4071/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

           

                       

 

Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 21. April 2006 unter der Nr. 4161/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Aufgliederung der Förderungsberichte 2003 und 2004" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des Förderansatzes 1/11006/43/7676 901 Förderungen für verschiedene Projekte im Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich des BM.I, wie z.B. Abhaltung von Veranstaltungen und Kongressen, Herausgabe von Publikationen, an jeweils 21 nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen vergeben.

Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser Verrechnungspost auf € 81.256,-- und im Jahre 2004 auf € 45.385,50.

 

Zur Frage 2:

Gemäß dem Ansatz- und Kontenplan des Bundes handelt es sich beim Förderansatz 1/11006/43/7676 900 um eine Sammelpost, wo nur der Bundesvoranschlag des jeweiligen Jahres budgetiert wird; der Erfolg wird bei den Untergliederungen 901 bis 999 gebucht.

Hinsichtlich der Aufschlüsselung des Erfolges nach Förderungsnehmer, Förderzweck und Fördersumme bei den Untergliederungen 906 bis 914 darf auf den Förderungsbericht des Bundes 2003 (Seite 30-31) bzw. 2004 (Seite 32-33) verwiesen werden.

 

Zur Frage 3:

In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des Förderansatzes 1/11046/13/7660 Förderungen für verschiedene Projekte im Zusammenhang mit
KZ-Gedenkstättenangelegenheiten, wie z.B. Mitfinanzierung div. Ausstellungen und wissenschaftliche Projekte, Rahmenprogramm für ehem. KZ-Häftlinge anlässlich der Befreiungsfeiern sowie Förderung einer Teilzeitkraft für das „Mauhausen Komitee Österreich“ an sechs (im Jahr 2003) und drei (im Jahr 2004) nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen vergeben.

Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser Verrechnungspost auf € 33.930,07 und im Jahre 2004 auf € 22.059,09.

 

Zur Frage 4:

In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des Förderansatzes 1/11076/41/7661 902 Förderungen für verschiedene Projekte im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes, wie z.B. Information und Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der Sicherheitsinformationszentren,  an den Österreichischen Zivilschutzverband vergeben.

Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser Verrechnungspost auf € 757.000,--

und im Jahre 2004 auf € 787.000,--.

 

Zur Frage 5:

In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des Förderansatzes 1/11076/41/7662 901 Förderungen für verschiedene Projekte im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes , wie z.B. für div. Katastrophenhilfsmaßnahmen – Hochwasserkatastrophe Italien/Malborghetto – Valbrun; Erdbebenkatastrophe Algerien, sowie der Veranstaltung „Rescue 2005“ an zwei (im Jahr 2003) und an eine (im Jahr 2004) nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen/Institution vergeben.

Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser Verrechnungspost auf € 226.511,63 und im Jahre 2004 auf € 36.000,--.

 

 

Zur Frage 6:

Gemäß dem Ansatz- und Kontenplan des Bundes handelt es sich beim Förderansatz 1/11076/41/7662 900 um eine Sammelpost, wo nur der Bundesvoranschlag des jeweiligen Jahres budgetiert wird; der Erfolg wird bei den Untergliederungen 901 bis 999 gebucht.

Hinsichtlich der Aufschlüsselung des Erfolges nach Förderungsnehmer, Förderzweck und Fördersumme bei den Untergliederungen 902 bis 906 darf auf den Förderungsbericht des Bundes 2003 (Seite 32-33) bzw. 2004 (Seite 34-35) verwiesen werden.

 

Zur Frage 7:

In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des Förderansatzes 1/11076/41/7663 902 Förderungen für verschiedene Projekte im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes  an den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband vergeben.

Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser Verrechnungspost auf € 75.000,-- und im Jahre 2004 auf € 76.864,19.

