gemeinsam an der
Realisierung dieser Zielsetzungen arbeiten. Die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL geförderten Projekte kommen
in den Genuss einer 100
%-igen Finanzierung
der förderfähigen Kosten, wobei jeweils die Hälfte der Kosten vom Europäischen
Sozialfonds und aus nationalen Mitteln finanziert wird. Die Laufzeit der
Verträge beträgt zwischen 24 und 36 Monaten.
Die Partnerschaften erhalten für die
Durchführung ihrer innovativen, transnationalen Vorhaben Mittel von regelmäßig
bis zu 2 Mio. Euro; in Einzelfällen der ersten Antragsrunde auch darüber.
Es versteht sich daher, dass der erforderliche Prüfaufwand für diese inhaltlich
interessanten und wichtigen, organisatorisch jedoch höchst komplexen Projekte
erheblich ist und im Sinne der erforderlichen Genauigkeit auch einer gewissen
Zeit bedarf. Es gibt keine vergleichbaren Maßstäbe, die hier zur Anwendung
kommen könnten.
Bei der Durchführung und natürlich auch
der Abrechnung der Vorhaben ist zusätzlich zu nationalen Vorschriften eine
Reihe von europäischen Bestimmungen zu beachten. Zur Vereinheitlichung dieser
Regelungen wurde eine eigene Sonderrichtlinie gemäß Punkt 6 der Allgemeinen
Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Durchführung der Aktionen
2, 3 und 4 der Gemeinschaftsinitiative EQUAL erstellt.
Weiters kommt für die 100 %-ige Belegskontrolle
der First Level Control erschwerend hinzu, dass finanzverantwortliche Partner
in mehreren Partnerschaften in dieser Funktion beteiligt sind, und dass größere
Organisationseinheiten, neben der Funktion als finanzverantwortlicher Partner,
gleichzeitig auch als Partner am Projekt teilnehmen. Solche Konstellationen
erhöhen das inhärente Risiko und ist es im Sinne einer ordnungsgemäßen
Abwicklung, entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission daher
notwendig, verstärkte Prüfungen vorzunehmen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Verordnung (EG) 438/2001 sieht
für Projekte die aus Strukturfondsmittel des ESF bezahlt werden, zwei
Prüfschritte vor:
1. First
Level Control (gem. Artikel 4 VO (EG) 438/2001)
Diese Kontrolle umfasst folgende Prüfungsteile:
a.
100%-ige Belegskontrolle anhand von vorgelegten Originalbelegen und
deren Dokumentation
b.
stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen der einzelnen Projekte und deren
Dokumentation
2. Second
Level Control (gem. Art. 10 ff VO (EG) 438/2001)
Eine unabhängige Prüfstelle führt nach Abschluss der First Level Control zwei
Arten von Prüfungen durch:
a. Prüfung der
Funktionstüchtigkeit der eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme aller
Systeme, die mit der Umsetzung von ESF-Mitteln betraut sind.
b.
Einzelbelegsprüfungen in Höhe von mindestens 5 % der gesamten
zuschussfähigen Ausgaben. Diese Prüfungen haben einerseits gleichmäßig auf die
einzelnen Maßnahmen und andererseits gleichmäßig auf die einzelnen
Ausgabenjahre verteilt zu erfolgen. Sollte die im Zuge dieser Prüfung
festgestellte Fehlerquote 2 % übersteigen, sind die Prüfungen entsprechend
auszudehnen.
Die Berichtslegung für beide Teilprüfungen erfolgt gegenüber der
EU-Kommission.
Das Programm Equal wird im
Hoheitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK) und des
Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenteschutz
(BMSG) umgesetzt. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für die
Vergabe und der unterschiedlichen Art der Umsetzung der Equal-Projekte durch
die einzelnen Ministerien, ergeben sich somit drei voneinander unabhängige
Systeme:
Þ
Equal im BMWA
Þ
Equal im BMBWK
Þ
Equal im BMSG.
Jedes System muss
entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission sowohl eine First Level
Control für jedes Projekt durchführen als auch einer Second Level Control
unterzogen werden.
Um die Wahrung der
Verantwortlichkeit zu gewährleisten, haben das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und
Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenteschutz
vereinbart, jeweils im eigenen Wirkungsbereich für die Erfüllung der Prüfungen
des Europäischen Sozialfonds gem. Artikel 10ff VO (EG) 438/2001(= Second Level
Control) Sorge zu tragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
agiert daher für das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und
das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenteschutz
lediglich als koordinierende Stelle gegenüber der Europäischen Kommission und
kann sohin auch keine Auskünfte über die in Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur und Bundesministerium für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz eingerichteten Prüfstellen erteilen.
Im Folgenden wird nunmehr die
Abwicklung von Equal-Projekten im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
erläutert.