 

Zur Frage 8:

In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des Förderansatzes 1/11506/22/7660 909 Förderungen für Projekte im Bereich der Flüchtlingsbetreuung und Integration an 27 (im Jahr 2003) und 32 (im Jahr 2004) verschiedene private nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen und kirchliche Organisationen vergeben.

Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser Verrechnungspost auf € 1,977.062,65 und im Jahre 2004 auf € 2,736.555,29.

 

Gemäß dem Ansatz- und Kontenplan des Bundes handelt es sich beim Förderansatz 1/11506/22/7660 900 um eine Sammelpost, wo nur der Bundesvoranschlag des jeweiligen Jahres budgetiert wird; der Erfolg wird bei den Untergliederungen 901 bis 999 gebucht.

Hinsichtlich der Aufschlüsselung des Erfolges nach Förderungsnehmer, Förderzweck und Fördersumme bei den Untergliederungen 901 bis 904 darf auf den Förderungsbericht des Bundes 2003 (Seite 38-39) bzw. 2004 (Seite 40-41) verwiesen werden.

 

Zur Frage 9:

In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des Förderansatzes 1/11506/22/7670 901 Förderungen für verschiedene Projekte im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (nationale Kofinanzierung) für Flüchtlinge, Asylwerber etc. in den Maßnahmenbereichen Aufnahmebedingungen, Integration und Rückkehr an 14 (im Jahr 2003) und 15 (im Jahr 2004) verschiedene private nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen und kirchliche Organisationen vergeben.

Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser Verrechnungspost auf € 1,492.545,61 und im Jahre 2004 auf € 486.893,89.

 

Zur Frage 10:

In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des Förderansatzes 1/11536/43/7660 901 Förderungen für die Durchführung der sozialen und humanitären Betreuung von Schubhäftlingen an sieben (im Jahr 2003) und an sechs (im Jahr 2004) verschiedene private nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen und kirchliche Organisationen vergeben.

Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser Verrechnungspost auf € 409.684,48 und im Jahre 2004 auf € 501.755,09.

 

Zur Frage 11:

Gemäß dem Ansatz- und Kontenplan des Bundes handelt es sich beim Förderansatz 1/11536/43/7660 900 um eine Sammelpost, wo nur der Bundesvoranschlag des jeweiligen Jahres budgetiert wird; der Erfolg wird bei den Untergliederungen 901 bis 999 gebucht.

Da bei dieser Verrechnungspost nur die  Untergliederung 901 aufscheint, darf auf die Beantwortung zu Frage 10) verwiesen werden.

 

Zur Frage 12:

In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des Förderansatzes 1/11746/42/7660 Förderungen für die Entwicklung eines Ausbildungskonzeptes zum Thema Integration an  eine nicht auf Gewinn ausgerichtete Institution vergeben.

Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser Verrechnungspost auf € 50.000,-- und im Jahre 2004 auf € 98.000,--.

 

Zur Frage 13:

In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des Förderansatzes 1/11776/22/7660 901 Förderungen  an fünf (im Jahr 2003) und eine (im Jahr 2004) verschiedene private nicht auf Gewinn ausgerichtete  Institutionen zur Betreuung und Beratung von Opfern familiärer Gewalt vergeben.

Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser Verrechnungspost auf € 92.928,59 und im Jahre 2004 auf € 65.000,96.

 

Zur Frage 14:

Gemäß dem Ansatz- und Kontenplan des Bundes handelt es sich beim Förderansatz 1/11776/22/7660 900 um eine Sammelpost, wo nur der Bundesvoranschlag des jeweiligen Jahres budgetiert wird; der Erfolg wird bei den Untergliederungen 901 bis 999 gebucht.

Hinsichtlich der Aufschlüsselung des Erfolges nach Förderungsnehmer, Förderzweck und Fördersumme bei den Untergliederungen 903 bis 909 darf auf den Förderungsbericht des Bundes 2003 (Seite 42-43) bzw. 2004 (Seite 42-45) verwiesen werden.