1. First
Level Control
a. Equal Büro Österreich
Die Aufgaben der
First Level Control fallen für jene Equal Projekte, die im Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit vergeben werden, der zuständigen Fachabteilung zu,
wurden jedoch im Rahmen der technischen Hilfe an das Equal Büro Österreich
(EBÖ) ausgelagert.
b. BMWA
In der Folge
stellte jedoch das Bundesministerium für Finanzen fest, dass es trotz
Auslagerung der Prüfagenden an Dritte dennoch unerlässlich ist, eine
Überprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorzunehmen.
Diesem Erfordernis wird wie folgt Rechnung getragen:
Þ
sachliche Prüfung durch die zuständige Fachabteilung
Þ
rechnerische Prüfung durch die Budgetabteilung
Um die
Prüfschleifen jedoch nicht unnötig zu erhöhen, wird die rechnerische Prüfung
nur nach Anwendung einer Risikoanalyse, deren Ergebnis auf ein erhöhtes Risiko
schließen lässt, durchgeführt. Sollte der Fall eintreten, dass kein Projekt
risikobehaftet ist, wird nach statistischer Methode ein Mindestmaß von rund 5 %
der Projekte zur Prüfung ausgewählt.
2. Second
Level Control
Die Aufgaben der
Second Level Control fallen im BMWA dem zuständigen Referat in der
Budgetabteilung zu, wurden jedoch im Rahmen der technischen Hilfe an die
Bietergemeinschaft Bremen vergeben.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Seitens der Europäischen Kommission
werden Systemprüfungen und Projektprüfungen in beliebigem Umfang und derzeit
nach folgendem Muster durchgeführt:
1. Prüfungen während der laufenden Strukturfondsperiode
a. sachlich/inhaltlich
Diese Prüfungen erfolgen durch
die geographische Abteilung des esf EMPL/C/1
b. rechnerisch/finanziell
Finanzkontrollen erfolgen durch
die Abteilung ESF Audits EMPL/F/3
c. Europäischer
Rechnungshof
2. Prüfungen zum Abschluss der Strukturperiode
a. sachlich/inhaltlich
Diese Prüfungen erfolgen durch
die geographische Abteilung des esf EMPL/C/1
b. rechnerisch/finanziell
Finanzkontrollen erfolgen durch
die Abteilung ESF Audits EMPL/F/3
c. rechnerisch/finanziell
In einer weiteren Prüfschleife
setzt die Europäische Kommission externe Wirtschaftsprüfer ein.
d. Europäischer
Rechnungshof
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Im Rahmen der
Gemeinschaftsinitiative EQUAL gilt den Vorschriften der EU folgend das
"Echtkostenprinzip", das heißt, es können ausschließlich im
Projektzusammenhang angefallene und nachgewiesene Kosten abgerechnet werden. Es
ist davon auszugehen, dass die im Rahmen von EQUAL anfallenden Kosten direkt
den Zielgruppen zugute kommen, da diese aktiv in die Projektentstehung und
-erprobung eingebunden sind und die Projekte auf Erzielung eines Mehrwertes für
die Zielgruppenpersonen und die am Projekt beteiligten Organisationen sowie
deren Umwelten ausgerichtet sind.
EQUAL richtet
sich im Übrigen an benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt, nicht an
benachteiligte Gruppen im Bildungssystem, wie dies in der Anfrage behauptet
wird. Dazu konnten in Antragsrunde 1 Projekte zu sieben Themenschwerpunkten
durchgeführt werden:
1. Reintegration
in den Arbeitsmarkt und Bekämpfung fortgesetzter Ausgrenzung
2. Erleichterung
der Integration von Menschen mit Behinderung
3. Bekämpfung
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
4. Verbesserung
der Qualität von Arbeitsplätzen in der Sozialwirtschaft
5. Förderung
des Lebensbegleitenden Lernens
6. Reduktion
der geschlechtsspezifischen Segregation
7. Aktivitäten
für Asylwerber/innen
Diese
Themenschwerpunkte wurden in Antragsrunde 2 um noch zwei weitere ergänzt:
8. Unternehmensgründung
9.
Betriebliche Weiterbildung
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Es ist festzuhalten, dass
Österreich nicht nur von der inhaltlichen Ausrichtung und der Arbeit der
Entwicklungspartnerschaften her, sondern auch im Hinblick auf die budgetäre
Ausschöpfung im europäischen Spitzenfeld liegt.
Die gesamten Österreich im Rahmen von EQUAL zur Verfügung stehenden Mittel in der Höhe von 207 Mio. Euro. (inklusive Indexierung) sind bereits seit 2005 gebunden. Mit Stand 31.12.2005 beläuft sich der Ausgabenstand auf rund 124 Mio. Euro. Es kann davon ausgegangen werden, dass die gesamten Mittel verausgabt werden.